Eine Frage, die bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer wieder aufkommt und teils für große Verwirrung sorgt, ist die nach der Anzeigepflicht. Also, was muss ich alles angeben wenn ich eine Absicherung im Zahnbereich abschließe? Muss ich vorher zum Arzt und einen Befundbericht ausfüllen lassen? Welche Dinge sind im Versicherungsschutz enthalten und wann genau ist es zu spät, gewisse Vorschädigungen noch versichern zu lassen? All diesen Fragen wollen wir heute in unserem Blog auf den Grund gehen. Denn nichts ist schlimmer, als eine Versicherung – vielleicht auch mit bestem Wissen und Gewissen – abzuschließen und dann im Leistungsfall festzustellen, dass die Kosten nicht übernommen werden oder gar aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung der Versicherungsschutz vom Versicherer gekündigt wird. In diesem Fall haben sie nämlich brav über einen gewissen Zeitraum Ihre Beiträge bezahlt und stehen dann plötzlich mit leeren Händen da. Diesen Super-Gau kann man vermeiden, in dem man sich vorab ausreichend informiert und ein paar wenige Punkte beachtet. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen, nicht irgendwann vor diesem Problem zu stehen.
Anzeigepflichtverletzung in der Zahnzusatzversicherung
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