Was ist eine Rürup Rente? – So hilft der Staat beim Steuern sparen

iStock_000010329659_200x300Lieber Leser, heute wollen wir uns dem Thema Basisrente oder auch Rürup Rente widmen. Mehr und mehr müssen wir uns die Frage stellen, wie wir unseren wohlverdienten Ruhestand finanzieren sollen und wollen. Was kann ich machen, um auch im Alter über ein stattliches monatliches Einkommen zu verfügen? Hier gibt es verschiedene Wege und Anlageformen die wir in Betracht ziehen können. Zum einen der Weg der privaten Rentenversicherung und zum Anderen die Basisrente. Beide formen haben ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist es hier eine ausgewogene Mischung von verschiedenen Wegen zu finden. Die Rürup Rente Förderung ist für viele Personen ein lukrativer Anreiz, Ihre Rüruprentenversicherung neu zu überdenken, damit auch Sie im Alter noch was zu lachen haben.  

Durch die Rürup Rentenversicherung und Riester Rentenversicherung wurden zwei Module eingeführt, die dabei unterstützen sollen, die gesetzliche Rente auf privatem Wege zu erhöhen. Hierzu wurden steuerliche Vergünstigungen festgelegt, die der einzelne Anleger nutzen kann. Je nach Anlagedauer, kann auch in der Rürup Rente das Kapital mit Hybrid Produkten, Fondsgelagerten oder auch ganz klassisch angelegt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch Schwankungen am Kapitalmarkt das gewünschte Ziel nicht erreicht werden kann. Man sollte also immer ein Produkt wählen, welches die Option anbietet, einen Wechsel in eine andere Anlageform ohne große Switchkosten zu ermöglichen.

Durch die langanhaltende Niedrigzinsphase sind die Kapitalgedeckten Rentenversicherungen momentan nicht sehr lukrativ für den Anleger. Hier muss etwas mehr über den Tellerrand hinaus gesehen werden um für die Altersvorsorge steuerlich lukrative Möglichkeiten zu sichten. So bietet sich in der Schicht 1 für den Personenkreis ab 50 Jahren eine besondere Option an, die derzeitige Übergangsregelung äußerst positiv durch den Steuer und Zins Effekt zu nutzen. Jedoch macht es auch Sinn, für Personen die der Schicht 2 angehören hier die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase sowie im Leistungsbezug zu nutzen.

Für viele ist es noch immer interessant, Steuern zu sparen. In diesem Fall bietet sich sicherlich die Basisrente an, denn hier können in diesem 78% der Aufwendungen in Höhe von 20.000 € für Alleinstehende bzw. 40.000 € für Gemeinsam Veranlagte über die Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Jedoch gilt es zu Berücksichtigen, dass Personen, die schon in berufsständische Versorgungswerke einbezahlen von diesen Höchstgrenzen den aufgewandten Betrag abziehen müssen. Ferner müssen Beamte und Gesellschafter-Geschäftsführer den fiktiven Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag abführen. Die Absetzbarkeit der Beiträge steigt bis 2020 jedes Jahr um 2%  danach bis 2025 um 1%. Die volle Besteuerung in der Leistungsphase ist im Jahre 2040 erreicht. Da jedoch im Rentenalter einige Freibeträge zur Verfügung stehen, macht es häufig Sinn eine Basisrente abzuschließen.

Jedoch muss man auch bemerken, dass nicht jeder für diese Form der Altersvorsorge geschaffen ist. So ist für Personen, die schon die Sonderabzüge voll ausgeschöpft haben eine Absicherung über diesen Weg nicht zu empfehlen. Da die Basisrente oder auch Rüruprente genannt nicht übertragbar ist und die Restbeträge bei Tod des Versicherungsnehmers nur bedingt vererbbar sind, ist hier eine ausgewogene Mischung zu betrachten.

Wichtig ist bei einer Absicherung über die Basisrente und auch allgemein bei Absicherung über Rentenversicherungsprodukte, dass die Rente eine gute Steigerung in der Bezugsphase hat. Hier gibt es große Unterschiede der einzelnen Anbieter. Hier ein Beispiel ohne Nennung von Anbietern. Grundlage ist eine 20 jährige Person, die bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren einen monatlichen Beitrag von 100 € einbezahlt. Versicherer 1 bietet ihm eine lebenslange Rente von 1.500 € monatlich im ersten Jahr, während Versicher 2 bei gleicher Laufzeit im lediglich 1.200 € lebenslange Rente im ersten Jahr gewährt. Augenscheinlich ist der Versicherer 1 die bessere Lösung. Schauen wir aber was aufgrund der Rentensteigerung im gesamten Verlauf geschieht.

Beitrag pro Monat Rentenleistung im ersten Jahr Rentensteigerung pro Jahr Gesamtablaufleistung bei gleicher Lebenser- wartung
Versicherer 1 100,00 € 1.500,00 € 0,50% 560.239,10 €
Versicherer 2 100,00 € 1.200,00 € 2,50% 602.730,66 €

Hier kann man deutlich sehen, was es ausmacht, sich die kleiner geduckten Dinge im Vertag an zu schauen. Das im ersten Moment bessere Angebot von Versicherer 1 wird im laufe der Zeit von Versicherer 2 überholt. Nach 13 Jahren des Rentenbezuges ist die Rente von Versicherer 2 höher. Im gesamten würden hier ca. 40.000,00 € mehr beim Versicherten ankommen.

Nun wollen wir jedoch noch einmal auf die Problematik der Basisrente eingehen. Wenn sie zum Personenkreis derer gehören, die Angehörige versorgen möchten, ist die Basisrente nur in einem kleineren Umfang sinnvoll. Denn sollten Ihre Kinder über 25 Jahre sein können diese nicht in den Genuss der Rückzahlung kommen. Das Geld würde der versicherten Gemeinschaft zu Gute kommen.

Durch die Veränderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist es wichtig die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen. Hier ist darauf zu achten, dass eine Transparenz und die Darstellung der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten klar ersichtlich sind. Es bringt im Rentenbezug nichts, wenn ein fadenscheinig gutes Angebot sich dann als Reinfall outet. Um die richtige Vorsorge für sie persönlich zu finden, bedarf es einer Umfangreichen Beratung. Experten hierfür können Sie bei uns finden.

http://www.inovexx.de/vorsorge/altersvorsorge/ruerup-rente/

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