Pflegereform 2015 – Pflegestärkungsgesetz – Was sich ändert

Daughter spending time with elderly motherHeute wollen wir uns ein wenig mit der Pflegereform 2015 und die Auswirkungen auf Bedürftige, Pflegekräfte und Familienangehörige beschäftigen. Lange schon im Gespräch waren einschneidende Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz, nun wurde diese auch entsprechend durch den Bundesrat gewunken.

Durch die Veränderung zum Jahr 2015 wird sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige so einiges ändern. Nicht nur die Leistungen in den Pflegestufen 0 bis 3 werden sich verbessern, sondern auch für Angehörige, die erkrankte oder bedürftige in eigenener Leistung pflegen. Auf den Punkt gebracht, werden Pflegekräfte entlastet und die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt. Finanziert werden die Leistungsverbesserungen durch die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,3 Prozent. Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung beträgt so im kommendem Jahr für Menschen mit Kindern 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens und für Kinderlose 2,6 Prozent. Ohne eine derartige Erhöhung wäre es schlichtweg nicht realisierbar. Da wir alle immer älter werden, muss eine langfristige Finanzierung gewährleistet werden.

Was verändert sich mit der Pflegereform 2015?

Es werden rund 2,4 Milliarden Euro in die Erweiterung der Pflegeleistungen durch das Pflegereformgesetz gesteckt. Dadurch werden Mittel für die Tages- und Nachtpflege im teilstationären Bereich, sowie der häuslichen und stationären Pflege frei gesetzt. Ferner soll das Pflegepersonal von derzeit ca. 25.000 um weitere 20.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden. Hierbei steht die Verbesserung des Lebens der pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund. Nach allgemeinem befürworten kann durch die Schaffung der Pflegekräfte hier eine individuellere und menschenwürdigere Betreuung gewährleistet werden. Jedoch um dies zu realisieren muss der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,3 %-Punkte steigen.

iStock_000038292464XXLargeFerner wird durch das Pflegestärkungsgesetz 2015 der Aufbau eines sogenannten Vorsorgefonds um weitere 0,1 %-Punkte steigen. Dieser wird benötigt um dem demografischen Wandel in angemessener Höhe zu begegnen. Wie oben bereits erwähnt, werden die Menschen in Deutschland immer älter und dadurch wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auch weiter steigen. Diese haben ein Anrecht auf verbesserte Leistungen in der Pflege.

Leistungspunkte der Pflegereform 2015 auf einen Blick:

  • Mehr Betreuungskräfte
  • Verbesserung der Pflegeleistungen
  • Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal
  • Entlastung für Angehörige
  • Vorsorgefond für nachfolgende Generationen

Ändert sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit in der Pflegereform 2015?

Im Zuge der Pflegereform 2015 sieht das zweite Pflegereformgesetz neben den verbesserten Leistungen auch die Einführung eines neuen Begriffes der Pflegebedürftigkeit vor. Die bisherigen drei Pflegestufen werden künftig in 5 Pflegegrade eingeteilt. Hierdurch soll dann differenzierter entschieden werden können, welche individuelle Unterstützung der einzelne Pflegebedürftige erhalten soll. Vorteil dieser Erweiterung bzw. Veränderung des derzeitigen Systemes, soll künftig nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterscheiden, vielmehr sollen Bedürftige bzw. Betroffene nach deren Alltagskompetenz beurteilt werden.

Durch diese Neudefinition, die derzeit in der Praxis erprobt wird und ab dem 1.Januar 2017 Bestandteil der neuen Pflegebedürftigkeitseinstufung sein wird, soll der steigenden Zahl der Demenzerkrankten entgegen gekommen werden.

Pflegekasse wird weitere Projekte finanzieren

Hand präsentiert DeutschlandEin weiterer Punkt im Gesetz zur Pflegereform 2015 ist die Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Hier wurde bisher nichts berücksichtigt. So sollen Familienmitglieder ab Januar 2015 eine zehntägige bezahlte Pflegezeit nehmen können, die beispielsweise nach einem Schlaganfall ein pflegebedürftiges Familienmitglied haben. Dies soll laut Bundeskabinett dann künftig aus der Pflegekasse finanziert werden. Ferner soll durch die Schaffung des Gesetzes den Angehörigen die Option gegeben werden ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, wenn diese dann bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für die Pflege reduzieren.

Hier nun noch ein paar Zahlen der Pflegereform

Die Pflegesachleistungen ab 2015

Pflegestufe 0:                   monatlich 231,00 €                           (bis 2014: 225,00 €)

Pflegestufe 1:                   monatlich 468,00 €                           (bis 2014: 450,00 €)

Pflegestufe 2:                   monatlich 1.144,00 €                        (bis 2014: 1.100,00 €)

Pflegestufe 3:                   monatlich 1.612,00 €                        (bis 2014: 1.550,00 €)

Pflegestufe 3, Härtefall:   monatlich 1.995,00 €                         (bis 2014: 1.918,00 €)

Das Pflegegeld ab 2015

Pflegestufe 0:                   monatlich 123,00 €                           (bis 2014: 120,00 €)

Pflegestufe 1:                   monatlich 244,00 €                           (bis 2014: 235,00 €)

Pflegestufe 2:                   monatlich 458,00 €                           (bis 2014: 440,00 €)

Pflegestufe 3:                   monatlich 728,00 €                           (bis 2014: 700,00 €)

 

Fazit aus dieser Veränderung

Die Pflegereform 2015 schafft neue Möglichkeiten für Angehörige und pflegendes Personal, die Steigerung der Beiträge und Leistungen sind auch ein Bestandteil. Dies ist jedoch noch immer nicht ausreichend, wenn man selbst zum Pflegefall wird. Denn trotz der ganzen Verbesserung bleibt uns eines, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nicht ausreichen um langfristig genügend finanzielle Mittel zu haben, die einem das Leben dennoch angenehm gestallten.

Es bleibt neben allen Verbesserungen immer noch eine finanzielle Lücke die geschlossen werden sollte. Um sich privat richtig und gut absichern zu können, bedarf es einer guten privaten Pflegezusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung deutlich anhebt. Denn eines muss uns bewusst sein, die Pflege wird über die nächsten Jahre nicht günstiger werden. Gute und neutrale Beratung zu einer privaten Pflegezusatzversicherung finden sie hier.

Banner pflegezusatz.inovexx.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert