Vorvertragliche Anzeigepflicht

Warum es so wichtig ist, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt bei der Wahrheit zu bleiben.

…Sie sitzen auf dem Zahnarztstuhl und haben eben erfahren, dass Ihr Zahn nicht mehr erhaltenswert ist. Was das Implantat kostet, dass Ihnen Ihr Zahnarzt empfiehlt, rechnet er Ihnen gerade vor. Mit einem Schrecken im Gesicht denken Sie daran, schnell noch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen…

Schön, wenn es so einfach wäre!

Alles was vom Zahnarzt angeraten oder geplant ist und alle Schäden, wegen denen Sie vielleicht aktuell schon in Behandlung sind, werden von keiner Zahnzusatzversicherung mehr übernommen.

Im Klartext heißt das: Alles was der Zahnarzt in seine Akte geschrieben hat, ist zu 100% vom Versicherungsschutz ausgenommen. Entscheidend ist also, wann wurde der Behandlungsbedarf diagnostiziert? Bevor oder nachdem Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben?

Was die Versicherung nicht weiß, macht sie nicht heiß!

Könnte man zumindest meinen. Klar, wenn sie im Antrag bei den Gesundheitsfragen angeben, dass alles mit ihren Zähnen in Ordnung ist, keine Behandlung am Laufen oder angeraten ist, werden Sie bestimmt von der Gesellschaft in den Tarif aufgenommen. Allerdings muss man auch wissen, dass Ihre Zahnzusatzversicherung bei jedem Leistungsfall bei ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden um Akteneinsicht beten wird. Spätestens dann bekommt auch Ihre Zusatzversicherung Wind davon, dass gewisse Vorschäden schon vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Sie Sind also dazu verpflichtet, bei Abschluss einer Versicherung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.Im Falle das Sie das nicht tun und Ihr Versicherer Wind davon bekommt, kann es schmerzhaft werden.

  • Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
    Ihr Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Gesellschaft steht ein Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
    Einziger Ausweg: Sie können nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Kündigung
    Der Versicherer kann dann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht fahrlässig verletzt haben. Dann kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden.
    Kündigen kann der Versicherer dann nicht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zustande gekommen wäre.
  • Vertragsänderung
    Kann der Versicherer nicht zurücktreten, weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen wurde, kann er den Vertrag dementsprechend ändern.
    Egal wie man es dreht oder wendet. In jeden Fall hätten Sie monatelang brav Ihren Beitrag bezahlt und können keine Leistungen von Ihrer Zahnzusatzversicherung erwarten.

Ein Befundbericht vor Abschluss einer Zusatzversicherung und Sie sind auf der sicheren Seite!

Was man aber auch nicht verschweigen darf ist, dass auch eine Versicherungsgesellschaft das Geld nicht zu verschenken hat und natürlich immer einen Grund suchen wird, dass Sie für Schäden nicht aufkommen muss. Auch ein Versicherer ist ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen und das muss es auch sein. Um also bestens gewappnet zu sein, für den Fall, dass Sie sich mit ihrer Versicherung streiten müssen, weil gewisse Leistungen nicht übernommen werden, empfiehlt sich vor Abschluss eines Zahnzusatztarifes immer einen sogenannten Zahnärztlichen Befundbericht erstellen zu lassen. Auch wenn der Versicherer dies nicht von Ihnen verlangt. Mit diesem können Sie Ihren Zahnstatus, wie er zum Zeitpunkt des Abschlusses vorgelegen hat, eindeutig belegen und sind so einfach auf der sicheren Seite.

Auch zu diesem Thema beraten Sie unsere freundlichen Experten sehr gerne. Klicken Sie dazu einfach auf das untenstehende Banner und lassen Sich auch noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot von uns erstellen.

Wenn Sie über uns eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sind wir für sie über die komplette Vertragslaufzeit Ihr Ansprechpartner und helfen bei Fragen und allen Themen rund um Ihren Tarif gerne weiter.

Ihr INOVEXX Team!

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