Petition zu Pflege-Bahr Tarifen

PflegegeldWer unseren Blog aufmerksam liest und wer sich darüber hinaus gelegentlich mit dem Thema Pflegeversicherung befasst, dem dürfte der Herr Daniel Bahr, seiner Zeichens Bundesminister für Gesundheit, in der Zwischenzeit durchaus ein Begriff sein. Schließlich war er es, der die Pflegezusatzversicherung reformieren und diese so für jeden einzelnen attraktiver gestalten will. Sein findiger Plan: Bestimmte Pflegezusatztarife sollen vom Staat mit 5 EUR pro Monat befördert werden. Diese Reform wurde in der Zwischenzeit umgesetzt. Der große Ansturm auf die neuen, sogenannten, Pflege-Bahr Tarife, ist allerdings bis heute ausgeblieben. Wir wollen hier an dieser Stelle auch gar nicht weiter auf die Details dieser von Herrn Bahr geschaffenen Reform eingehen. Über Sinnhaftigkeit und Wertigkeit dieser Neuerung haben wir in einem anderen Beitrag schon geschrieben (Die neue Pflegereform 2013: Pflege-Bahr – sinnvoll oder nicht?).
Heute geht es um eine Petition, die am 27.02.2013 beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde und genau diese Pflege-Bahr Tarife betrifft. Was genau Inhalt dieser Petition ist, schauen wir uns nun einmal genauer an.

Die Petition

In der Petition geht es um die Verbesserung der Förderung der privaten Pflegeversicherung in bestimmten Fällen und betrifft § 126 Satz 2 SGB XI. Dort geht es um eine Ausnahmeregelung zum zulagenberechtigten Personenkreis, der seit dem 01.01.2013 neu eingeführten Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge. Im speziellen um den letzten Halbsatz des zweiten Satzes.
Darin heißt es: Davon ausgenommen sind Personen, …. die vor dem Abschluss der privaten Pflegezusatzversicherung bereits Leistungen nach § 123 oder als Pflegebedürftige Leistungen nach dem Vierten Kapitel oder gleichwertige Vertragsleistungen der privaten Pflege-Pflichtversicherung beziehen oder bezogen haben. Kurz gesagt: Hat man irgendwann einmal, sei es als Kind über die Eltern, Pflegeleistungen bezogen, kommt man nicht mehr in den Genuß der staatlichen Förderung. Selbst wenn betroffene Personen schon lange nicht mehr pflegerelevant beeinträchtigt sind.

Der Petent, also der Einsender dieser Petition, ist Herr Christian Au – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, der sich unter anderem auf die Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankungen spezialisiert hat.
Seiner Meinung nach beabsichtigt der Gesetzgeber damit, den in § 127 SGB XI geregelten Kontrahierungszwang und die Verpflichtung auf Seiten der Versicherungsunternehmen, zum Beispiel auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss zu verzichten, im Sinne der Versicherungsunternehmen abzumildern.
Doch was heißt das nun auf Deutsch? Bei den Pflege-Bahr Tarifen besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Demnach müssen in diese Tarife alle Interessenten ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Auch das Alter darf bei der Aufnahme keine Rolle spielen. Nach Herrn Au liegt nun genau dort der „Hund begraben“. Personen, die schon einmal Leistungen bezogen haben – also eine Vorschädigung haben – werden in einem geförderten Tarif nicht mehr aufgenommen, der eigentlich gar keine Gesundheitsprüfung vorsieht.

Für Herrn Au eine ganz klare Ungleichbehandlung und eine nicht gerechtfertigte Einschränkung des Sozialstaatspostulates, da allen Personen, die schon einmal Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, kategorisch die Möglichkeit einer staatlichen Förderung genommen wird.

Der konkrete Vorschlag

Der Petition ist auch ein konkreter Vorschlag beigefügt, wie man solchen Härtefällen, anstatt des kategorischen Ausschlusses, auch begegnen kann. So heißt es in der Petition:
Es wird ausdrücklich nicht bestritten, dass den Versicherungsunternehmen in Anbetracht des bestehenden Kontrahierungszwangs ein gewisser Schutz vor unkalkulierbaren Risiken zuteil werden soll. Jedoch ist dieser in der jetzigen Form zu einseitig gestaltet worden und kann anderweitig und mit milderen Mitteln erreicht werden.
Als Lösung wird eine dynamisch 5-Jahresfrist vorgeschlagen, die sich rückwirkend vom Tag des Versicherungsabschlusses berechnet.
Diese Vorgehensweise ist in der Versicherungswelt eine mitunter gängige Praxis beim Abschluss eines Neuvertrages. So wird bei Abschluss einer Police meist nicht gefragt „Hatten Sie schon einmal….?“ sondern viel eher „Hatten Sie in den letzten 3,5,10, Jahren….?“

Fazit

Die Petition hat unserer Meinung nach Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich begründet und zumindest für den Laien auch nachvollziehbar ist. Gleichzeitig steht die derzeitige Regelung Menschen im Weg, die vielleicht vor vielen Jahren einmal Leistungen empfangen haben. Das Anliegen eines Herrn Bahr, bzw. die Absicht der Reform war nun aber, mehr Menschen in eine Absicherung zu bringen, um die steigenden Kosten in der Pflege auffangen zu können. Da beißt sich die Katze offensichtlich in den Schwanz. Hier muss vielleicht wirklich noch einmal nachgebessert werden. Nur, ob die Herren Entscheider im Bundestag das genau so sehen, oder welche Maßstäbe sie ansetzen, wird sich zeigen.

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