Der Tarif ZahnPremium der Versicherungskammer Bayern

Wer auf der Suche nach einer Absicherung in der Kieferorthopädie für seine Kinder ist, kommt am Tarif ZahnPREMIUM der Versicherungskammer Bayern einfach nicht herum.

Leistungen im ÜberblickZahnersatz ist teuer. Hierbei kann ganz leicht einmal die Summe für einen Kleinwagen drauf gehen. Doch nicht nur der Zahnersatz im Alter ist es, der einen zweimal schlucken lässt, bekommt man vom Zahnarzt die Rechnung präsentiert. Benötigt Ihr Kind eine Zahnspange, können auch hier schnell mal bis zu 6000 EUR und mehr fällig werden. Eine Absicherung in diesem Bereich ist also mindestens genau so zu empfehlen, wie eine Absicherung im Erwachsenenalter. Doch welchen Tarif soll ich für meine Kinder wählen? Es gibt derzeit einen Tarif auf dem Markt, der alle anderen in den Schatten stellt. Der Tarif ZahnPREMIUM der Bayrischen Beamtenkrankenkasse – kurz BBKK. Warum, will ich in diesem Blog heute einmal erläutern.

Die Toptarife in diesem Segment

Wie schon einmal in einem anderen Artikel erwähnt, gibt es drei Tarife, die derzeit führend auf diesem Sektor sind:

  • BBKK:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    90% bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr
  • ARAG:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    80%. In den Klassen 3-5 jedoch nur, wenn die GKV nicht leistet
  • CSS:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    80% mit der Einschränkung, dass in den Klassen 3-5 maximal 600 EUR pro Kiefer geleistet werden

Auf den ersten Blick wird deutlich, dass die BBKK mit 90% eine um 10% höhrere Erstattung (ohne jegliche Einschränkung) bietet, als die beiden anderen Tarife. Zudem ist sie mit 11,36 EUR im Monat in diesem Vergleich auch noch der günstigste Tarif. Doch darüber hinaus gibt es noch weitere Aspekte, mit denen die BBKK im Bereich der Zahnversicherung für Kinder punkten kann.

Was macht den Tarif ZahnPREMIUM so besonders?

Der Tarif ZahnPREMIUM war früher ein Kombitarif, der irgendwann einmal zu einem reinen Zahnzusatztarif für Kinder umgestaltet wurde. Allerdings wurden die anderen Leistungen nicht alle gänzlich eingestampft. Geblieben sind aus dieser Zeit noch zwei Leistungen, die Sie so bei keinem anderen Tarif finden werden:

  • 80% des Rechnungsbetrages für
    ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen (einschließlich
    Reparaturen) bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 EUR
    in zwei Kalenderjahren.
  • 100% Kostenabsicherung
    bei unvorhergesehener Erkrankung und Unfällen für
    ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für einen
    medizinisch notwendigen Rücktransport während Reisen
    bis zu jeweils 60 Tagen Dauer.

Während die Kostenabsicherung für’s Ausland generell und für alle Versicherten kostenlos und ohne Einschränkungen mit dabei ist, muss man bei der Absicherung der Sehhilfe noch folgendes wissen:
Hat das Kind, das versichert werden soll, bei Abschluss des Tarifs, noch keine Sehhilfe, wird diese kostenlos – also ohne Aufpreis – mitversichert. Etwas anders schaut es aus, wenn das Kind bei Abschluss schon eine Sehhilfe trägt. In diesem Fall ist pro Kind ein Aufpreis von 2,50 EUR im Monat zu bezahlen. Aber auch dies ist ein wirklich tolles Angebot. Bei 2,50 EUR pro Monat, also 60 EUR in zwei Jahren, werden immerhin bis zu 250 EUR in selbigem Zeitraum erstattet. Ein Plus, das neben der starken Absicherung von 90% im Bereich der Kieferorthopädie und der Auslandskrankenversicherung, sicherlich den ein oder anderen dazu bewegen wird, diesen Tarif und nicht einen der Konkurenz abzuschließen.

Das unschlagbare Argument!

Aber wie das sooft ist, habe ich mir auch in diesem Fall das Beste für den Schluss aufgehoben. In der tgl. Arbeit mit Zahnzusatztarifen erlebt man es immer wieder, dass die Kunden es mit einem staunen quittieren. Aber es stimmt! Dieser Tarif ist der einzige auf dem Markt, der seine Zahnstaffel – also die maximalen Höchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren – für die kieferorthopädische Behandlung nicht vorsieht. Während man bei allen anderen Tarifen in den ersten Jahren eine begrenzte Summe zur Verfügung hat, kann man beim ZahnPREMIUM der BBKK nach Ende der Wartezeit von 8 Monaten schon komplett aus dem vollen schöpfen. Dies ist nun wahrlich ein Argument, das alle anderen Tarife in diesem Segment in den Schatten stellt.

