Die Zahnzusatzversicherung und das Bonusheft

 

Dass Zahnersatz teuer ist, ist kein großes Geheimnis mehr. Dass sich ein Bonusheft positiv auf die Rückerstattung der gesetzlichen Krankenkasse bei einer Zahnarztrechnung auswirkt, ist auch hinlänglich bekannt. Aber nicht nur wenn es darum geht,  wie viel die GKV erstattet, ist das Bonusheft ein Faktor. Auch in vielen Zahnzusatztarifen wirkt es sich positiv aus, wenn Sie ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können. Mit einer bis zu 10% höheren Erstattungssumme, kann sich das bei einer Zahnzusatzversicherung bemerkbar machen. Bei Kosten, die schnell um die 2.000 EUR oder auch mehr betragen können, ist das ganz schön viel Geld, dass man sich damit einsparen kann. So ist also der jährliche Zahnarztbesuch nicht nur Ihrer Gesundheit zuträglich. Nein – auch Ihr Geldbeutel profitiert davon. In diesem Artikel schauen wir uns heute einmal an, wie sich das Führen eine Bonusheftes auf die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse auswirkt und welche finanziellen Vorteile es bei einer Zahnzusatzversicherung mit sich bringen kann. Darüber hinaus wollen wir im Gesamten auch einmal schauen, ob es sich im Monatsbeitrag generell positiv auswirkt, wenn man einen Tarif abschließt, der nicht generell an’s Limit der Erstattungshöhe geht, sondern ledigliche die Versicherten damit ‚belohnt‘, die auch wirklich regelmäßig zur Vorsorge gehen.

 

Der Zahnersatz

Es gibt immer wieder einige Irritationen, wenn es um die Erstattung der GKV im Bereich des Zahnersatzes geht. Zu viele Änderungen gab es in den letzten Jahren. So sind zum Beispiel nicht wenige der Ansicht, dass für ein Implantat zum Beispiel, keine Erstattung mehr von der GKV zu erwarten ist. Das ist allerdings so nicht richtig. Vielmehr ist es so, dass die gesetzlichen Kassen einfach nicht mehr unterscheiden, ob der Patient sich eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat setzen lässt. Von der Kasse gibt es einen Festzuschuss, der sich am medizinisch notwendigen orientiert. Ganz gleich, für welche Art des Zahnersatzes Sie sich als Patient entscheiden. Gezahlt wird das, dass vereinfacht gesagt, zur Mindestversorgung nötig ist. Alles darüber hinaus wird von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen. Einzig durch das Führen des Bonusheftes kann man die Erstattung der GKV noch etwas in die Höhe schrauben. Generell wird der Zahnersatz in drei Kategorien eingeteilt:

  • Die Regelversorgung
  • Die gleichartige Versorgung
  • Die andersartige Versorgung

Die Regelversorgung

Spricht man von der Regelversorgung, geht es vereinfacht gesagt um die Standardversorgung. Entwickelt wurde dieses Modell von den Krankenkassen und dem Bundesausschuss der Zahnärzte. Die Leistungen in der Regelversorgung entsprechen denen, die medizinisch notwendig sind. Anders gesagt:Wirtschaftlich. Hier wird nur das günstigste Material bezahlt und dies auch nur anteilig.
Geht es zum Beispiel um einen fehlenden Seitenzahn, ist eine Brücke die Regelversorgung. Hierfür werden von der GKV rund 350 EUR erstattet, was in etwa 50% der Gesamtkosten ausmacht.

Die gleichartige Versorgung

Entscheidet sich der Patient nun dafür, statt zu einer teilverblendeten Brücke zu einer keramisch vollverblendeten Brücke zu greifen, spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Auch hier wird es lediglich den Zuschuss von 350 EUR geben. Der Eigenanteil und die entstehenden Mehrkosten nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) sind hier selbst zu tragen.

Die andersartige Versorgung

Entscheidet sich der Patient nun komplett gegen eine Brücke und zum Beispiel für ein Implantat, handelt es sich um eine andersartige Versorgung. Dies ist eine privatzahnärtzliche Leistung und wird komplett nach der GOZ abgerechnet. Auch in diesem Falle bekommt der Patient den Kassenzuschuss, wofür er die Rechnung einreichen muss. Aber auch hier, wird er die rund 350 EUR nicht übersteigen.

Das Bonusheft und die gesetzliche Krankenkasse

Man sieht sehr schnell und deutlich, dass höherwertiger Zahnersatz heutzutage kaum noch für alle erschwinglich ist. Und wer will schon generell nur die billigsten Materialien verarbeitet bekommen, nur weil die gesetzliche Krankenkasse einfach nicht mehr erstattet? Schließlich geht es hier um unsere Zähne, die Mundgesundheit und nicht zuletzt auch um den gesellschaftlichen Status.

