Pflege-Bahr vs. UNISEX

„Alles neu, macht der Mai“. So zumindest heißt es in einem alten Volkslied von H. Adam v. Kamp aus dem Jahre 1818. Auch die Versicherungsbranche steht vor einem großen Wandel. Allerdings kann hier der Mai in der Tat wenig dafür. Als „Schuldige“ ausgemacht werden, kann Frau Juliane Kokott aus Hamburg. Die Generalanwältin empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Anfängen dieses Jahres, ein Gesetz zu erlassen, wonach in der Versicherungswelt nicht mehr zwischen Männlein und Weiblein unterschieden werden darf. Diskriminierend sei das Ganze. Die Beurteilung nach dem Risikofall lässt sie allerdings in ihren Gedanken außen vor. Ganz zu schweigen davon, dass Frauen nicht grundsätzlich benachteiligt waren bei dieser Unterscheidung der Geschlechter. So zahlen sie in der KfZ-Versicherung und in der Risikolebensversicherung bislang noch weniger Beiträge, als Männer. Sei es drum. Der EuGH ist dieser Empfehlung gefolgt und somit muss sich die Branche ab dem 21.12.2012 auf einen großen Wandel einstellen. Geht es um die Pflegezusatzversicherung, gibt es einen weiteren „Schuldigen“, der für Veränderungen verantwortlich ist. Herrn Daniel Bahr. Seines Zeichens Bundesminister für Gesundheit (FDP). Er hat erwirkt, dass ab 2013 Pflegezusatzversicherungen staatlich befördert werden.

Pflege-Bahr – geförderte Pflegevericherung

Ab dem 01.01.2013 gibt es vom Staat auf private Pflegeversicherungen 5 EUR im Monat. So weit so gut. Doch ganz so einfach ist das leider auch nicht. Nicht jeder Tarif wird befördert und somit kommt nicht jeder in den Genuß, diese 5 EUR monatlich zu erhalten. Befördert werden nur einige Tarife, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Sie dürfen keine Gesundheitsprüfung enthalten und keine Risikozuschläge. Die Ablehnung von Risikogruppen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen ist ebenso wenig gestattet, wie Leistungsausschlüsse. Außerdem wird der Zuschuss nur bezahlt, wenn wenigstens 10 Euro monatlich in die Pflegetagegeldversicherung eingezahlt wird. Auch schon bestehende Verträge oder solche, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, sind beförderungsfähig wenn sie die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Auch wichtig zu erwähnen ist, dass der Versicherte sich nicht groß darum kümmern muss. Er beauftragt einfach die Gesellschaft, bei der er versichert ist, diese monatliche Zuzahlung beim Deutschen Rentenversicherungs Bund zu beantragen. Ein mal im Jahr wird diese Summe dann dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben. Hört man die Experten, ist dieser Zuschuss aber ein „Schuss in’s Knie“. Dadurch, dass oben beschriebene Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steigt das Risiko für die Versicherungsgesellschaften stark an. Was zur Folge hat, dass die Beiträge in die Höhe schnellen werden. Aus diesem Grund könnten die Tarife, die nicht durch den Pflege-Bahr gefördert werden, deutlich günstiger ausfallen. Somit ist diese Änderung jetzt nicht unbedingt ein entscheidenter Grund, sich für eine Pflegezusatzversicherung zu entscheiden.

Die UNISEX-Tarife

Ganz abgesehen davon, dass es aufgrund des demografischen Wandels – also der Alterung der Gesellschaft – dringend zu empfehlen ist, eine Zusatzversicherung für die Pflege abzuschließen, sind die zum 21.12.2012 kommenden UNISEX-Tarife Anlass genug, dies schnell noch in diesem Jahr anzugehen. Nicht nur, aber insbesondere, für Männer. Zahlen diese bisher rund 20 – 25% weniger Beitrag, wird das zum Stichtag kurz vor dem Heiligen Abend angepasst werden. Im kommenden Jahr wird es die alten Tarife dann nicht mehr geben und können damit auch nicht mehr abgeschlossen werden. Inhaltlich sind diese Versicherungen ab Januar natürlich immer noch auf dem Markt. Allerdings unter einem neuen Namen. Die Branche ist sich dahingehend einig, dass die allermeisten Gesellschaften die „Gunst der Stunde“ nutzen werden und dann mit diesen quasi neuen Tarifen, gleich noch einmal eine Beitragssteigerung in die Spur bringen. Männer müssen sich also darauf einstellen, dass sie im kommenden Jahr zum einen durch die UNISEX-Umstellung bis zu 25% mehr und dann noch einmal durch die neu aufgestellten Tarife etwas mehr an Beitrag zu bezahlen haben. Und auch für Frauen sollte dies Anlass genug sein, sich noch in diesem Jahr um eine geeignete Absicherung zu kümmern. Wichtig ist auch: Diese Anträge müssen bis zum 21.12.2012 policiert sein. Mehr noch als in jedem anderen Jahr, werden die Gesellschaften in diesem Jahr mit dem Jahreswechsel beschäftigt sein. Daher ist es dringend ratsam, dieses Thema noch im November in „trockene Tücher“ zu bringen. Eine Garantie auf Policierung eines im Dezember eingereichten Antrages, wird Ihnen aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen keine Gesellschaft geben können.

Fazit

Nüchtern betrachtet und flapsig ausgedrückt kann man sagen, Pflege-Bahr kann man sich sparen. Was man auf keinen Fall verpassen sollte, ist sich rechtzeitig vor dem Stichtag der UNISEX-Umstellung um einen für die eigenen Bedürfnisse passenden Tarif zu kümmern. Und das nicht nur bei der Frage der Absicherung für die Pflege. Auch für die Zähne und alle anderen Versicherungsarten ist der 21.12.2012 gültig.

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