Immer diese Beitragsanpassung…

Auf der Suche nach einer Absicherung, sei es für die Zähne, für das Krankenhaus, den Heilpraktiker oder was auch immer, sind viele Dinge wichtig und müssen vor Abschluss genau beleuchtet und überlegt werden. Dazu gehört auf jeden Fall auch das immer wieder aufkommende Thema „Beitragsanpassung“. Klar, wer will schon eine Versicherung abschließen, die vermeintlich günstig ist und kurze Zeit später flattert der Brief der Gesellschaft in’s Haus, dass zum kommenden Jahr eine saftige Anpassung stattfindet? So etwas ist ärgerlich! Klar ist aber auch, ganz umgehen kann man so einen Fall leider nie. Man wird immer wieder mit Anpassungen rechnen müssen. Was man aber tun kann, ist, das Risiko der Erhöhung von vornherein so klein wie möglich zu halten bzw. schon bei Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, dass man z.B. einen Tarif wählt, der eine Altersrückstellung hat.

Welche Arten der Beitragsanpassung gibt es

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beitragsanpassung: Die Außerdordentliche, vor der man sich niemals schützen kann und die wohl jeder Versicherte früher oder später einmal erhalten wird. Und die ordentliche Beitragsanpassung, die in einem Tarif nach einer fixen Staffel geregelt ist.

Die Außerdordentliche Beitragsanpassung

Grundsätzlich kann und muss man sagen, dass auch eine Versicherung ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen ist. Am Ende eines Rechnungsjahres muss ein Plus in der Bilanz stehen. Sind die Ausgaben innerhalb eines Tarifes nun höher als die Ausgaben, muss der Versicherte mit einer Anpassung seines Beitrages rechnen. Dass ein Tarif, der zu Beginn natürlich genau durchgerechnet wurde, nicht mehr wirtschaftlich tragbar ist, kann mehrere Ursachen haben. Vor allem aber sind es die Erhöhungen der Kosten im Gesundheitswesen: steigende Arzthonorare, medizinischer Fortschritt, neue und bessere Medikamente und Geräte. Ein anderer Punkt ist die steigende Lebenserwartung der Menschen, welche logischer Weise auch dazu führt, dass eine längere medizinische Versorgung von Nöten ist. All das führt dazu, dass die Kosten in die Höhe gehen. Welche die Versicherung an den Versicherten weiter gibt. Ja sogar weiter geben muss, um weiter wirtschaftlich zu sein.

Die ordentliche Beitragsanpassung

Eine andere Art der Beitragsanpassung ist die, die in einigen Tarifen von vorn herein anhand einer Staffel geregelt ist. Diese Tarife beinhalten keine Altersrückstellung. Je nach Tarif zahlt der Versicherte entweder jedes Jahr ein klein wenig mehr an Beitrag oder er muss alle fünf bzw. zehn Jahre mit einer Erhöhung seiner Beiträge rechnen. So erhöht zum Beispiel die Jantios in ihrem Tarif JA dentalplus mit jedem Anstieg des Lebensalters den Beitrag um kleine Beträge. Die Beitragssprünge sind hier sehr moderat gehalten und liegen immer unter einem Euro. Ein anderes Beispiel ist die ERGO Direkt. In deren Zahnzusatztarifen muss der Versicherte nicht jedes Jahr mit einer Erhöhung rechnen. Dieser kommt alle zehn Jahre aber dafür dann mit ensprechend größeren Sprüngen. Aktuell vom 19. auf das 20. Lebensjahr z.B. stolze 9, 50 EUR. Insgesamt kann man sagen, dass man sich diese Erhöhungen sprichwörtlich sparen kann, wenn man zu einem Tarif greift, der eine Altersrückstellung beinhaltet. Zudem kommen natürlich bei diesen Tarifen zu den ordentlichen Beitragserhöhungen logischer Weise die außerordentlichen Beitragserhöhungen auch noch dazu.

Was kann und muss ich noch beachten?

Die meisten, die auf der Suche nach einer Absicherung für die Zähne sind, schauen erst einmal danach, dass der Tarif Wartezeiten hat, die so kurz wie möglich und Erstattungen, die in den ersten Versicherungsjahren so hoch wie möglich sind. Was auf den ersten Blick auch logisch erscheint und völlig menschlich ist. Schließlich möchte man am besten für den niedrigsten Beitrag, die bestmöglichen Leistungen haben.
Allerdings versteckt sich genau hier der „Beitragserhöhungs-Teufel“. Jeder kann sich ausmalen, dass es eben genau diese Tarife sind, in denen von Seiten der Versicherung, gleich zu Beginn, am ehesten und am höchsten geleistet werden muss. Um dies auszugleichen kommen dann aber zwangsläufig die Beitragserhöhungen. Solide durchkalkulierte Tarife, die eben in den ersten Jahren eine nicht ganz so hohe Erstattung vorsehen, sind demnach eher von einer außerordentlichen Beitragserhöhung ausgenommen.

Fazit

Wer kein Problem damit hat, dass Tarife immer wieder einmal angepasst werden und eher Wert darauf legt, dass so früh wie möglich, so gut wie möglich geleistet wird, der kann sich bei dieser Frage recht frei bewegen und muss nicht unbedingt wert auf die Beitragsstabilität legen. Zumal man ja auch sagen muss, dass es sich bei einer Zahnzusatzversicherung nicht um ettliche Euro handelt.
Wer aber wert darauf legt, solide rechnen zu können und nicht möchte, dass ein abgeschlossener Tarif schnell mal einige Prozent mehr zu Buche schlägt, der sollte sich zumindest eine Absicherung suchen, die eine Altersrückstellung beinhaltet. So ist zumindest schon einmal eine ordentliche Beitragserhöhung ausgeschlossen.
Wie eingangs erwähnt kann dies aber auch nur eine von vielen Bewertungsgrundlagen auf der Suche nach dem perfekten Tarif sein. Viele andere Punkte wie etwa die Erstattungshöhe, der Leistungsumfang usw. spielen ebenfalls eine große Rolle.
Wie immer stehen unsere Experten Ihnen gerne, kompetent und beratend zur Seite, um anhand Ihren Wünschen und Vorstellungen den bestmöglichen Tarif für Sie zu finden.

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