Zahnersatz

Auch wenn der Bereich Zahnersatz für die Absicherung der Kleinsten noch nicht das Kriterium ist, sollte man auch diesen Bereich nicht ganz außer acht lassen. Kinder toben und spielen und schnell ist es mal passiert, dass sie stürzen oder mit dem Fahrrad einen kleinen Unfall haben. Auch hier kann dann ein Zahnersatz für die Kinder nötig werden. Die Leistungen die die BBKK in diesem Fall bietet, liegen auch hier bei 90%. Im Detail sieht das folgender Maßen aus:

90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages –
auch ohne Vorleistung der GKV* und ohne Nachweis
von Zahnprophylaxe (Bonusheft) – abzüglich der
tatsächlich erstatteten Leistung der GKV für:

  • Inlays, Onlays
  • Kunststofffüllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
  • Kronen, Brücken, Prothesen, Veneers für alle Zähne (hauchdünne Keramikschalen)
  • Implantate ohne Begrenzung der Stückzahl
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische
  • Leistungen
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien.

* entsprechender Erstattungsvermerk der GKV wird jedoch benötigt

Gibt es auch Nachteile oder einen Haken?

Ich habe nun die ganze Zeit über Vorteile des Tarifes gesprochen und damit einhergehend kommt unweigerlich die Frage auf, ob es denn dabei einen Haken gibt. Der Mensch ist nun mal so gestrickt und sucht bei guten Angeboten immer nach etwas, das das gute Angebot dann doch in einem anderen Licht dastehen lässt.
„Wenn etwas so gut ist, muss es doch einen Haken geben…“
Doch hier kann ich wirklich Entwarnung geben. Wir arbeiten schon lange mit der BBKK und diesem Tarif zusammen und haben damit weder schlechte Erfahrungen gemacht, noch haben wir Kunden, die sich bei uns darüber beschweren, dass nicht wie versprochen geleistet wird. Schaut man ganz genau hin, stolpert man evtl. über den Bereich professionelle Zahnreinigung. Diese wird im ZahnPREMIUM nämlich gar nicht erstattet. Allerdings ist das eben auch der Punkt, den man bei einer Absicherung der Kinder, nach unserer Meinung, komplett vernachlässigen kann. Entweder ist bei Kindern eine Zahnreinigung gar nicht nowtwendig oder aber ist sie so günstig, dass man hierfür sicher keine Zusatzversicherung benötigt. Abgesichert werden sollte das was teuer ist und Ihnen als Eltern ein Loch in die Kasse reißt. 20 oder 30 Euro, die evtl. an Kosten für eine professionelle Zahnreinigung anfallen, kann man daegen getrost aus der eigenen Tasche bezahlen uns muss man nicht absichern. Erst recht nicht, wenn alle anderen Argumente in der Form für einen Tarif sprechen.
Jeder kann sich selbst ausrechnen, was 10% mehr Leistung bei einer Rechungsumme von bis zu 6000 EUR, gegenüber einer einmaligen Erstattung von ca 20-30 € für die Zahnreinigung bedeuten.

Fazit

Will man zu diesem Tarif ein abschließendes Fazit ziehen, geht das ratz-fatz. Es gibt schlicht und einfach gesagt auf dem Markt der Zahnzusatzversicherung nichts Vergleichbares. Argumente für andere Tarife machen die Leistungen des ZahnPREMIUM alle zunichte. Will man die optimale Absicherung erhalten, führt kein Weg an diesem Tarif vorbei.

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2 thoughts on “Der Tarif ZahnPremium der Versicherungskammer Bayern

    • Sehr geehrter Herr Lehmann, ein Glückspiel ist es nur dann, wenn bei Antragsstellung angaben nicht ordnungsgemäß gemacht werden. Sollten Sie einen Zahn haben, bei dem die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, dann bekommen Sie tatsächlich keine Leistung hierfür. Ferner kommt es darauf an, was für einen Anbieter Sie gewählt haben. Hier gibt es große Unterschiede, denn der eine Versicherer versichert auch noch fehlende Zähne, während andere hier keine Leistung gewähren. Eine Zahnversicherung ist immer eine Vorsorgeversicherung, die auf die Zukunft abgeschlossen wird. Bei angeratenen oder laufenden Behandlungen ist keine Leistung zu erwarten. Sollte also alles richtig angegeben sein, hat man auch Anspruch auf Leistungen einer Versicherung, dies gilt nicht nur bei Zahnversicherungen.

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