Es gibt eine Frage, die so alt ist wie die Menschheit. Die Frage nach dem Sinn des Lebens. Viele haben sich an dieses Thema schon heran gewagt. Einige haben den Sinn gefunden und wieder andere sagen ganz schlicht, der Sinn des Lebens, ist Leben. Man muss es wohl so sehen, dass es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort gibt und jeder für sich selbst die Antwort auf die Frage finden muss. Und auch wenn es keine Masterantwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens gibt, so können wir stattdessen mit Sicherheit sagen, woraus das Leben selbst besteht. Zu einem großen Teil nämlich besteht es aus Fragen. Den ganzen Tag über stellen wir uns und stellt das Leben uns Fragen. Das geht schon morgens los: Was frühstücken wir? Wie warm wird es heute und was ziehen wir an? Fahre ich mit dem Auto zur Arbeit oder mit der Bahn, oder nehme ich heute einmal das Rad? So geht es den ganzen Tag – jeden Tag in unserem Leben. So lange bis wir uns am Abend in unser Bett legen und den Tag mit der Frage beschließen, wie unser morgiger Tag aussehen wird. Zum Glück gibt es etwas, dass wir den ganzen Fragen entgegen setzen können – Antworten. Nicht auf jede Frage gibt es eine Antwort und nicht alle Antworten die wir uns oder die uns andere geben, sind auch richtig. Aber alle bewirken eines – wir halten uns an ihnen und lassen uns leiten. Sie helfen uns, Entscheidungen zu treffen. Die Stiftung Warentest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe auch mit Fragen beschäftigt. Und zwar mit Fragen, rund um die Pflegeversicherung. Nachdem die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 05/13 die Pflegezusatztarife getestet hatte, sind für einige Leser weitere Fragen aufgekommen, auf die das Magazin nun antworten gibt. Wir schauen uns das heute einmal genauer an.
Lohnt es sich mit einem Alter von über 70 noch eine Pflegezusatzpolice abzuschließen?
Die Antwort der Stiftung Warentest lautet: Eher nicht!
Grundsätzlich ist natürlich entscheidend, wie gesund man mit einem Lebensalter von über 70 noch ist. In den allermeisten Fällen ist man in dem Alter allerdings nicht mehr ganz unbelastet. Bluthochdruck, Diabetes, Gelenkbeschwerden. Um nur einige wenige der häufigsten Blessuren zu nennen, die das Alter für gewöhnlich mit sich bringen. Als einzige Chance bleibt dann eben noch der Abschluss einer vom Staat geförderten Pflege-Bahr Absicherung, die gesetzlich vorgeschrieben, keine Gesundheitsprüfung machen dürfen und auch Menschen mit Vorerkrankungen versichern müssen. Das Problem hierbei ist, dass für diese Tarife im Alter, im Vergleich zu den Leistungen, sehr hohe Beiträge bezahlt werden müssen. Die Stiftung Warentest rechnet vor, dass man ab dem 70. Lebensjahr mit einem monatlichen Beitrag von rund 60 EUR rechnen muss. Dagegen stehen Leistungen in der Pflegestufe 0 von 60 EUR im Monat. Viel besser sieht es auch nicht in den Pflegestufen I und II aus. Steigt nun der Beitrag, würde der Versicherte mehr für seine Police bezahlen, als er zum Beispiel in Pflegestufe 0 an Leistungen erhält.
Bis zu welchem Alter sollte ich die Pflegezusatzversicherung dann abgeschlossen haben?
Grundsätzlich gilt: Bevor man erkrankt! Die Stiftung Warentest gibt hier eine Altersspanne von Mitte 40 bis Ende 50 aus. Das mag natürlich ein Richtwert zu sein, an den man sich grob halten kann. Die meisten Menschen sind in diesem Alter noch fit und nicht oder nur gering gesundheitlich vorbelastet. Allerdings kann einen in jedem Alter eine Krankheit oder auch ein Unfall treffen. Auch mit Mitte 30. Und wenn man dann eben noch keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, ist es zu spät.
Wie hoch sind die Pflegelücken in Pflegestufe I, II und III? Wie hoch muss ich mich bestenfalls absichern?
