Die Beitragserhöhung 2013 der CSS mit dem Angebot in den Tarif „Spezial“ zu wechseln

„Alle Jahre wieder…“ kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft mit den Hinweis auf eine Beitragserhöhung. Gut, natürlich nicht jedes Jahr und auch nicht bei allen Gesellschaften. Versicherte der CSS Versicherung können davon in den letzten Jahren aber ein Lied singen. Freilich hat dieses Lied aber keinen solch freudigen Hintergrund, wie das „Alle Jahre wieder“, dass Familien in Deutschland alljährlich vor dem buntgeschmückten Weihnachtsbaum trällern. Beitragsanpassungen sind kein Weihnachtsgeschenk. Und schon gar nicht, wenn sie in dieser Häufigkeit und dazu noch mit einer solchen Wucht auf einen zukommen. Das Schreiben der CSS beinhaltet dieses Jahr aber etwas mehr, als den bloßen Hinweis auf die außerordentliche Beitragsanpassung zum 01.03.2013. Es wird den Versicherten im gleichen Zug ein Angebot unterbreitet. Die Verwirrung ist teils groß und daher haben wir uns heute dazu entschlossen, dieses Thema in unserem wöchentlichen Blog etwas näher zu beleuchten.

Die Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen sind allen Versicherten wohl bekannt und gegen gelegentliche Anpassungen bzw. Erhöhungen eines Versicherungsvertrages, kann man sich auch nicht schützen. Zudem sind diese in aller Regel grundsätzlich auch nachvollziehbar. Steigende Kosten für Behandlungen, höhere Arzthonorare, sinkende Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen und inflationäre Gründe. All dies macht eine Anpassung mitunter nötig und auch legitim. Wie in einem anderen Artikel schon einmal aufführlich beschrieben, werden diese Beitragsanpassungen auch keineswegs willkürlich und einfach mal so von heute auf morgen entschieden. Dazu bedarf es eines Gremiums von Treuhändern, welches aufgrund von wirtschaftlichen Situationen die Fakten prüft und dann entweder der Beitragsanpassung zustimmt oder diese ablehnt. Ärgerlich wird es nur, wenn dies beinahe jedes Jahr passiert und dann auch noch in dieser Höhe, wie es jetzt die Versicherten der CSS Versicherung trifft. In gewissen Altersstufen bekommen die Versicherten zum 01.03.2013 in der Spitze eine Anpassung von bis zu 46% zu spüren. Das ist immens und für viele schlichtweg auch einfach nicht mehr tragbar.

Das Angebot der CSS

Im Zuge der diesjährigen Beitragsanpassung bietet die CSS ihren Versicherten nun in einem Schreiben an, vom Premium- in den Spezialtarif zu wechseln. Und genau das ist es, was die meisten Leute verwirrt. Anrufe mit verunsicherten Kunden bekommen wir hierzu mehrfach am Tag. Was es genau damit auf sich hat, möchten wir Euch hier gerne erklären:
Der Premiumtarif ist nichts anderes, als der Flexi-Top-Tarif, wie er vor der UNISEX-Umstellung noch hieß. Er beinhaltet eine Erstattung im Zahnersatzbereich von 80% – 90%. Die genaue Erstattungshöhe ist abhängig vom Bonusheft. War man über 10 Jahre hinweg immer fleisig und regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt und hat sich auch immer einen Stempel in sein Bonusheft geben lassen, bekommt man eine Erstattung von 90% auf den Zahnersatz. So weit, so gut. Im Spezialtarif wird einem eine Erstattung von 70% – 95% angeboten. Was sich auf den ersten Blick gar nicht so schlecht anhört, muss man allerdings etwas genauer betrachten. Um dies zu verstehen, muss man auch wissen, was es mit den Schadensfreiheitsklassen der CSS auf sich hat.
Reicht man bei der CSS 1 Jahr lang keine Rechnungen ein (außer Rechnungen für die professionelle Zahnreinigung), steigt man in der Schadensfreiheitsklasse eine Stufe höher. Im Premiumtarif ist diese Schadensfreiheitsklasse mit für den monatlichen Beitrag verantwortlich. Umso höher man steigt, mindert diese Stufe den monatlichen Beitrag.

