KIG-Einstufungen und ihre Bedeutung

Wenn man sich mit der Zahnzusatzversicherung und mit Kieferorthopädie-Versicherungen für Kinder im allgemeinen beschäftigt, stößt man immer wieder auf die sogenannten KIG-Klassen. Dabei handelt es sich natürlich nicht um Qualitätseinstufungen einer bekannten Bekleidungskette, für eine die Frau Werbung macht, die dies auch schon für Spinat oder die Telefonauskunft gemacht hatte.

Was sind KIG-Klassen und welche Bedeutung haben diese?

KIG sind ausgeschrieben die Kieferorthopädische Identifikationsgruppen und beschreiben in einer Einteilung von KIG 1 – KIG 5 den Schweregrad einer Fehlstellung. Was das genau bedeutet wollen wir uns nun einmal anschauen:

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellung ohne medizinische Notwendigkeit zur Korrektur
  • KIG 2: Mittlere Zahnfehlstellung mit medizinischer Notwendigkeit
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellung
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellung
  • KIG 5: Sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellung

Seit dem 01.01.2002 stuft der Kieferorthopäde den Schweregrad der Fehlstellung in die oben aufgeführte KIG-Klassen ein. Hintergrund der Reform ist, wie sollte es auch anders sein, dass die Kassen versuchen, Geld einzusparen. Bis zu 25% Einsparungen haben sie sich davon versprochen.

Was leistet die Gesetzliche Krankenkasse und welcher Kosten müssen selbst übernommen werden?

Fehlstellungen, die von ihrem Schweregrad her in die Klassen 1-2 eingestuft werden, werden von der GKV gar nicht mehr übernommen, obwohl eine Behandlung auch hier oftmals medizinisch notwendig oder sinnvoll ist. Eine Kostenübernahme findet nur noch in den Klassen 3-5 statt, wenn das Atmen, Beißen, Kauen oder Sprechen erheblich beeinträchtigt ist.

Bei der Einstufung in den KIG-Klassen 3-5 muss vom Kieferorthopäden ein Heil- und Kostenplan erstellt und der GKV zur Bewilligung vorgelegt werden. Wird dieser bewilligt, übernimmt die Gesetzliche für das erste Kind 80% und für das zweite Kind 90% der Kosten. Die Eigenleistung von 20% bzw. 10% werden von der Kasse nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Sollte die Behandlung abgebrochen werden, zahlt die Kasse gar nichts. Aber selbst bei diesen Erstattungshöhen, und das ist ganz wichtig, geht es lediglich um die Aufwendungen, die medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Eventuell anfallende Mehrkosten übernimmt die Kasse generell nicht.

Und genau diese Mehrkosten werden so gut wie immer anfallen, egal ob ihr Kind nun in die KIG-Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft wird. Gezahlt wird von der Gesetzlichen z.B. die Regelversorgung in Form einer metallischen Zahnspange. Mal ganz davon abgesehen, dass dies heutzutage weder zeitgemäß, noch besonders schön ist für ein Kind, mit einer metallischen Zahnspange einige Jahre leben zu müssen, kommt noch hinzu, dass z.B. auch die Kariesgefahr um einiges höher ist, als z.B. bei einer Zahnklammer aus Keramik oder fast „unsichtbaren“ Kunststoffbrackets. Zudem möchte man seinem Kind ja auch gerne die Hänseleien ersparen, die es evtl. ertragen muss.

Weitere mögliche und immer wieder auftretende Mehrkosten sind z.B. die besondere Zahnreinigungen, die Lingualtechnik, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen und weitere Behandlungsleistungen für die eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Genau hier setzen nun die Tarife der Zusatzversicherungen an.

Welche Kieferorthopädie-Versicherungen sind bezüglich ihrer Leistungen besonders empfehlenswert?

Die Versicherer, die zurzeit die besten Tarife im Bereich Kieferorthopädie anbieten, sind die BBKK, die ARAG und die CSS.

  • BBKK:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    90% bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr
  • ARAG:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    80% in den Klassen 3-5 jedoch nur, wenn die GKV nicht leistet
  • CSS:
    Erstattung in den KIG-Klassen 1-5
    80% mit der Einschränkung, dass in den Klassen 3-5 maximal 600 Euro pro Kiefer geleistet werden

Wie man sieht, gibt es auch hier wieder einige Unterschiede, die man auf die jeweiligen Bedürfnisse abstimmen muss.
Hierzu beraten Sie wie immer unsere Experten, damit Sie und Ihr Kind für die Zukunft und evtl. anfallende Kosten optimal abgedeckt sind und das schöne Geld für einen Urlaub mit Ihren Liebsten und nicht für den Zahnarzt ausgeben müssen.
Lassen Sie sich also am besten noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot erstellen.

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2 thoughts on “KIG-Einstufungen und ihre Bedeutung

  1. Der Beitrag zum Thema Kieferorthopädin ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

  2. Meine Tochter soll immer den Kieferorthopäden besuchen. Ich finde es super, dass unsere gesetzliche Krankenkasse die Kosten teilweise übernimmt. Die stark ausgeprägte Zahnfehlstellung muss man nur professionell behandeln lassen. Für unseren Vater denke ich an Zahnzusatzversicherung, die auch dann viele Kosten decken kann. Danke für die Info!

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