Guten Tag liebe Leser unseres Blogs. In unserem heutigen Blog wollen wir uns mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv der Deutschen Familienversicherung (DFV) beschäftigen. Dieser Tarif hat unlängst in der Ausgabe 8/2014 von Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut (0,5) abgeschnitten und ist somit Testsieger. Was sagt uns eine solche Bewertung? In erster Linie geht es um das gesamte Leistungspaket, welches im Vergleich mit vielen anderen hervorragend ist. Neben vielen anderen sehr guten Tarifen lockt der Tarif der Deutschen Familienversicherung mit Aspekten wie dem täglichen Kündigungsrecht und der weltweiten Geltung. Ferner stellt er keine Gesundheitsfragen und hat keine Altersbegrenzung, wobei dies bei allen Versicherungen so ist. Der Tarif bietet den sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten, hinzu kommt die Aussage einer „Schnellregulierung innerhalb von 48 Stunden und einer Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.
So leistet der Tarif für Zahnbehandlung und für Zahnerhalt sowie für Zahnersatz und für kieferorthopädische Leistungen. Zu den Erstattungssätzen kommen wir im Verlauf dieses Blogs.
Das klingt alles sehr sehr gut, aber ist das auch immer alles Gold was glänzt? Gibt es einen Haken, oder ist das gar nur die Leute an der Nase herum geführt? Nein die Leistungen sind vorhanden, jedoch gibt es einige Feinheiten zu beachten. Es macht nur Sinn diesen Tarif abzuschließen, wenn die Zähne in Ordnung sind und keine Beschädigungen aufweisen, sollte dies der Fall sein wird es hier von der Versicherung keine Leistungen geben. Ferner besteht auch nicht die Möglichkeit fehlende Zähne mit in den Versicherungsschutz zu integrieren. Hier nun die Leistungen und prozentualen Erstattungssätze.
DFV-Zahnschutz Exklusiv – Ihr Versicherungsschutz
DFV-Zahnschutz-Exklusiv | Leistungsumfang |
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz, Implantatversorgung, Laborarbeiten | Bis zu 100% Erstattung |
Zahnbehandlung (Einlagefüllungen – wie Inlays, Onlays – aus Edelmetall oder Keramik, Kunststofffüllungen Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen und Laborarbeiten |
Bis zu 100% Erstattung
|
Leistungsbegrenzungen für Zahnbehandlung und Zanhersatz innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre (Gesamtleistung je versicherter Person und Versicherungsjahr
|
im 1. Jahr 1.000 € in den ersten 2 2.000 € in den ersten 3 3.000 € in den ersten 4 4.000 € |
Zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung,Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung) |
Bis zu 2 x im Versicherungsjahr
bis zu je 80 €, ohne Anrechnung auf die Leistungsbegrenzungen |
Kieferorthopädische Behandlungen mit vorbereitenden Maßnahmen bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3 bis 5 |
Bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallen Kosten bis 1.000 € je Versicherungsjahr |
Unfallbedingt entfallen die Leistungshöchstgrenzen in diesem Tarif
Die Beiträge des Zusatztarifs
Eintrittsalter | Monatsbeitrag |
0 – 20 Jahre | 33,67 € |
21 – 30 Jahre | 26,44 € |
31 – 40 Jahre | 36,56 € |
41 – 50 Jahre | 41,91 € |
51 – 60 Jahre | 50,19 € |
61 – 70 Jahre | 59,15 € |
ab 71 Jahre | 60,52 € |
Quelle: Kundenflyer Deutsche Familienversicherung (Stand 10.2014)
Wie schon erwähnt liest sich dies alles sehr gut, doch gibt es auch Schwächen, die nicht von der Hand zu weisen sind. So wird in diesem Tarif keine Leistung für KIG 1 und 2 angeboten, was leider in vielen Fällen benötigt wird. Die Höchstgrenzen sind wie bei vielen Anbietern über die ersten 4 Jahre kumuliert.
Nun zu den harten Fakten dieses Tarifes, Aus den Versicherungsbedingungen geht hervor, dass für folgende Punkte keine Leistung in Anspruch genommen werden kann:
- Bei Vertragsbeginn bereits beschädigte oder erkrankte Zähne
- Fehlende und noch nicht ersetzte Zähne
- Laufende oder angeratene Behandlung
- Eine innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss beginnende Behandlung, denn diese gilt als bereits bekannt.
- Eine Eigenbeteiligung bei nicht planmäßiger kieferorthopädischer Behandlung
Dies ist nur ein Auszug aus den Bedingungen der Familienversicherung. Es lohnt sich also dennoch einen Vergleich mit anderen Anbietern vorzunehmen. Es ist nicht einfach den richtigen Anbieter zu finden, da jede Gesellschaft Ihre Stärken und Schwächen hat.
Aus diesem Grund sollten Sie sich von einem unabhängigen Expertenteam beraten lassen. Zusammen finden wir eine Lösung für Sie. Anhand Ihrer Vorgaben und unserem Wissen, werden wir eine passende Versicherung finden. Auch uns ist klar, es wird keinen Anbieter geben, der Ihren Vorstellungen zu 100% entspricht, aber wir finden gemeinsam mit Ihnen den mit den meisten Übereinstimmungen.
Schauen Sie vorbei und lassen sich von uns beraten.
Hallo!
Was genau bedeutet bereits beschädigte, erkrankte Zähne?
Sichtbares Karies? Zahnschmerzen?
Mir ist das irgendwie nicht klar.
Sehr geehrte Frau Klein,
von bereits beschädigten und krankhaften Zähnen spricht man, wenn diese Behandlungsbedürftig sind, also Ihr Zahnarzt schon eine Behandlung anstrebt. Ferner fallen aber auch je nach Anbieter Zähne unter diese Rubrik, die für eine vorhande Brückenhalterung angeschliffen sind. Wenn Sie Zahnschmerzen haben, sich aber hier noch nicht in Behandlung befinden kann man das nicht einordnen. Wenn Kunden einen Tarif ohne Wartezeiten wählen, jedoch direkt nach Abschluss der Versicherung zum Zahnarzt gehen, können Leistungen auch verwehrt werden. Denn dann wissen Sie ja schon dass was kommen kann. Daher empfehle ich immer, einen oder zwei Monate nach Vertragsbeginn die ersten Leistungen in Anspruch zu nehmen, alles andere würde den Versicherer immer dazu veranlassen sich mit Ihrem Zahnarzt in Verbindung zu setzen.
Hallo,
„bereits beschädigten und krankhaften Zähnen “
sind das auch Zähne die schon eine Füllung haben?.
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Feyerabend,
von beschädigten Zähnen geht der Anbieter aus, wenn zum Beispiel ein Zahn gebrochen ist, eine Füllung oder Krone vorhanden ist, die in Kürze ersetzt werden soll. Auch sind Zähne die durch Karries krankhaft beschädigt sind hiermit gemeint. Ist eine Füllung neu und gut, zählt dies nicht als Beschädigung.