Halten wir also fest: für einen Zahnersatz erhalten wir auf Basis des Befundes einen Zuschuss von der GKV von rund 350 EUR. Reicht einem die Regelversorgung aus, zahlt man die selbe Summe noch einmal oben drauf. Entscheidet man sich für eine gleichartige oder gar eine andersartige Versorgung, kann man auch schon mal mit einer Eigenleistung von über 1.000 EUR rechnen. Nach oben hin sind hier fast keine Grenzen gesetzt. Nun kommt also das Bonusheft in’s Spiel, um den Zuschuss von der Kasse erhöhen. Wer aber hier denkt, dass man dadurch viel erwarten kann, ist auf dem Holzweg. Bei einem Bonusheft das über 5 Jahre lückenlos geführt wurde gibt es noch einmal 20% oben drauf. Bei 350 EUR also noch einmal 70 EUR. Ingesamt kommen wir somit auf eine Erstattung von 420 EUR, bei einer Rechnungssumme von 750 EUR. Ein Eigenanteil von 320 EUR bleibt dem Patienten. Bei 10 Jahren lückenlosem Führen bekommen wir 30% (105 EUR), was immer noch einen Eigenanteil von 295 EUR ausmacht. Wohl gemerkt bewegen wir uns immer noch im Rahmen der Regelversorgung. Entscheidet man sich für höherwertigen Zahnersatz gelten die gleichen Zuschüsse – bei deutlich höheren Kosten.
Man kann es drehen und wenden – der höhere Zuschuss durch das Bonusheft ist nett, mehr aber auch nicht. Am Ende ist es der oft zitierte „Tropfen auf den heißen Stein“.
Was also tun, um nicht selbst so tief in die Tasche greifen zu müssen? Sie haben es sich wahrscheinlich fast schon gedacht. Um eine solide Zahnzusatzversicherung kommt man nicht herum, möchte man seinen Geldbeutel nicht zu sehr belasten.

Die Zahnzusatzversicherung und das Bonusheft

Wie eingangs schon erwähnt gibt es auch in der Zahnversicherung Tarife, die mehr leisten, wenn das Bonusheft sauber gepflegt wurde. Hierbei handelt es sich in allererster Linie um die sogenannten Premiumtarife, die beispielsweise statt 80%, 90% des Rechnungsbetrages übernehmen, wenn man regelmäßig beim Onkel Doktor gewesen ist.
Generell lässt sich aber ganz klar sagen, dass die höhere Erstattung durch das Bonusheft kein Kriterium sein kann, nach dem man sich einen geeigneten Tarif aussucht. In aller erster Linie geht es um die Leistung und um den Preis. Und Tarife, für die das Bonusheft notwendig ist, um die volle Erstattung zu bekommen, sind nicht etwa generell günstiger. So kostet ein Tarif für einen 30-jährigen Mann bei der Axa zum Beispiel 30,75 EUR / Monat. Erstattung ohne Bonusheft gibt es 85%. Mit Bonusheft bekommt man 90% auf den Zahnersatz. Allerdings kostet für den gleichalten Mann der vergleichbare Tarif bei der Hanse Merkur zum Beispiel 29,60 EUR. Hier bekommt man die 90% immer, ganz egal, ob ein Bonusheft geführt wurde oder nicht. Die ARAG zum Beispiel bietet einen Tarif in diesem Segment an, der 18,78 EUR / Monat kostet. Bei einer Erstattung zwischen 80% und 90%. Also wieder abhängig vom Bonusheft. Wie man sieht, solltem an sich nach wie vor um andere Kriterien kümmern, als um die Steigerugsfähigkeit der Leistung durch das Führen eine Bonusheftes.
Dagegen ist es sogar so, dass es statt einem Argument für einen Tarif, eher ein Argument gegen einen Tarif sein kann. Nämlich dann, wenn man kein Bonusheft hat. Dann wiederum macht es schon mehr Sinn, diesen Aspekt mit in die Auswahl mit einzubeziehen. Nicht vergessen darf man aber auch, dass der Zustand des Bonusheftes nicht bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wichtig ist sondern dann, wenn der Leistungsfall eintrifft. Man kann also ruhigen Gewissens zu einer Zahnversicherung greifen, die die letzten 10% nur dann gewährt, wenn ein Bonusheft geführt wird. Erwartet man nicht in den nächsten Jahren einen teuren Zahnersatz, kann man sich im Laufe der Jahre das Bonusheft immer noch „aufbauen“.

Fazit

Beim Fazit können wir uns heute also ziemlich kurz halten. Für die Erstattung der GKV ist das Bonusheft ein Tropfen auf den heißen Stein. Erst recht, wenn man sich für eine Behandlung außerhalb der Regelversorgung entscheidet. Für die Erstattungshöhe einer Zahnzusatzversicherung sollte es kein vorrangiges Argument für einen Tarif sein. Wenn dann, ist es schon eher ein Argument gegen einen Tarif. Nämlich dann, wenn man kein Bonusheft vorweisen kann und sich nicht sicher ist, ob man in den nächsten 5 – 10 Jahren eine größere Behandlung zu erwarten hat. Legen Sie also bei der Wahl eines Tarifes die Gewichtung nicht auf diesen Punkt, sondern entscheiden nach anderen Kriterien wie generelle Preis-/Leistung. Und wie immer gilt: Der Fachmann kennt sich am besten damit aus und findet mit Ihnen zusammen, den für Sie besten Tarif. Ein Klick auf den untenstehenden Banner genügt, um sich kostenlos und unverbindlich für ein Angebot einzutragen.

Banner zahnzusatz.inovexx.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert