Besonders in den warmen und freundlichen Sommertagen, wie sie aktuell hinter uns liegen und wie wir sie in diesem Sommer hoffentlich auch noch das ein oder andere Mal erleben dürfen, stehen wir morgens auf und fühlen uns einfach großartig. Die Sonne scheint schon früh am Morgen zum Fenster rein und lässt uns gut gelaunt in den Tag starten. Beschwingt geht es auf den Weg zur Arbeit. Nach dem Feierabend dann in den Biergarten, in’s Freibad, an den See, in den Park, mit Freunden grillen – einfach das schöne Leben genießen. Wir fühlen uns einfach gut. Die Sonne gibt Kraft und das Leben draußen bringt uns die gute Laune. So schön kann das Leben sein und so schnell kann es mit der guten Laune, der Kraft und dem unbeschwerten Leben vorbei sein. Ein Unfall, ein Schicksalsschlag, eine plötzliche Krankheit und in unser Leben rücken urplötzlich andere Prioritäten als die Suche nach Spaß, Entspannung und Ausgeglichenheit. Plötzlich geht es nur noch darum wieder gesund zu werden und am schönen Leben wieder teil haben zu können. Doch nicht nur alleine darum. Bei längerer Krankheit droht ein Verdienstausfall. Für gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer wird in aller Regel bis zum 42. Tag des krankheitsbedingten Aufalls eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Ab dem 43. Tag bezahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. So weit, so gut. Für besserverdienende geht die Rechnung aber leider nicht ganz so einfach auf. Das gesetzliche Krankengeld ist auf derzeit 2756,25 EUR im Monat begrenzt. Hiervon abgezogen wird noch der Arbeitnehmeranteil der Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Übrig bleiben dann lediglich noch 2426 EUR. Um Fixkosten wie Kredite etc. weiter begleichen zu können und trotzdem noch sein gewohntes Geld zum Leben zu haben, kann und sollte man sich für den Ernstfall mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Die Zeitschrift Finanztest hat im Juli dieses Jahres zum ersten Mal die Tarife dieser Sparte unter die Lupe genommen. Wir nehmen dies heute einmal zum Anlass einen kleinen Blick in dieses Testergebnis zu werfen. Vorab wollen wir uns aber erst einmal mit der Thematik an sich beschäftigen. Was ist das für eine Absicherung und brauche ich die wirklich?
Was genau ist eine Absicherung für das Krankentagegeld?
Wie Eingangs schon einmal erwähnt, bekommt z.B. ein Angestellter, der gesetzlich versichert ist, eine Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag der Krankheit und anschließend ein Krankengeld von seiner Krankenkasse. Ist der Nettolohn aber höher, als die höchstens zu erhaltenden 2426 EUR im Monat, entsteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit eine Versorgungslücke. Schnell kann es somit passieren, dass man seine Fixkosten und seinen Lebensstandard in gewohntem Maße nicht mehr halten kann. Um diese Versorgungslücke schließen zu können, kann man nun eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Zeitschrift Finanztest hat hierzu einen Modelmenschen „geboren“, den wir uns zur einfachen Veranschaulichung heute einfach mal ausleihen. Unser Modelmensch ist Angestellter, gesetzlich versichert und hat ein Bruttogehalt von 5.000 EUR im Monat. Da er verheiratet ist und zwei Kinder hat, bleiben ihm nach Abzug noch 3.339 EUR netto übrig. Tritt nun der Fall ein, dass er durch Krankheit länger als 42 Tage ausfällt, entsteht durch die Deckelung des Krankengeldes auf 2.426 EUR eine Lücke in Höhe von 913 EUR im Monat. Geld, dass ganz schnell an den verschiedensten Ecken fehlen kann. Diese fehlenden 900 EUR im Monat, geteilt durch 30 Tage, ergibt ein zu versicherndes Tagegeld in Höhe von 30 EUR, das abgesichert werden kann.
Krankentagegeld bei gesetzlich versicherten Selbständigen
Auch Selbständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können das Krankengeld ab dem 43. Tag bekommen. Hierzu müssen sie eine schriftliche und sogenannte Wahhlerklärung abgeben und zahlen dann statt den üblichen 14,9% zur Absicherung 15,5% Kassenbeitragssatz auf ihr Einkommen bis zur Bemessungsgrenze. Somit kommt man auf derzeitig monatliche Zusatzkosten von höchsten 23,63 im Monat. Für die Zeit bis zum 43. Tag gibt es verschiedene Modelle. Einer wäre, diesen Zeitraum mit einem privaten Tagegeld ab z.B. dem 15. Krankheitstag abzusichern. Die Leistungen wären in diesem Fall gestaffelt, da ja ab dem 43. Tag das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird. Eine andere Möglichkeit ist – wenn man auch vor dem 43. Tag seinen Verdienstausfall voll ausgleichen möchte – dass man auf das gesetzliche Krankengeld verzichtet und gleich einen privaten Vertrag abschließt. Mit einer Kombination von gesetzlichem Krankengeld und einem privaten Zusatzbaustein ist das nicht möglich.
