Test 2012: Pflegezusatzversicherung Öko-Test

Nachdem wir uns in der letzten Woche den Test von Stiftung Warentest angeschaut haben, schauen wir heute einmal, wie die Zeitschrift Öko-Test die Tarife der Pflegezusatzversicherung bewertet. Vorweg sei schon einmal gesagt, dass beide Tests nicht im Gleichschritt über die Ziellinie laufen. Tarife, die bei der Stiftung Warentest noch auf dem Siegertreppchen standen, müssen sich bei der Bewertung der Zeitschrift Ökotest, teilweise mit einem Platz in der Verfolgergruppe zurechtfinden. Zunächst schauen wir uns aber einmal die Bewertung an. Zeigen, welche Tarife dieses mal das Rennen gemacht haben und welche Tarife dem Urteil von Öko Test nach, eher nicht zu empfehlen sind. Am Ende dieses Artikel wollen wir uns dann bemühen aufzuzeigen, wie es zu diesen unterschiedlichen Bewertungen kommen kann und werden auch ein Fazit dazu ziehen. Während Stiftung Warentest ihren Test an zwei Altergruppen festgemacht hat (45 und 55 Jahre), geht Öko-Test einen Schritt weiter und zieht vier Altersstufen als Bewertungsgrundlage heran (35, 55, 60 und 65 Jahre). Zur einfachen Veranschaulichung konzentrieren wir uns heute auf die Altersstufen 35 und 55 Jahre, für Männer und Frauen.

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Test 2012: Pflegezusatzversicherung Stiftung Warentest

Dass manche Menschen in Deutschland – vorwiegend Männer – Unterhalt zu bezahlen haben, ist hinlänglich bekannt. Ist die Beziehung der Eltern gescheitert und die Kinder leben bei einem Elternteil, so hat das andere Elternteil monatlich einen gewissen Betrag an Unterhalt zu leisten. So weit so gut. Aber nicht nur für Kinder kann Unterhalt anfallen, auch für die Eltern. Sind die Eltern Pflegebedürftig und müssen in einem Heim untergebracht werden, kommen schnell einmal 3.000 bis 4.000 EUR im Monat zusammen. Der Anteil, den die gesetzliche Pflegeversicherung in der Pflegestufe III übernimmt, liegt dagegen bei rund 1.500 EUR. Die Differenz muss nun irgendwoher kommen. Zunächst einmal geht es an das Einkommen und das Vermögen der Eltern. Lebt zum Beispiel nur die Mutter im Pflegeheim, muss als erstes der Ehemann für die Pflege aufkommen. Ist dort auch nichts zu holen, geht es an das Hab und Gut der Eltern. Das Eigenheim muss – sofern nicht einer der Elternteile noch darin lebt – verkauft werden. Lediglich Möbel (sofern sie keine Luxusgüter sind) und ein sogenannter Notgroschen von 2.600 EUR in Bar, dürfen behalten werden. Sind diese Ressourcen alle aufgebraucht, sind die Kinder in der Pflicht. 1.500 EUR sind quasi unantastbar, alles was darüber hinaus geht, ist somit für die Kosten das Pflegeplatzes einzusetzen. Nicht zuletzt um diesen Ernstfall abzusichern, empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Doch welche ist die Richtige, welche leistet auch wirklich gut und deckt das in dem Maße ab, wie ich mir das wünsche? Auch hier gibt es natürlich Testberichte einschlägiger Magazine. Heute schauen wir uns den derzeit aktuellen Test von Finanztest 02/2011 mal etwas genauer an. In der kommenden Woche knöpfen wir uns dann den Test der Zeitschrift Ökotest 03/11 vor.

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