Dringende Reform der Pflegeversicherung

Zum 01. Januar 2013 steht die dringend benötige Reform der Pflegeversicherung auf der Agenda. Die obligatorische private Pflegeversicherung wird demnach nicht kommen. Stattdessen wird ab dem kommenden Jahr die private Pflegezusatzversicherung mit 100 Millionen Euro vom Bund befördert. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz um 0,1% und liegt somit bei 2,05%. Kinderlose dürfen dann ab Januar 2,3% abdrücken. Insgesamt erhofft man sich somit Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro. Geld, das dringend benötigt wird.

Es sind jetzt schon viele und es werden immer mehr!

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sind derzeit 2,46 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Tendenz stark steigend. Prognostitiert wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen um 500.000 alle 10 Jahre. Somit wird im Jahre 2050 mit 4,37 Millionen Leistungsempfängern zu rechnen sein. Um nicht den Kollaps zu erleben, ist diese Reform daher bitter nötig.

Was ändert sich ab dem Januar 2013?

Lag der Fokus bisher auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sollen ab dem 01. Januar 2013 Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Vorausgesetzt sie erreichen die Pflegestufe 0. Diese wurde 2008 geschaffen. Einzuordnen in diese Pflegestufe sind Menschen mit „demenzbedingten Fähigkeitsstörungen“, die noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe1 erfüllen.

Wie sich die Reform auf die Leistungen auswirken wird, wird aus der folgenden Tabelle ersichtlich

Leistungsart 0 I II III
Pflegegeld
2012 235 € 440 € 700 €
2013 (geplant) 120 € 305 € 525 € 700 €
Vollstationäre Pflege
2012 1023 € 1279 € 1550 €
2013 (geplant) 1023 € 1279 € 1550 €
Ambulant
2012 450 € 1100 € 1550 €
2013 (geplant) 225 € 665 € 1250 € 1550 €

Die Angst, dass die Reform verpufft bleibt! Welche Alternativen gibt es?

Nicht wenige Experten und die Oposition orakeln allerdings, dass diese Summe viel zu gering ist und die Reform nicht der gewünschte große Wurf sein wird. Wer also im Pflegefall nicht gleichzeitig zum Soziallfall werden will oder verhindern möchte, dass Kinder und Famillienmitglieder nicht zur Kasse gebeten werden, muss privat vorsorgen. Allerdings gestaltet sich das für einen Laien auch nicht wirklich einfach. Zur Auswahl stehen drei verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen.

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Fast alle Experten sind sich einig, dass die Pflegerentenversicherung das einzig Wahre ist. Zwar ist der Beitrag für diese Art der Absicherung in aller Regel höher als der, den man für die beiden anderen Varianten monatlich an die Versicherungsgesellschaft zahlen muss. Dafür hat man aber auch eine Beitragsstabilität und kann seine Kosten genau kalkulieren. Zudem verliert man keinen Leistungsanspruch, wenn man vorübergehend keine Beiträge bezahlt, sondern muss nur mit verringerten Leistungen zurecht kommen. Bei Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen wird nur in Ausnahmefällen ein kurzes Ruhen der Verträge gestattet.

  • Bei einer Pflegetagegelversicherung wird gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit ein fester Tagessatz gezahlt, welches unabhängig von den tatsächlichen Kosten ausbezahlt wird.
  • Bei einer Pflegekostenversicherung werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet, die man anhand von Rechnungen belegen muss.
  • Bei einer Pflegerentenversicherung dagegen erhält man als Pflegefall eine monatliche festgesetzte Rente.

Welche Variante passt zu mir?

Welches nun die beste Versicherung ist, die am meisten Sinn macht, muss man ganz individuell betrachten und auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen. Am besten wendet man sich mit diesem Thema einem Berater, der sich tgl. mit diesem Thema auseinander setzt und den Markt im Blick hat. Aber ganz egal wie und was man abschließt – will man Sicherheit haben, kommt man um eine private Pflegezusatzversicherung auch weiterhin nicht drum rum.

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