Pflegeversicherung in Deutschland – Gesetzliche und Private im Detail

 

In unserer immer älter werdenden Gesellschaft gibt es ein Thema, mit welchen man sich unweigerlich beschäftigen muss. Die Absicherung der Pflege im Alter. Die Augen davor zu verschließen bringt nichts. Wir werden Älter und dass wir irgendwann im Alter einer Pflege bedürfen, liegt recht nahe. Abhängig von der Pflegestufe, in die eine pflegebedürftige Person eingestuft wird, bekommt man vom Staat einen Zuschuss. Leider ist es so, dass unser Staat heutzutage für so einiges Geld zur Verfügung hat. Da werden Milliarden in andere Länder gepumpt, die aufgrund von Misswirtschaft zahlungsunfähig und im finanziellen Fiasko angekommen sind. Für die eigenen Bürger ist leider kaum noch etwas übrig. Was also tun? Auf diese Frage gibt es nur eine einzige Antwort: Wer im Alter und im Falle der Pflegebedürftigkeit in Deutschland noch einigermaßen würdevoll weiterleben möchte, muss sich selbst um die notwendige Absicherung kümmern. Dieser Artikel soll einen grundsätzlichen Überblick über die Pflegeversicherung in Deutschland geben.

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Jeder in Deutschland, der gesetzlich versichert ist, zahlt abhänig von seinem Einkommen, einen monatlichen Beitrag in die Pflegeversicherung ein. Am 21.09.2012 tagte der Bundesrat und hat die Pflegereform für 2013 auf die Schienen gesetzt. Seit dem 01.01.2013 zahlen gesetzlich versicherte einen Prozentsatz von 2,05% vom Lohn (zuvor 1,95%). Aufgeteilt werden die Beitragssätze wie folgt:

  • Arbeitnehmer: 1,025%
  • Arbeitgeber: 1,025%

Im Bundesland Sachen verteilt sich der Beitragssatz etwas anders, als im restlichen Deutschland. Arbeitnehmer zahlen in Sachsen mehr, als der Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmer: 1,525%
  • Arbeitgeber: 0,525%

Weiter Besonderheiten sind Zuschläge, die Kinderlose zu entrichten haben. Nämlich weitere 0,25%. Daraus ergibt sich am Ende folgender Beitragssatz:

  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (außer Sachsen): 1,025% + 0,25% = 1,275%
  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (nur in Sachsen): 1,525% + 0,25% = 1,775%

Mit diesen Beiträgen wird die Pflege der derzeit pflegebedürftigen Personen in Deutschland finanziert. Eigentlich müsste man sagen “untersützt”. Die daraus ergebenden Summen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegeaufwendungen in Deutschland zu tragen. Durch den demografischen Wandel wird sich diese Lage in den nächsten Jahren noch weiter zuspitzen.

Die Pflegeversicherung für privat Versicherte

Bei privatversicherten Personen sieht die Sache recht ähnlich aus. Im Normalfall haben diese bei ihrem Versicherer, bei dem sie krankenversichert sind, einen Pflegebeitrag zu entrichten. Bis zu 6 Monate nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen als diesen, bei dem die Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Viel Sinn macht das allerdings nicht, da es gesetzlich verankert ist, dass die Leistungen aller privaten Krankenversicherer gleich sein müssen.
Die Kalkulation der Beiträge für die Pflegepflichtversicherung ergibt sich bei Privatversicherten aus dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Der maximale Beitragssatz liegt bei 2,25%. Maßgebend hierfür ist das Alter und der Gesundheitszustand, sowie die Beitragsbemessungsgrenze, welche jedes Jahr neu festgelegt wird. Hat der Versicherte das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht, liegt der Beitragssatz in jedem Fall unter 2,25%.

Ein kleines Rechenbeispiel

Bei einem Bruttoarbeitsentgeld von 2.700 EUR im Monat (Durschnittsbruttoeinkommen in 2012) für einen Arbeitnehmer mit Kind, beträgt der Arbeitnehmeranteil des Pflegeversicherungsbeitrags 27,68 EUR. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil kommen wir so auf eine monatliche Gesamtsumme von 55,35 EUR. Selbständige haben diese Summe natürlich komplett selbst zu entrichten.
Ohne die Rechnung jetzt detailiert anzugehen, wird auch so schnell klar, dass die Mittel bei derzeit 2,4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland bei weiten nicht ausreichend ist. Nicht jetzt und erst recht nicht in naher Zukunft. Relativ bald, so rechnen Experten, wird die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund der veränderten Altersstruktur auf 4 Millionen anwachsen.

Die private Pflegezusatzversicherung

Um die Lücke abzudecken, die zwischen verfügbaren und benötigten Geldmitteln für die Pflege besteht, muss jeder Pflegebedürftige in die eigene Tasche greifen bzw. Familienangehörige werden dabei zur Kasse gebeten. Einziger Ausweg auf dieser immensen Kostenfalle ist eine private Pflegezusatzversicherung. Die Branche hat den Bedarf schon lange erkannt und daher gibt es auf dem Deutschen Markt eine Fülle von guten und Leistungsstarken Tarifen. Beinahe jede Versicherungsgesellschaft bietet auch einen Pflegetarif an. Da das Thema relativ komplex und sehr wichtig ist, empfiehlt es sich generell, sich in vertrauensvolle Hände zu begeben und sich von echten Fachleuten „maßgeschneiderte“ und unverbindliche Angebote erstellen zu lassen. Umso früher, umso besser.

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