Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegerenteversicherung?

Gleich drei Dinge auf einmal

Will man sich für den Pflegefall absichern, steht man erst einmal vor der Frage, welche Art der Absicherung einem am meisten zusagt bzw. welche Art davon für den jeweiligen und individuellen Fall am meisten Sinn macht. Zur Auswahl stehen gleich drei Vertragsarten.

  • Die Pflegekostenversicherung,
  • Die Pflegetagegeldversicherung
  • Die Pflegerentenversicherung.

Dieser Blog-Artikel soll einmal verständlich die einzelnen Varianten vorstellen und die jeweiligen Tarifeigenschaften für den Laien darstellen.

Die Pflegekostenversicherung

Tritt der Pflegefall ein, beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung an den anfallenden Kosten. Allerdings deckt diese nicht im geringsten alle Aufwendungen ab. Nicht selten bleiben Pflegebedürftige auf nicht weniger als 1000 EUR monatlich sitzen, die sie selbst bezahlen müssen. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nun – gegen Nachweise – die restlichen Kosten. Je nach abgeschlossenem Tarif, übernimmt die Pflegekostenversicherung – nach Abzug der Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung – die anfallenden Kosten somit bis zu 100%. Die Pflegekostenversicherung wird von vielen Gesellschaften mit einer Wartezeit von bis zu drei Jahren angeboten. Insbesondere für ältere Menschen, kann diese Art der Absicherung somit eine eher schlechte Wahl sein. Schließlich kann der Pflegefall jederzeit eintreffen. Bei Älteren logischer Weise eher, als bei jüngeren Menschen. Einige Anbieter gibt es allerdings auch, die eine Pflegekostenversicherung ohne Wartezeit anbieten. Hier heißt es, genau hinzuschauen. Desweiteren muss man unbedingt darauf achten, dass man einen Tarif ohne Karenzzeit abschließt, die in einigen Tarifen mit bis zu drei Monaten angesetzt ist. Im Klartext heißt das, dass der Leistungsanspruch erst drei Monate nach eintreten der Pflegebedürftigkeit besteht. Gemessen an der Beitragshöhe, ist diese Art der Absicherung – im Vergleich zu den beiden anderen Arten – in den allermeisten Fällen, die günstigste Alternative.

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung wird überwiegend und von fast allen Krankenversicherern angeboten. Bein Eintritt des Pflegefalles wird gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit ein vorher festgelegtes Tagesgeld ausbezahlt. Dieses orientiert sich nicht an den tatsächlich anfallenden Kosten, die durch die Pflege anfallen. Vielmehr richtet sich die Höhe des Tagesgeldes an der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft wird. Wichtig zu wissen ist, dass, sofern die anfallenden Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind, man das Pflegetagegeld frei verwenden kann. Wie bei allem im Leben und insbesondere bei Versicherungen muss man auch vor dem Abschluss eines solchen Tarifes auf einige Punkte achten. Mit die wichtigsten Punkte sind, dass schon ab Eintreten der Pflegestufe I gezahlt wird. Und, dass  steigende Lebenshaltungskosten durch dynamische Anpassung der Tagesgeldsätze aufgefangen werden können.
Genau wie bei der Pflegekostenversicherung sollte man zudem auch hier darauf achten, dass es Tarife gibt, die eine Wartezeit haben und der Leistungsanspruch erst bis zu drei Monaten nach Eintreten der Pflegebedürftigkeit besteht. Von den Beitragskosten bewegt sich dieser Tarif im Mittelfeld. Meist günstiger als eine Pflegerentenversicherung aber in den allermeisten Fällen teurer als eine Pflegekostenversicherung.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung wird überwiegend von Lebensversicherern angeboten und zahlt dem Pflegebedürftigen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, je nach Hilfebedarf, eine vorher festgelegte monatliche Rente aus. Für die Auszahlung der Rente benötigt der Pflegebedürftige keine Nachweise – diese wird ohne Berücksichtigung der anfallenden Kosten ausbezahlt. Gab es früher lediglich Tarife, die erst nach Eintritt der Pflegestufe III bezahlen, so gibt es heute auch schon Angebote, die abgestuft ab Pflegestufe I leisten. Besonders beachten sollte man bei dieser Variante, dass bei Pflegestufe III zu 100% und bei Pflegestufe II mindestens zu 50% ausbezahlt wird. Weitere positive Aspekte, die eine Pflegerentenversicherung haben sollte sind, der lebenslange Versicherungsschutz und eine gegebene Beitragsstabilität. Und auch hier sollte man die Augen offen halten, was die Wartezeiten betrifft. Es gibt genügend Verträge, die weder eine Warte- noch eine Karenzzeit vorsehen. Allerdings gibt es hier auch Angebote, bei denen man eine 12-jährige! Wartezeit hinter sich bringen muss, bis man Ansprüche in Form von Leistungszahlung verlangen hat. Wer weiß schon, was die nächsten 12 Jahre bringen. Und, dass es schnell gehen kann mit der Pflegebedürftigkeit, durch Unfall oder durch sonstige Umständen, dürfte jedem klar sein. Dass damit zusammenhängend eine solch lange Wartezeit alles andere als glücklich ist, ebenso. Schaut man sich die Beitrassumme einer Pflegerentenversicherung an, sieht man recht schnell, dass man es hier mit dem Klassenprimus zu tun hat. Diese Art der Absicherung ist unter den drei verschiedenen Varianten in aller Regel die, für die der höchste Beitrag zu entrichten ist. Der Beitrag ist nicht zuletzt davon abhängig, welche Pflegestufen abgesichert werden sollen.

