Waren wir nicht alle schon mal ein Pflegefall?

Baby relaxingHallo Liebe Leser, heute wollen wir uns mal wieder dem Thema Pflege widmen. Wenn man sich so bei den Beratern umhört, bekommt man immer wieder nur das Thema Pflege mit einem Szenario des Schreckens erklärt. Aber ist es nicht so, dass jeder der diesen Blog liest schon einmal in seinem Leben für eine gewisse Zeit ein Pflegefall der Stufe 3 war? Ich kenne keinen Menschen, der als fertiger Erwachsener zur Welt gekommen ist. Die ersten Jahre in unserem Leben waren wir zuerst in Pflegestufe 3, wir konnten nichts aber auch gar nichts alleine machen. Wir mussten gefüttert werden, waschen konnten wir uns auch nicht und die Windeln wurden uns auch gewechselt. Ferner war primär 24 Stunden jemand für uns da, in den meisten Fällen die Mutter. Nach einer gewissen Zeit, sind wir dann in die Pflegestufe 2 gekommen, wir konnten einige Dinge des täglichen Lebens alleine meistern. Wie essen, uns fortbewegen und zu sprechen. Kurz und knapp, unsere Pflegebedürftigkeit ist in Zeitabschnitten immer weniger geworden.

Nun stehen Sie und ich in der Fülle unseres Lebens und wissen gar nicht mehr, was zu Beginn unseres Lebens alles so war. Wir beschäftigen uns nicht mit dem Thema Pflege. Dies kann und wird uns jedoch immer wieder treffen können. Sei es durch einen Unfall oder eine Krankheit, oder aber was am ehesten sein wird, aufgrund unseres Alters. Denn wir werden alle immer älter werden und dadurch werden auch immer mehr von uns zu einem Pflegefall. Der Eine mehr der Andere weniger. Nach den heutigen Hochrechnungen, werden über 70% aller Frauen und mehr als 40% aller Männer im Alter zum Pflegefall. Frauen und Männer werden durchschnittlich über 90 Jahre alt. Ende 2011 gab es 2,5 Mio. Pflegebedürftige – Tendenz steigend. Schon im Jahr 2030 wird es über 3,4 Mio. Pflegebedürftige geben. Über die Hälfte der Pflegebedürftigen sind in Pflegestufe I. Ca. 70% aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – die anderen in Pflegeheimen. Knapp ein Fünftel der Pflegebedürftigen sind in Pflegestufe III – auch von denen, die in Pflegeheimen versorgt werden.

Nun fragen sich junge Menschen bis zum Alter von 60 Jahren oft, warum soll ich mir denn über die Pflege heute schon Gedanken machen. Gerade in dieser Zeit, macht es am meisten Sinn, sich für einen Versicherer zu entscheiden. Der Vorteil liegt auf der Hand, in jungen Jahren erfreue ich mich in der Regel über Agilität und Gesundheit, was eine Absicherung um ein vielfaches erleichtert.

Was Bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflege, Beratung, Pflegeversicherung, VorsorgePflegebedürftig sind nach dem Gesetz Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Alltagstätigkeiten, die bei der Festlegung der Pflegestufe berücksichtigt werden,

sind in vier Bereiche zugeordnet:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität und
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Wie viele Menschen sind Pflegebedürftig und in welchem Alter?

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Was sind wichtige Faktoren für einen guten Versicherungsschutz im Pflegefall?

  • Leistungen bei Demenz in Pflegestufe 0
  • Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0
  • Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I
  • Nachversicherungsgarantie bei Tod und Pflegebedürftigkeit des Partners
  • Weltweiter Versicherungsschutz 
  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall
  • Besonderes Umstellungsrecht, wenn aufgrund von Pflegereformen ein neuer Tarif eingeführt wird
  • Keine Wartezeiten
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Service: Pflegeplatzvermittlung, Wohnraumberatung

Quelle Württembergische

Wer haftet für die Pflege? Wer kommt für all die Kosten auf? 

Kinder haften für ihre Eltern

  • 2 SGB XII; Nachrang der Sozialhilfe

(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen* oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

* (u.a. Kinder, Schwiegerkinder)

  • 1601 BGB

„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“

Was geschieht, wenn ich die Kosten nicht mehr tragen kann? 

Das Bargeld (lt. Bsp. Sparbuch für die Beerdigung: 10.000 €) muss bis auf einen Freibetrag von 2.600 € (Pflegebedürftiger) und 614 € (Ehegatte) für die ungedeckten Pflegekosten eingesetzt werden.

Folge: Nach 6 Monaten ist das vorhandene Vermögen (Sparbuch) aufgebraucht; ab dem 7. Monat übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten i.H.v. 1.071 € monatlich.

  1. Bei unverändertem Hilfebedarf (nur Ehemann) ist eine vorhandene Immobilie mit Grundbucheinträge mit rund 65.000 € in 60 Monaten belastet.
  2. Wird die Ehefrau dann auch noch pflegebedürftig, ist die Immobilie bereits nach 48 Monaten mit 130.000 € belastet.
  3. Spätestens nach der Verwertung der Immobilie (100% belastet), werden die Kinder in die Pflicht genommen. (BGH-Entscheidung)

Wollen Sie nicht selbst entscheiden, wo auf der Welt Sie sich pflegen lassen? 

Seniorenheim Schild AltersheimHier ist es wichtig, dass ein Versicherer weltweite Geltung hat. Nicht viele Anbieter verfügen über dieses Wahlrecht. In den meisten Fällen haben wir europaweite Geltung. Es gibt aber immer mehr Menschen die im Zuge der Globalisierung auch Kinder haben die in der Ferne leben und arbeiten. Wäre es dann nicht schön, wenn Sie ein Pflegeheim in der unmittelbaren Umgebung ihrer Kinder haben könnten? Sollten Sie nun einen Gedankenanstoß bekommen haben und sich näher informieren wollen, stehen wir Ihnen mit unseren Fachberatern gern zur Verfügung. Nehmen Sie sich etwas Zeit und lassen Sie gemeinsam mit Experten einen Anbieter finden, der zu Ihren Vorstellungen am Ehesten passt. Wir freuen uns auf Ihr Interesse. Besuchen Sie uns auf

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