Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Wartezeiten erleben wir viele in unserem Leben. Wir warten auf den Bus, auf das Essen im Restaurant. Auf unsere Partnerin, bis sie im Bad fertig ist. Und wir warten im Stadion, bei Festen oder anderen öffentlichen Anlässen in der Schlange vor dem WC. Eigentlich sollte sich einmal jemand intensiv Gedanken darüber machen, wie viel Zeit wir in unserem Leben im Schnitt mit Warten zubringen. Oft könnte man bei genauerer Planung einige dieser Wartezeit von vorn herein vermeiden und seine Zeit so besser und sinnvoller nutzen. Es gibt aber auch Wartezeiten, gegen die man einfach nichts machen kann – die man in Kauf nehmen muss. So ist es zum Beispiel, wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt. Zum Beispiel den einer Zahnzusatzversicherung. Auch da hat man zu Beginn des Versicherungsvertrages eine Wartezeit. Wie die genau aussieht, was sie bedeutet und warum es diese gibt – all diese und noch weitere Fragen werden wir heute in unserem Blog beantworten.

Warum gibt es die Wartezeit?

Wartezeiten zu Beginn eines Versicherungsvertrages gibt es in aller erster Linie daher, weil die Gesellschaften sich vor Missbrauch schützen wollen. Es ist ja bei genauerer Betrachtung auch logisch, dass man nicht sofort nach Abschluss eine Summe X an Leistungen erwarten kann, wenn man noch keinerlei Beiträge in die Versicherung einbezahlt hat.

Was genau bedeutet eine Wartezeit für mich?

Wartezeit bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum keine Leistungen Ihrer Versicherung erwarten können. Es bedeutet aber nicht, dass in diesem Zeitraum kein Behandlungsbedarf festgestellt werden kann. Also – der Zahnarzt darf einen Bedarf feststellen und diesen auch in der Patientenakte vermerken. Lediglich die Behandlung darf erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen werden.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die einzelnen Gesellschaften gehen in dieser Frage ihre eigenen Wege. Im Schnitt muss man mit einer Wartezeit von 6 Monaten rechnen. Bei einigen Gesellschaften sogar mit 8 Monaten. Weiter wird teilweise noch unterschieden zwischen der Wartezeit im Bereich Zahnersatz und im Bereich Zahnerhalt.

Gibt es auch Tarife, die keine Wartezeit vorsehen?

Ja, solche Tarife gibt es. Zum Beispiel die Ergo Direkt und die R+V verzichten auf eine Wartezeit. Warum? Diese Gesellschaften sagen, dass alles was bereits vom Zahnarzt angeraten ist bzw. alles was bereits behandelt wird, ist so oder so vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und daher verzichten diese Gesellschaften komplett auf die Wartezeit.

Welche Wartezeit haben die einzelnen Gesellschaften?

Dies schauen wir uns am besten einmal anhand einer Tabelle an.

Gesellschaft Zahnersatz Zahnerhalt
Allianz 8 keine
Arag 8 3
Axa 6 6
Barmenia 8 8
BBKK 8 8
CSS 8 8 | keine für Zahnprophylaxe
die Bayerische 8 3 | keine für Zahnprophylaxe
DKV 8 8 | keine für Zahnprophylaxe
Ergo Direkt keine keine
Hanse Merkur 6 6
Janitos 8 8 | 3 für Zahnprophylaxe
R+V keine keine
Stuttgarter 8 8

Soll ich mir einen Tarif suchen, der keine Wartezeit hat?

Wie oben schon einmal erwähnt, sind alle Maßnahmen, die aktuell schon durchgeführt werden und alles, was bereits vom Zahnarzt angeraten wurde, so oder so gar nicht im Versicherungsschutz enthalten. Zudem ist eine Versicherung immer eine Vorsorgemaßnahme. Insofern sollte die Wartezeit kein vorrangiges Kriterium für eine Absicherung sein.

Kann ich die Wartezeit umgehen?

Ja, das ist bei den meisten Gesellschaften möglich. Hierzu muss man seinem Antrag einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen, der bescheinigt, dass die Zähne absolut gesund sind und nichts zu erwarten ist. Ist dies der Fall, kann die Wartezeit erlassen werden.

Fazit

Die Wartezeit ist kein Beinbruch und sollte nicht als Kriterium für oder gegen einen Tarif herangezogen werden. Denn wie gesagt, ist eine Absicherung immer eine Vorsorge für die Zukunft. Dass die Gesellschaften sich damit absichern ist nur zu verständlich. Hinzu kommt, dass Gesellschaften, die Tarife ohne Wartezeit anbieten, sich dies natürlich auch bezahlen lassen. Dort kann früher eingereicht werden was in aller Regel auch getan wird. Irgendwoher muss dieses Geld kommen und das tut es durch die Beiträge.
Einzig wenn man wirklich in absehbarer Zeit eine Behandlung auf sich zukommen sieht, die noch nicht diagnostitiert ist, sollte man sich nach einem Tarif umsehen, der ohne Wartezeit kalkuliert ist. Beachten sollte man dabei allerdings auch, dass zu der Wartezeit in aller Regel auch noch die Zahnstaffel dazu kommt. Nur durch das Wegfallen der Wartezeit kann man sich also auch nicht gleich ein Implantat für rund 2.000 EUR setzen lassen.

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6 thoughts on “Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

    • Generell kann man keinen Anbieter auf Anhieb empfehlen. Es gibt sehr viele gute Tarife auf dem Versicherungsmarkt. Die Angebotserstellung erfolgt individuell auf jeden einezelnen Interessenten angepaßt. Man muss immer die Vorgeschichte berücksichtigen. Es gibt Menschen mit fehlenden Zähnen, die in der Zukunft ersetzt werden sollten, es gibt Menschen die bereits viele ersetzte Zähne haben. Das sind nur zwei Punkte die bei einer Angbotserstellung berücksichtigt werden müssen.

  1. Gelten diese Wartezeiten also zu Beginn der ZZV ?

    Fall 1)
    Ich habe noch keine ZZV und schließe eine (6 Monate Wartezeit für Zahnersatz) ab. Nach 3 Monaten muss mir ein Zahn gezogen werden.

    Fall 2)
    Ich schließe eine ZZV ab (6 Monate Wartezeit für Zahnersatz). Nach einem Jahr muss mir ein Zahn gezogen werden.

    Bedeutet das dass ich bei Fall 1 noch warten muss und bei Fall 2 direkt einen Anspruch auf Ersatz hätte?

    • Sehr geehrte Frau Hauschild,

      ja Sie haben das System der Wartezeiten verstanden. Wenn Sie einen Tarif mit Wartezeiten haben, haben Sie keinen Anspruch auf Leistung während dieser Zeit. Es sei denn, Sie würden durch einen Unfall Zähne verlieren, dann gelten keine Wartezeiten.

      Es gibt aber auch sehr hochwertige Tarife ohne Wartezeiten, bei denen könnten Sie dann schon sehr schnell zum Zahnarzt gehen. Aber auch bei diesen Tarifen kann es sein, dass Leistungen geprüft werden. Dies kommt nur dann vor, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass eine Behandlung einfach verschoben wurde. Geschieht aber akut was, dann ist man vom ersten Tag an versichert.

      Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen

      Beste Grüße

  2. Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe erst vor einem Monat eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Nun muss ich noch 2 Monate warten bis ich zum Zahnarzt darf, dass ist nicht gerade angenehm.

    • Sehr geehrte Frau Müller, sollte dies bei Ihnen ein Problem darstellen, dann haben Sie einfach den falschen Tarif gewählt. Bei uns im System sind Sie jedoch nicht hinterlegt. Somit haben Sie wohl Ihren Vertag über eine andere Plattform abgeschlossen. Bei uns hätten Sie auf alle Fälle Angebote von Anbietern auch ohne Wartezeit bekommen

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