Immer wieder gibt es Irritationen, was die Grundlage der Erstattung einer Zahnzusatzversicherung angeht. Leistet die Zusatzversicherung nun nachdem die GKV ihren Pflichtteil übernommen hat oder bevor deren Leistungen vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen wurde? Wie meistens im Leben lässt sich auch diese Frage nicht pauschal und allgemein geltend für alle Tarife auf dem Markt beantworten. Grundsätzlich kann man sagen, dass die meisten Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung „auf Basis des Rechnungsbetrages“ leisten. Aber auch hier gibt es Unterschiede – wenn auch nicht viele. Mit diesem Blog möchten wir versuchen, die offenen Fragen zu beantworten.
Von welchem Betrag wird die Erstattung abgezogen?
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