Das ist eine Frage, die natürlich viele beschäftigt. Was habe ich zur Verfügung wenn es zum Pflegefall kommt? Was brauche ich an Geldmittel in den einzelnen Pflegestufen und wie hoch ist die Lücke, die ich schließen muss? Hierzu hat die Stiftung Warentest die Aufwendung geschätzt, die nach heutigen Werten für eine gute und professionelle Pflege aufgebracht werden müssen. Abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergibt sich die Pflegelücke. Bei einer häuslichen Pflege liegt diese in Pflegestufe I bei rund 530 EUR, in Pflegestufe II bei rund 1.270 EUR und in Pflegestufe III bei stolzen 2.320 EUR.
Was ist, wenn ich mich im Ausland pflegen lasse? Zahlen die Versicherungen dann auch?
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können auch im europäischen Ausland bezogen werden. Was allerdings weg fällt ist der Anspruch auf höhere Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden direkt an den Pflegedienst oder an das Pflegeheim überwiesen. Denken sie an eine Pflege außerhalb Europas, müssen Sie sich im Klaren sein, dass die gesetzliche Pflegekasse keinerlei Leistungen übernimmt. In der privaten Pflegezusatzversicherung sieht es ähnlich aus. Die meisten Tarife leisten auch im europäischen Ausland. Daneben gibt es aber auch eine Reihe an Tarifen, die auch im außereuropäischen Ausland leisten. Dies muss aber in den allermeisten Fällen vorher vereinbart werden und oft ist dazu auch ein Aufschlag auf den Monatsbeitrag zu bezahlen. Sollten sie es also ernsthaft in Erwägung ziehen, sich im Fall der Fälle im Ausland pflegen zu lassen, sprechen Sie das vor Abschluss direkt an.
Ein weiterer Faktor, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Schwierigkeit, im Ausland eine Pflegebedürftigkeit festzustellen oder sich in eine höhere Pflegestufe einstufen zu lassen.
Wie hoch werden Kinder belastet wenn die Eltern Pflegebedürftig werden und für die Pflegekosten nicht mehr selbst aufkommen können?
Das Kinder für die Kosten der Pflege aufkommen müssen, wenn die pflegebedürftigen Eltern selbst die Lücke nicht mehr schließen können, ist klar. Ganz so einfach ist die Frage aber nicht zu beantworten. Der Gesetzgeber schützt die Betroffenen in der Weise, dass er eine Grenze von 1.600 EUR ausgegeben hat. Alles was darüber hinaus geht, kann für die Pflege der Eltern oder eines Elternteils eingefordert werden. Bei Eheleuten liegt die Grenze bei einem gemeinsamen Einkommen von 2.880 EUR im Monat. Doch auch darüber hinaus gibt es noch weiteren Spielraum. Die eigene Altersvorsorge oder auch der Unterhalt der eigenen Kinder geht vor und ist auch über die Grenze von 1.600 EUR bzw. 2.880 EUR für Eheleute nicht antastbar.
Fazit
Wie oben schon erwähnt, begegnen einem am Tag und im Leben viele Fragen, die einen nach Antworten suchen lassen. Bei diesen Fragen, die die Stiftung Warentest ihren Lesern beantwortet, handelt es sich natürlich nur um einen kleinen Auszug an Fragen, die aufkommen wenn man eine entsprechende Police abschließen möchte. Fragen ergeben sich meistens durch individuelle Bedürfnisse und individuelle Lebensumstände. Diese alle pauschal zu beantworten, ist einfach nicht möglich. Daher wenden Sie sich mit ihren Anliegen und Wünschen doch an unsere Experten. Diese gehen auf Ihre individuellen Wünsche und Umstände ein und erstellen für Sie kostenlose und unverbindliche Angebote
Und denken Sie immer daran: Zu spät ist es wenn es zu spät ist und rechtzeitig ist es, bevor es zu spät ist!
Nach dem Tod der Mutter wird der Vati immer jünger. Bin sehr dankbar für die Tipps zu der Versicherung! Lieber im Voraus die zu besorgen, als ich dann später auf das Problem aufstoße.