Krankentagegeld und der Nettolohn
Da Krankentagegeld nur in der Höhe ausbezahlt werden kann und darf, um sein eigentliches monatliches Nettoeinkommen zu sichern, ist der durchschnittliche Nettoverdienst maßgebend für die Höhe der Absicherung. Im Krankheitsfall durch das Krankentagegeld mehr Geldmittel zur Verfügung zu haben, ist also schon mal nicht möglich. Bei Selbständigen ist es in aller Regel recht schwierig zu bestimmen, wie hoch das durchschnittliche monatliche Nettogehalt tatsächlich ist. Zieht der Versicherer dafür das Einkommen nach Steuern heran, kann dies nach Abzug von z.B. Sonderausgaben sehr wenig sein. Selbständige sollten also vor Abschluss unbedingt darauf achten, dass der Versicherer in den Versicherungsbedingungen den Nettolohn ausdrücklich als 70-80% des Gewinns vor Steuern definiert.
Wer benötigt nun wirklich so eine Absicherung?
Auf jeden Fall sollte ein Selbständiger für den Fall der Fälle abgesichert sein. Sein Verdienstausfall ist auf lange Sicht gesehen immens und kann Existenzbedrohend sein. Auch Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, kann die lange Arbeitsunfähigkeit durch die Deckelung des Krankengeldes hart treffen. Auch hier sollte man sich rechtzeitig um eine vernünftige Absicherung Gedanken machen. Ein Ausfall von rund 1.000 EUR im Monat kann schnell zur nicht stemmbaren Belastung werden.
Welche Tarife sind gut und empfehlenswert?
In ihrer Ausgabe 7/2013 hat die Zeitschrift Finanztest die Tarife für die Krankentagegeldversicherung zum ersten Mal unter die Lupe genommen. Hier wollen wir heute in der jeweiligen Kategorie die drei Testsieger vorstellen. Getestet wurde wie folgt: Es gibt drei Testkategorien.
- für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
- für freiwillig gesetzlich versicherte Freiberufler mit hohem Einkommen – als Ersatz für das gesetzliche Krankengeld.
- für freiwillig gesetzlich versicherte Freiberufler mit hohem Einkommen – als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.
In allen drei Fällen ist der Modelmensch 32 Jahre alt und gesund.
Private Krankentagegeldversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Anbieter | Tarif | Note | Preis-Leistungsverhältnis | Beitrag | Weitere Vertragsbedingungen |
HUK-Coburg | KT6/30 | (1,8) | sehr gut (1,1) | 8 | befriedigend (3,4) |
Pax-Fam.Fürsorge | T43/30 | (1,9) | sehr gut (1,3) | 8 | befriedigend (3,4) |
Bayer.Beamten-KK | TA43/30 | (2,0) | gut (2,0) | 10 | gut (2,2) |
Private Krankentagegeldversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Freiberufler mit hohem Einkommen – als Ersatz für das gesetzliche Krankengeld.
Anbieter | Tarif | Note | Preis-Leistungsverhältnis | Beitrag | Weitere Vertragsbedingungen |
Bayer. Beamten-KK | TAF22/130 | (1,4) | sehr gut (0,5) | 57 | befriedigend (3,3) |
Huk-Coburg | KT3/130 | (1,4) | sehr gut (0,9) | 75 | ausreichend (3,8) |
Pax.Fam.Fürsorge | T22/130 | (2,0) | sehr gut (1,3) | 80 | ausreichend (3,8) |
Private Krankentagegeldversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Freiberufler mit hohem Einkommen – als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.
Anbieter | Tarif | Note | Preis-Leistungsverhältnis | Beitrag | Weitere Vertragsbedingungen |
Bayer.Beamten-KK | TAF 15/40 | (1,4) | sehr gut (0,5) | 26 | befriedigend (3,3) |
Alte Oldenburger | KTS 2/40 | (2,1) | sehr gut (1,4) | 35 | ausreichend (3,8) |
Provinzial Hannover | KTG-S 2/40 | (2,2) | gut (1,6) | 36 | ausreichend (3,8) |
Fazit
Wie bei allen Versicherungen ist es auch bei der Absicherung für das Krankentagegeld das Selbe. Man braucht sie so lange nicht, bis man sie braucht. Für Selbständige gibt es keinen Weg vorbei an so einem Produkt. Und auch Besserverdiener sollten sich um eine Absicherung im Bereich des Krankentagegeldes bemühen. Wenn laufende Kosten aufgrund einer längeren Erkrankung nicht mehr beglichen werden können, geht die Spirale nach unten sehr schnell los. Um dann dort wieder raus zu kommen, bedarf es meist einer enormen Anstrengung.
Die Möglichkeit, dass man wegen einer längeren Krankheit ausfällt, ist zudem gar nicht so gering. Dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse nach, entfallen rund die Hälfte aller Arbeitsunfähigkeitstage auf lange Krankheiten von mehr als sechs Wochen. Damit Sie sich im Krankheitsfall nicht auch noch Sorgen um das Geld machen müssen, lassen Sie uns für Sie und gemeinsam mit Ihnen die Tarife vergleichen. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos ein unverbindliches Angebot.
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