Was genau wird als fehlender Zahn gewertet?

Im letzten Blog haben wir uns dem Thema “Sind fehlende Zähne versicherbar” gewidmet:
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Heute wollen wir uns einmal der immer wieder aufkommenden Frage stellen, was überhaupt ein fehlender Zahn ist.
Entscheidet man sich dazu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, kommt man an der Frage nach fehlenden Zähnen einfach nicht vorbei. Fast alle Gesellschaften (mit wenigen Ausnahmen) möchten diese Gesundheitsfrage bei Abschluss einer Zusatzversicherung für die Zähne beantwortet haben. Und dabei ist es völlig egal, ob in diesem Tarif die Zahnlücken, also die fehlenden Zähne, mitversichert sind oder nicht. Immer wieder gibt es um diese Frage kleine Irritationen, die wir hier einmal genauer anschauen wollen.

Was wird als fehlender Zahn angesehen?

Wird nach fehlenden Zähnen gefragt, passiert es nicht selten, dass in den Anträgen angegeben wird, dass fünf, acht, zehn oder auch mehrere Zähne fehlen. Da in diesen Fällen bei fast allen Gesellschaften eine Aufnahme bei einer derart hohen Anzahl an fehlenden Zähnen nicht mehr gegeben ist, muss hier von unserer Seite natürlich nachgehakt werden. Und in ungefähr 99% der Fälle ist es dann eben so, dass ein Missverständnis vorliegt. Als Zahnlücken gelten eben nicht grundsätzlich alle natürlichen Zähne, die man einmal verloren hat. Hier muss man klipp und klar unterscheiden. Ist der Zahn oder sind die Zähne durch Zahnersatz ersetzt, handelt es sich nicht um einen fehlenden Zahn. Hierbei handelt es sich um einen Lückenschluss. Das ist wichtig zu wissen, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Schließlich gibt es sicher auch den ein oder anderen, der sich dazu entschließt, sich mit einem geeigneten Tarif abzusichern und dann wieder Abstand davon nimmt, weil er feststellt, dass bei mehr als drei fehlenden Zähnen keine Aufnahme mehr möglich ist. Das muss natürlich nicht sein! Somit ist eindeutig: Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Implantate sind ersetzte Zähne und nicht als fehlende Zähne zu werten.

Was sind noch Lückenschlüße?

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, ohne die oben angesprochenen Arten von Zahnersatz, die einen gezogenen, bereits fehlenden Zahn keinen fehlenden Zahn in dem Sinne sein lassen. Ein Lückenschluss kann beispielsweise auch durch eine kieferorthopädische Maßnahme, also zum Beispiel durch eine Spange, hergestellt werden. Hierbei wird der Zahn oder die Zahnreihe, die direkt an die Lücke grenzt, langsam aber stetig nach vorn oder hinten geschoben. Also eben genau so, dass nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung keine Lücke mehr besteht. In manchen Fällen ist dazu sogar gar keine Spange notwendig und der angrenzende Zahn bzw. die angrenzende Zahnreihe “wandert” von alleine in die entsprechende Richtung.
Weiter ist auch noch wichtig zu wissen, dass grob gesagt schon ein Lückenschluss vorliegt, wenn die Lücke zwar nicht ganz geschloßen ist aber kein Zahnersatz mehr dazwischen passt. Lässt sich also in die kleine, noch vorhandene Lücke kein Zahnersatz z.B. in Form eine Implantates einsetzen, so liegt hier zwar kein vollständiger Lückenschluss vor aber ein fehlender Zahn muss hier auch nicht angegeben werden.

Besonderheiten

Besonderheiten gibt es hier natürlich auch. Diese liegen in den jeweilligen Annahmerichtlinien der einzelnen Gesellschaften. Wann genau nun ein Lückenschluss vorliegt und wann nicht, interpretieren einzelne Gesellschaften leider etwas unterschiedlich. Die oben beschriebene Richtline kann dennoch generell als maßgebend betrachtet werden.
Für nähere Informationen beraten wir unsere Kunden und Interessenten natürlich wie immer gerne, freundlich und kompetent. Ein Anruf genügt!

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30 thoughts on “Was genau wird als fehlender Zahn gewertet?