Klasse Beitragssatz in % des Grundbetrags
SFK 0 100
SFK 1 100
SFK 2 100
SFK 3 100
SFK 4 100
SFK 5 100
SFK 6 95
SFK 7 90
SFK 8 85
SFK 9 80
SFK 10 75

Bei Versicherungsbeginn befinden Sie sich in der Schadenfreiheitsklasse fünf (SFK 5). Jeweils zum 1. Januar werden die Schadenfreiheitsklassen angepasst. Wenn Ihre Versicherung zum 30. September bestand und seit dem 1. Oktober des vorangegangen Jahres keine Leistungen gezahlt wurden, erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse (höchstens in SFK 10). Wurden in diesem Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen, so erfolgt eine Rückstufung um vier Schadenfreiheitsklassen (aber nicht tiefer als SFK 0).

Auf diese Weise ist es also möglich, einen bis zu 25% geringeren Beitrag zu bezahlen. Wohl gemerkt aber nur, wenn man über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren absolut keine Rechungen einreicht.
Beim Spezialtarif kommt die Schadensfreiheitsklasse auch zu tragen. Allerdings nicht im Bereich der Beitragsentwicklung. Wie oben schon erwähnt, sieht der Spezialtarif eine prozentuale Kostenerstattung im Zahnersatzbereich von 70 % – 95% vor. Steigt man in den Tarif ein, hat man eine Erstattungshöhe von 80% (SFK 5). Jetzt kommt die Schadensfreiheitsklasse zum Tragen. Reicht man ein Jahr keine Rechnungen ein (wieder ausgenommen von Rechnungen für die professionelle Zahnreinigung), rutscht man auch hier in eine höhere Stufe. Ein weiteres Jahr ohne Rechnungseinreichung bringt einen wieder eine Stufe nach oben. Und auch hier rutscht man wieder vier Stufen zurück, wenn man eine Rechnung einreicht. Die Einteilung der Schadensfreiheitsklassen sieht im Tarif „Spezial“ wie folgt aus.

Klasse Erstattung in Prozent
SFK 0 70
SFK 1 70
SFK 2 70
SFK 3 70
SFK 4 70
SFK 5 80
SFK 6 80
SFK 7 85
SFK 8 90
SFK 9 90
SFK 10 95

Zum Versicherungsbeginn erfolgt die Einstufung in die SFK 5 (hieraus ergibt sich eine Erstattung von 80 %). Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächsthöhere SFK eingestuft (höchstens in SFK 10), wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestand und seit dem 1. Oktober des vorangegangenen Jahres keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden. Maßgebend ist hier der Termin, an dem der Versicherer die Zahlung geleistet hat. Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung um 4 SFK (aber nicht tiefer als bis zur SFK 0).

Um also auf eine Erstattung von 90% zu kommen, die man beim Premiumtarif durch regelmäßige Vorsorge erreicht, darf man ab Versicherungsbeginn mindestens 4 Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Bei einer ungefähren Beitragssumme von 30 EUR im Monat kommen wir auf rund 1440 EUR in diesen 4 Jahren. Zieht man pro Jahr rund 100 EUR an erstatteten Leistungen für die Zahnreinigung ab, bleiben immer noch rund 1000 EUR an Zahlungen, ohne jegliche Leistung in Anspruch genommen zu haben. Ist man dann nach 4 Jahren in der SFK 8 angekommen und reicht eine Rechnung ein, wird man um 4 Stufen in die SFK 4 zurück gestuft und hat somit lediglich noch eine prozentuale Erstattung von 70%. Hat man nun einen weiteren Behandlungsbedarf, macht das eine Differenz von 20% aus. Bei teurem Zahnersatz ein nicht unwesentlicher Betrag der sich im Geldbeutel bemerkbar macht. Wohlgemerkt, wird man in diesem Falle natürlich wieder 4 Stufen herabgesetzt und landet in der SFK 0. Um dann wieder auf die 90% Erstattung zu gelangen, dauert es ganze 8 Jahre, die man brav einzahlen und keine Leistung in Anspruch nehmen darf.

