Gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz

Fotolia_22101387_200x276Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.

Erst wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht und die an Alzheimer oder Demenz erkrankte Person Dinge des altäglichen Lebens nicht mehr eigenständig erledigen können, werden sie in eine der Pflegstufen eingeordnet. Hierunter fallen tägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder aber auch hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Pflegestufe dann ausgesprochen wird, liegt an der Einschätzung des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ab wann gelten Menschen als Pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind all die Menschen, die dauerhafte Betreuung durch Dritte benötigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mensch mindestens einmal täglich fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. Rückblickend erreichen also die wenigsten Demenzkranken die Pflegestufe 1 oder höher. In der Regel verweilen sie jedoch in der Pflegestufe 0.

Was kann man also gegen diesen Mißstand tun? Über das Pflegetagegeld kann man sich bei nahezu allen deutschen privaten Krankenversicherern zusätzlich absichern. Bedeutet das aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bezahlte Betreuungsgeld kann man privat aufstocken. Je nach Versicherer variieren die Angebote für die Pflegestufe 0. Vergleichen lohnt sich also auf alle Fälle um das für einen persönlich passende Angebot zu finden.

Leider besteht noch sehr viel Unklarheit und Unwissen darüber, was die Leistungen aus der gesetzliche Pflegepflichtversicherung im Leistungsfall übernimmt. Vielen ist noch immer nicht bekannt, dass Kinder für Ihre Eltern haften und erst wenn dort nichts mehr zu holen ist, tritt die Sozialversicherung noch zusätzlich mit ein. Wer seinen Kindern irgendwann mal eine Schenkung gemacht hat, kann nicht darauf zählen, dass dies unerkannt bleibt. So kann das Haus, das für die Erben gebaut wurde über einen gerichtlich bestellten Vormund zwangsversteigert werden. Konten im Ausland geprüft werden etc. Letztendlich werden alle Vermögenswerte offen gelegt und erst wenn hier kein Geld mehr zu holen ist, wird der Staat einspringen. Dies alles muss nicht sein, wenn man sich selbst oder seine Eltern frühzeitig absichert und somit Vermögenssicherung betreibt. Denn Pflege kann uns alle treffen.

Es ist also sinnvoll, sich frühzeitig um eine private Pflegezusatzversicherung zu kümmern. Zum einen hat man ein jüngeres Eintrittsalter und zum anderen sind in der Regel auch keine Vorerkrankungen vorhanden. Leider werden heute noch immer alle erst dann auf die Problematik aufmerksam, wenn eine Erkrankung aufgetreten ist. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, oftmals unverschuldet manchmal auch durch Leichtsinn. Einer der bekanntesten Fälle für Alzheimer und Demenz ist Rudi Assauer, der Mann der einst durch Schalke 04 oder auch durch die machohafte Werbung für Veltins bekannt war. Heute ist er nur noch ein Schatten seiner selbst, er lebt zurückgezogen und wird von seiner Schwester gepflegt. Dies ist nur ein Beispiel eines Menschen, den man in der Öffentlichkeit war genommen hat.

Jedoch nicht nur die geistige Erkrankung kann zur Pflegebedürftigkeit beitragen, auch Geschehnisse des täglichen Lebens. Sei es durch einen Sportunfall oder auch einen Arbeitsunfall, man ist oft in Sekundenbruchteilen aus dem Leben gerissen. Aber auch ein scheinbar harmloser Zeckenbiss kann dazu führen, dass man in der Zukunft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Noch einmal das Fazit, Pflegebedürftigkeit kann jeden und in jedem Alter treffen.

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