  1. Durch einen genetischen Fehler hat mein Sohn einen Lückenschluß,also von Geburt an fehlt ein Zahn.Wird bei der Zusatzversicherung dies dann so bewertet das ist ein Zahn der nicht versichert ist,also auch kein Ersatz geleistet? Ist das rechtens oder kann hier der Versicherung widersprochen werden?Bitte um Antwort. Mfg

    • Sehr geehrter Herr Bauder, laut der Risikoprüfung einzelner Versicherungsgesellschaften, gilt dies als kein fehlender Zahn. Da hier eine durchlaufende Zahnreihe durch den Lückenschluss geschaffen wurde. Sollten Sie einen Versicherungsschutz suchen oder wünschen, sollte man dann bei entsprechenden Gesellschaft im Antrag diesen Defekt angegeben. Somit bekommen Sie dann mit der Policierung den gewünschten Versicherungsschutz. Sie haben damit alle Angaben gemacht und somit keine Anzeigepflichtverletzung begangen.

  2. Hallo,

    sind fehlende Backenzähne am Ende, die gar nicht mehr ersetzt werden sollen, trotzdem noch als „fehlender Zahn‘ zu werten?

    Besten Gruß

    • Sehr geehrte Frau Pauswalk,

      sollten die Backenzähne nicht aus Platzmangel entfernt worden sein, sind diese als fehlend an zu geben. Sobald an diesem Platz ein Zahn theoretisch eingesetzt werden kann, muss dieser als fehlend angegeben werden. Dies jedoch nur, bei Gesellschaften, die fehlende Zähne mit einschließen würden. Gesellschaften die für fehlende Zähne keine Leistung erbringen fragen auch nicht danach. Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

  3. hallo,

    nach einer Wurzelbehandlung wurde der Zahn einfach mit einer Füllung versorgt. Nach einiger Zeit ist der Zahn abgebrochen und wurde provisorisch mit Füllmaterial wieder „hergestellt“. Gilt dies als fehlender Zahn?

    Mfg Sarah

    • Sehr geehrte Frau Busse,
      da der Zahn noch erhalten ist, gilt er nicht als fehlend. Jedoch ist es wichtig, was Ihr Zahnarzt hierzu in der Akte stehen hat. Wenn er Ihnen bereits eine Behandlung mit einer Versorgung durch eine Krone oder ein Implantat empfohlen hat, dann wird diese Behandlung in den seltensten Fällen übernommen. Die Behandlung muss als abgeschlossen gelten, nur dann haben Sie die Möglichkeit für die nächste Behandlung Leistungen zu bekommen.

  4. Guten Tag,
    ich habe noch einen Milchzahn, unter dem kein bleibender Zahn angelegt ist. Im Laufe der Zeit wird dieser Milchzahn vermutlich raus müssen (noch ist er allerdings fest). Gilt das dann als fehlender Zahn?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

    • Guten Tag,

      solange Sie diesen Zahn haben gilt dieser nicht als fehlend. Derzeit besteht dadurch ein sogenannter Lückenschluss. Gleiches gilt, wenn ein Backenzahn gezogen wurde und der Weißheitszahn an dessen Stelle verwendet wird.

      Beste Grüße

  5. Hallo Herr Frisch,

    Ich habe vor 9 Jahren durch einen Unfall vier Frontzähne verloren. Drei von diesen Zähnen haben noch einen Zahnstumpf und ein Zahl fehlt komplett. Die vier Zähne wurden jedoch durch eine Krone und ein Brückenglied ersetzt. Mein Zahnarzt nennt es ein Langzeit Provisorium.
    Nun hat er vorgeschlagen das Provisorium durch ein Implantat und vier Kronen zu ersetzen. Gelten diese Zähne als fehlende Zähne bzw. ist eine Erstattung der Kosten durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung realistisch?

