Sehr geehrte Leser, heute wollen wir uns noch einmal dem Thema der „Pflegepflichtversicherung und der Privaten Pflegezusatzversicherung“ annehmen. Oft stellt sich die Frage in wie weit reicht meine gesetzliche Pflegepflichtversicherung aus, um den Fall der Fälle abzusichern. Hier stoßen wir dann recht schnell an Grenzen, die für unangenehme Überraschungen sorgen. Gerade wenn man irgendwann mal in ein Pflegeheim kommen sollte, entstehen enorm hohe Kosten die privat zu tragen sind.
In den vergangenen Wochen haben wir immer wieder feststellen müssen, dass gerade Beamte und Selbständige der Annahme sind, dass sie ja bereits „Privat“ versichert sind. Dies ist ein Trugschluss, denn deren Pflegeversicherung bezeichnet sich zwar als „Privat“, deckt aber nur den gesetzlichen Anteil ab. Daher sollte sich auch dieser Personenkreis ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Darauf aufmerksam sind wir durch Anfragen der Ehemänner gekommen, die für die Frau noch eine Pflegezusatzversicherung gesucht haben. In den Gesprächen kam dann heraus, dass der Mann oder auch die Frau angenommen haben, dass durch die Private Krankenversicherung auch die Pflege besser gestellt ist. Dies müssen wir an dieser Stelle verneinen. Auch für diese Personen ist es wichtig, sich zusätzlich gegen das Risiko Pflege zu versichern.
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflicht Versicherung bei Vollstationärer Pflege
- Pflegestufe I 1.064 €
- Pflegestufe II 1.330 €
- Pflegestufe III 1.612 €
Nehmen wir die monatlichen durchschnittlichen Pflegekosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg
- Pflegestufe I 2.561 € = Ihre Kosten 1.497 €
- Pflegestufe II 2.998 € = Ihre Kosten 1.668 €
- Pflegestufe III 3.538 € = Ihre Kosten 1.926 €
Wir sehen, hier entsteht ein erheblicher Mehraufwand der zu Lasten Ihres Vermögens oder Ihrer Kinder geht. Denn bevor der Sozialstaat eingreift und die Kosten trägt, muss erst das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Bedeutet auch das mühsam erarbeitete Eigenheim kommt, sollten die Kinder nicht aufkommen, unter den Hammer. Sorgen Sie daher rechtzeitig vor, um dem Risiko der Zwangsenteignung entgegen zu wirken.
Die Kosten die die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt ist für die Versicherten in der Privaten Krankenvollversicherung nicht höher. Wie oben erwähnt, haben wir festgestellt, dass viele der Annahme sind, dass Sie schon privat pflegeversichert sind. Fakt ist jedoch, dass jeder der eine private Krankenkostenvollversicherung hat auch nur den gesetzlichen Anteil bekommt. Auch bei Beamten, die über die Beihilfe abgesichert sind stellt sich die selbe Problematik. Die PPV bzw. PVN sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und lassen die Lücke ebenso hoch sein, wie die eines Angestellten oder Arbeitnehmers, der in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung einbezahlt. Gerade Selbständige, die sich über Jahre hinweg so vieles angespart und aufgebaut haben, können dadurch in eine unerwartete Kostenfalle stolpern. Daher lohnt es sich rechtzeitig die Weichen zu stellen um dies zu vermeiden. Denn so lange Vermögenswerte vorhanden sind, werden diese zur Bezahlung der Pflege verwendet.
Sie sehen, also auch Beamte und Selbständige, die sich „Privat“ krankenversichert haben, werden unterm Strich nicht mehr von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erwarten können.
Wenn Sie in den vergangenen Wochen in den Medien geschaut haben, wurde das Thema der „Privaten Pflegezusatzversicherung“ verstärkt angesprochen. Die Berichte in WISO und im Morgenmagazin des ZDF kommen nicht von ungefähr. Experten weisen darauf hin, dass die Kosten für häusliche als auch stationäre Pflege in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden. Unsere Bevölkerung wird immer Älter und ist dann trotzdem noch sehr agil. Jedoch werden viele alltägliche Dinge auch einiges erschweren. Daher wird in verschiedenen Berichten über die Risiken und Chancen des demographischen Wandels diskutiert. Als Chance kann man die Vielzahl von neuen Arbeitsstellen betrachten, da eine ältere Gesellschaft die auf Pflege angewiesen ist, auch genügend Personal benötigt um dieses bewältigen zu können. Das Risko des Alt werdens hingegen ist, dass man Vermögen aufbringen muss um sich diese Pflege erlauben zu können.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann lassen Sie sich doch von unseren Experten beraten. Je nach Gesundheitszustand gibt es verschiedene Tarife und Anbieter, die für Sie persönlich passend wären. Schauen Sie bei uns vorbei, Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Eure Artikel sind interessant und informativ. Was mir fehlt ist:
Es gibt News zum Thema LV:
Laut eines BGH Urteils können viele Verbraucher die Lebensversicherung und auch Rentenversicherung, die zur Altersvorsorge gehört, mit Anspruch auf Nutzungsentschädigung kündigen, oder auch widerrufen.Vielleicht könntet Ihr darüber ja mal berichten.
Ein sehr interessanter Artikel. Es ist sehr wichtig eine Pflegeversicherung abzuschließen. Deshalb sollte man sich in dieser Richtung genau informieren.
Mit besten Grüßen,
Dieter
Ein sehr interessanter und informativer Artikel