Fazit

Aus unserer Sicht ist der Spezialtarif eher nicht zu empfehlen. Was die CSS mit ihrem Angebot bezwecken möchte, liegt auf der Hand. Aufgrund der teils immensen Beitragsanpassung besteht schlicht und einfach die Angst von Seiten der Versicherungsgesellschaft, dass viele Versicherte ihre Verträge kündigen werden. Um wenigstens einige der Kündigungen zu vermeiden, hat man diesen Weg gewählt und möchte die Kunden so weiter an sich binden. Viele Versicherten unterschreiben das Angebot, ohne genau zu wissen, welchen Leistungsumfang sie damit in Zukunft haben werden. Logischer Weise ist der Spezialtarif etwas günstiger, als der Premiumtarif. Das lockt! Und dann auch noch 95% Erstattung. Hier macht es wirklich richtig Sinn, sich mit dem Tarif und seinen Leistungen erst einmal auseinander zu setzen. Und man sollte auch wissen, dass man mit der Beitragssumme, die man dann zukünftig für diesen Tarif bezahlen muss, bei anderen Gesellschaften einen Tarif bekommt, der den Leistungen des Premiumtarifes der CSS entspricht. Also einer garantierten Erstattung bei gepflegtem Bonusheft von 90% auf den Zahnersatz.
Die CSS-Versicherten sollten also die Gunst der Stunde nutzen und sich in diesem Zuge um eine Alternative umschauen. Kostenlose und unverbindliche Vergleiche, sowie eine kompetente Beratung gibt es wie immer bei uns. Einfach auf den untenstehenden Banner klicken!

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4 thoughts on “Die Beitragserhöhung 2013 der CSS mit dem Angebot in den Tarif „Spezial“ zu wechseln

  1. Schade, das mir erst jetzt klar wird, auf welchen Betrug ich bei der CSS Zahnversicherung hereingefallen bin.
    Dazu kommt noch, dass bei Anrufen nur eine Zwischenvermittlung erreichbar ist, die so recht keine Auskunft erteilt.

    • Hallo Frau Schubert,

      bedenken Sie, dass sie nach Abschluss eines Vertrages – also auch in diesem Fall – ein Rücktrittsrecht von 4 Wochen haben. Sollten Sie noch innerhalb dieser Frist liegen, können Sie vom Spezial-Tarif auch wieder zurücktreten. Das Problem mit der telefonischen Erreichbarkeit bzw der Tatsache, dass man die CSS nie direkt erreicht, sondern die in Deutschland ansässige Zwischenagentur, ist ein Problem, dass uns auch bekannt ist. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, dass den Telefondienst übernimmt und in Fachfragen meist keine bzw ungenügende Antworten geben kann.
      Gerne dürfen Sie sich in Versicherungsfragen zukünftig an uns wenden. Wir sind ein unabhängiges Vergleichsportal, welches Ihnen kostlenlos und unverbindliche Vergleiche aller Gesellschaften anbietet und dabei auch ganz objektiv die Angebote zusammen mit den Interessenten besprechen kann.

      Freundliche Grüße aus Stuttgart
      Sascha Frisch

  2. Hallo,
    obwohl ich der CSS wie verlangt keine Zustimmung zur Vertragsänderung erteilt habe,zieht diese mir jeden Monat statt ca.32 Euro 41,50 Euro ein.Die CSS hat im Januar sowie im April erhöht.Ich muss den Vertrag doch nicht widerrufen,wenn ich ihn doch nicht unterschrieben habe.Wie kann ich vorgehen,damit ich nur noch den Beitrag von Januar 2013 bezahlen muss.
    Grüße
    K.Lindenberg

    • Hallo Frau Lindenberg,

      ich kann Ihren Fall nun natürlich nicht ganz genau nachvollziehen, da mir die jeweiligen Unterlagen nicht vorliegen. Womöglich sind Sie einem kleinen Irrtum aufgesessen. Das Schreiben, welches zu Beginn des Jahres versendet wurde, wurde als Hinweis auf die kommende Beitragsanpassung versendet. Haben Sie gar nichts unternommen, haben Sie der Beitragsanpassung quasi zugestimmt. Eine Mitteilung hätten Sie nur dann machen müssen, wenn Sie in den angebotenen Spezialtarif hätten wechseln wollen. Gleichzeitig hätten Sie in diesem Falle auch von Ihrem Recht der Kündigung, aufgrund einer außerdordentlichen Beitragsanpassung gebrauch machen können. Da Sie aber offensichtlich gar nichts unternommen haben, läuft der Vertrag im „alten“ Tarif zu angepassten Beiträgen stillschweigend weiter.

      Gerne dürfen Sie uns bei Bedarf und zur weiteren Klärungen der Sachlage auch telefonisch kontaktieren. 0711 – 699 789 – 0

      Freundliche Grüße aus Stuttgart
      INOVEXX GmbH
      Sascha Frisch

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