    • Sehr geehrter Herr Paintner,

      die eine Lücke wäre beim einen oder anderen Anbieter bis zu 4 fehlenden Zähnen versichert. Jedoch ist ein Langzeit Povisiorium im weitesten Sinne eine nicht abgeschlossene Behandlung und würde dadurch auch keine Erstattung erfolgen. Wenn Sie jetzt erst eine Versicherung abschließen wollten, würden auch durch die Summenbegrenzungen nicht wirklich hohe Beträge zur Verfügung stehen. Sollte Ihr Zahnarzt diese Behandlung mit dem Provisorium jedoch als abgeschlossen in der Akte stehen haben, wäre eine Absicherung möglich, wobei dies dann im Einzelfall geprüft werden müsste. Die Frage stellt sich dann, wann soll die Behandlung beginnen. Es gäbe zwei Versicherer die bis zu fehlende Zähne versichern würden. Ist die Behandlung aber schon damals abgeschlossen worden, dann gilt die Brücke als Lückenschluss und Sie hätten Anspruch auf gleichwertigen Zahnersatz und ggf auch auf höhere Leistungen. Wir können das gern Anhand eines Zahnschemas für Sie prüfen.
      Beste Grüße
      Sven Petersen

  6. Hallo, sind defekte Teilprothesen (es sind nur noch 4 eigene Zähne als Halter vorhanden, der Rest ist Prothese) abgesichert? Meine Prothese ist stark beschädigt und müßte ersetzt werden.

    • In der Regel wird vorhandener Zahnersatz gleichwertig abgesichert. Jedoch sind immer die Annahmerichtlinien der Anbieter zu beachten. Es gilt immer, wenn schon eine Behandlung angeraten ist, dass dann für diese anstehende Behandlung keine Leistung erbracht wird. Dann gibt es Anbieter, die bei ersetzten Zähnen die älter als 10 Jahre sind auch ein Problem haben. In Ihrem Fall muss man dann sehr genau schauen, welcher Anbieter Ihnen hier ein Angebot unterbreitet.

  7. Sehr geehrter Herr Petersen,
    ich habe vor 5 Jahren eine ZZ-Versicherung abgeschlossen. Bei Abschluss hatte ich 2 Brücken ( also somit keine fehlenden Zähne, obwohl unter der Brücke die Zähne fehlen ). Jetzt will mein Zahnarzt die Brücken ( sind schon 25 Jahre alt ) rausnehmen und die fehlenden Zähne durch Implantate ersetzen. Außerdem muss der eine Pfeiler gezogen werden. Werden jetzt die fehlenden Zähne von der Zahnzusatzversicherung bezahlt oder nur die Pfeiler Zähne, wo die Brücken befestigt sind? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir die Frage eindeutig beantworten könnten. MfG Frau H.J.

    • Wie Sie es richtig erkannt haben, hatten Sie zu Beginn der Versicherung keine Lücken. Nun kommt es auf die Argumentation des Zahnarztes an. Im Regelfall haben Sie Anspruch auf gleichwertigen Zahnersatz, also wieder eine Brücke. Sollte dies aber nicht möglich sein, muss Ihr Zahnarzt dies darstellen. Dann wird in der Regel auch der höherwertige Zahnersatz von der Zusatzversicherung bezahlt. Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfe. Letztendlich kommt es eben auf die Darstellung und Ihren Versicherungsanbieter an, denn die Gesellschaften unterscheiden sich im Leistungsfall.

  8. Hallo, ich habe 2 Backenzähne die fast gänzlich abgebrochen sind. Als Zahnlücke optisch zu sehen. Sie wurden aber noch nicht entfernt. Muss ich dennoch diese als Zahnlücke angeben ?

    • Sehr geehrter Interessent, hier würde ich Ihnen empfehlen, Ihren Zahnarzt zu fragen, was er denn in der Akte stehen hat. Wenn der Zahnarzt hier noch nicht stehen hat, dass der Zahn fehlt, dann ist dieser noch als Zahn vorhanden. Da ich kein Zahnmediziner bin, kann ich Ihnen hier keine klare Antwort geben.

  9. Hallo,Ich habe 3 kronen und eine brücke (3 glieder).Die Kronen wurden im Ausland angefertigt und haben die zu stark abstehende Kronenränder. Dadurch bekomme ich Zahnfleischrobleme. Falls ich mich zum Wechsel der Kronen entscheide, werden sie abgesichert?

    • Guten Tag Ella,

      im Sinne der Bedinungen der Zahnzusatzversicherungen haben Sie Anspruch auf gleichwertigen Zahnersatz, heißt also Brücken und Kronen wären abgesichert. Jedoch muss hier dann auch eine medizinische Notwendigkeit dokumentiert werden, damit Sie den Zahnersatz erstattet bekommen. Was den Zahnersatz aus dem Ausland betrifft, kann ich nur sagen, dass hier häufig Probleme auftreten, da die Zahnärzte im Ausland für den Pfusch nicht haften.