Unterscheidung zwischen Pflegetagegeld- und Pflegrentenversicherung

Zunächst sieht man als Laie zwischen diesen beiden Versicherungsarten nicht wirklich einen Unterschied. Das eine wird als Tagesgeld und das andere als monatlicher Betrag überwiesen. Im Prinzip macht das keinen Unterschied. Soweit so gut. Schaut man aber genauer hin, endeckt man dann doch teils gravierende Unterschiede. Ganz banal gesagt, können die Verträge einer Pflegetagegeldversicherung angepasst werden. Während die Verträge einer Pflegerentenversicherung von einer Beitragsanpassung ausgenommen sind. Bei dieser Art der Absicherung wird dem Versicherungsnehmer, die bei Abschluss des Tarifes vereinbarte Beitragssumme, über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Unterschiede gibt es auch in der Beitragshöhe.
Während eine Pflegekostenversicherung bei Abschluss um einiges günstiger im Beitrag ist, muss man bei einer Pflegerentenversicherung mit höheren Beiträgen rechnen. Dafür bekommt man bei der zweiten Variante, also bei der Pflegerentenversicherung, bei Kündigung des Tarifes, sein Guthaben in Form des dann vorhandenen Rückkaufwertes wieder ausbezahlt.

Fazit

Entscheidet man sich, sich für den Pflegefall bestmöglich abzusichern, muss man individuell schauen, welche dieser drei Arten einem am meisten zusagt bzw wie die Gegebenheiten sind. Bestehen schon Vorerkrankungen, habe ich die Möglichkeit einer häuslichen Pflege etc? Das Thema, die Menschen und die Anforderungen sind oft zu verschieden, um hier eine einheitlich geltende Bewertung abzugeben.
Die Pflegekostenversicherung eignet sich in der Regel dann am ehesten, wenn hohe Kosten abgedeckt werden sollen und eine häusliche Pflege – zum Beispiel dadurch, dass keine Verwandschaft vorhanden ist – nicht möglich ist.
Die Pflegetagegeldversicherung dagegen, punktet dann, wenn man gerne frei verfügen möchte über die bezahlten Summen.
Die Pflegerentenversicherung hingegen, kann dann eine echte Alternative sein, wenn aufgrund von schon bestenden Vorerkrankungen bei den beiden anderen Tarifarten eine Aufnahme nicht mehr gegeben ist.

Zum Schluss bleibt noch zu sagen, dass dieser Artikel nur ein grober Anhaltspunkt sein soll. Zu detailiert ist das Thema, um es hier bis auf die Knochen zu sezieren. Zu verschieden die Ansprüche, um auf alle Eventualitäten einzugehen. Um bestens beraten zu werden und ruhigen Gewissens eine solide Absicherung zu erhalten, die im Falle der Pflegebedürftigkeit auch kein böses Erwachen verursacht, sollte man sich auch hier einem echten Experten anvertrauen. Und wo kann man das schon besser, als bei uns?
Ein Klick genügt! Keine Zeit verlieren. Denn schon morgen kann es zu spät sein.

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