      Nun muss man in Ihrem Fall jedoch berücksichtigen, dass wenn ein Zahnarzt schon festgestellt hat, dass Sie die Kronen wechseln müssen, Sie bei einem Abschluss einer neuen Versicherung, keinen Anspruch auf die diagnostizierte Behandlung haben. Sollten Sie eine Versicherung haben, dann würde ich empfehlen, dort einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung einzureichen um zu sehen, wie hoch die Erstattung ausfällt.

      Tiefgründiger kann ich Ihnen das nicht beantworten, da ich weder ein Leistungsprüfer einer Versicherungsgesellschaft bin, noch Ihr Zahnarzt, der den Gebisszustand von Ihnen kennt.

  10. Hallo ich habe Zahnschmerzen und meine Zahnärztin sagt, dass man keine Wurzelbehandlung machen kann, weil daneben ein Zahn fehlt. Stimmt das? Kann man da was sonst machen, weil sonst muss der Zahn raus?

  11. Wie Sie bereits sagen, zählen durch Zahnersatz ersetzte ausgefallen Zähne nicht zu der Gesamtmenge an fehlenden Zähnen. Ich denke, dass dies vielen bei der Rücksprache zur Versicherung nicht bewusst ist. Dahingehend wäre auch eine Rücksprache mit dem Zahnarzt unter Umständen sinnvoll.

  12. Wir haben letztens mit Freunden darüber gesprochen, ob eine Zahnkrone die beste Methode ist, um Zahnlücken zu vermeiden. Der Artikel gibt eine gute Übersicht und ist eine erste Orientierung in diesem Thema. Ich werde das weiterleiten. Diese Informationen sind sicherlich hilfreich, um nach einer Beratung, die beste Entscheidung für die eigene Lücke zu treffen.

  13. Das ist interessant, dass man manchmal ein Lückenschluss mit einer Implantate füllen kann. Eine Freundin hat einen fehlenden Zahn, aber sie möchte die Lücke ohne Zahnspange herstellen. Ich werde ihr aber diesen Beitrag schicken, sodass sie sich besser informieren kann.

  14. Vielen Dank für die Weitergabe dieses Artikels über fehlende Zähne. Mein Freund hat einen fehlenden Zahn. Ich werde meinem Freund sagen, dass er sich mit einem Zahnarzt treffen soll, damit er sich ein Zahnimplantat einsetzen lassen kann.

  15. Gut zu wissen, dass eine Zahnlücke fachlich eigentlich einen fehlenden Zahn meint und nicht eine größere Distanz zwischen zwei Zähnen. Ich habe mich schon gewundert, als der Zahnarzt bei mir von einer Zahnlücke gesprochen hat. Da ich aber bald einen Zahnersatz erhalten werde, wird dies auch nicht mehr der Fall sein.

  16. Es ist gut zu wissen, was versicherungsseitig als fehlender Zahn gewertet wird. Glücklicherweise konnte ich bisher immer auf die Versicherung zählen. Auch viele Sonderleistungen, die mein Zahnarzt durchgeführt hat, wurden übernommen.

  17. Leider brauche ich eine Vollkeramikkrone auf einem Zahn. Interessant, dass ein solches Implantat dann nicht als fehlender Zahn gewertet wird. Dadurch fühle ich mich etwas besser, da ich dennoch behaupten kann, dass ich alle Zähne noch habe.

  18. Mein Zahn ist angebrochen und ich denke, dass ich eine Krone benötige. Mir war nicht bekannt, dass Lückenschlüsse eine Interpretations-Angelegenheit sind und daher unterschiedlich bewertet werden können. Am besten wende ich mich an einen Zahnarzt, der mich weiter beraten kann.

  19. Danke für diesen Beitrag, der eine Frage beantwortet, über die ich mir erst seit neuestem Gedanken machen muss. Mir ist nämlich ein Zahn abgebrochen, ich wusste bisher aber nicht, ob es reicht, dafür einen Zahnersatz zu besorgen. Interessant, dass ein Lückenschluss beispielsweise auch durch eine kieferorthopädische Maßnahme hergestellt werden kann.

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