Die Beitragserhöhung 2013 der CSS mit dem Angebot in den Tarif „Spezial“ zu wechseln

„Alle Jahre wieder…“ kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft mit den Hinweis auf eine Beitragserhöhung. Gut, natürlich nicht jedes Jahr und auch nicht bei allen Gesellschaften. Versicherte der CSS Versicherung können davon in den letzten Jahren aber ein Lied singen. Freilich hat dieses Lied aber keinen solch freudigen Hintergrund, wie das „Alle Jahre wieder“, dass Familien in Deutschland alljährlich vor dem buntgeschmückten Weihnachtsbaum trällern. Beitragsanpassungen sind kein Weihnachtsgeschenk. Und schon gar nicht, wenn sie in dieser Häufigkeit und dazu noch mit einer solchen Wucht auf einen zukommen. Das Schreiben der CSS beinhaltet dieses Jahr aber etwas mehr, als den bloßen Hinweis auf die außerordentliche Beitragsanpassung zum 01.03.2013. Es wird den Versicherten im gleichen Zug ein Angebot unterbreitet. Die Verwirrung ist teils groß und daher haben wir uns heute dazu entschlossen, dieses Thema in unserem wöchentlichen Blog etwas näher zu beleuchten.

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Tarife der CSS Zahnzusatzversicherung zg premium, ze plus, ze spezial und ze premium

Die CSS Versicherung AG wurde 2006 mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) gegründet. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer CSS Versicherungsgruppe und bietet seit 2006 auf dem Deutschen Markt ausschließlich Zusatztarife an. Die CSS selbst wirbt damit, dass ihre Kunden aufgrund dieser besonderen Konstellation eine doppelte Sicherheit haben. Als ein Unternehmen aus Vaduz unterliegen sie der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht und gleichzeitig natürlich auch der deutschen Gesetzgebung. Auf dem Markt der Zahnzusatzversicherungen hat sich die CSS in den letzten Jahren einen Namen gemacht und nimmt bei den Testergebnissen der bekannten Magazine wie Stiftung Warentest & Ökotest regelmäßig einen der vorderen Plätze ein. Ist man also auf der Suche nach einem Tarif, der den immer schwerer zu finanzierenden Zahnersatz absichert, kommt man zumindest nicht drum rum, sich auch mit den Tarifen unserer Nachbarn zu beschäftigen. Welche Vorteile, welche Besonderheiten und welche Leistungen der Zahnzusatztarif beinhaltet, behandeln wir diese Woche in unserem Blog. Auch wollen wir einen kleinen Einblick in unsere Erfahrungswerte geben, die wir auch durch Rückmeldungen unserer Kunden bekommen.

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Anzeigepflichtverletzung in der Zahnzusatzversicherung

Eine Frage, die bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer wieder aufkommt und teils für große Verwirrung sorgt, ist die nach der Anzeigepflicht. Also, was muss ich alles angeben wenn ich eine Absicherung im Zahnbereich abschließe? Muss ich vorher zum Arzt und einen Befundbericht ausfüllen lassen? Welche Dinge sind im Versicherungsschutz enthalten und wann genau ist es zu spät, gewisse Vorschädigungen noch versichern zu lassen? All diesen Fragen wollen wir heute in unserem Blog auf den Grund gehen. Denn nichts ist schlimmer, als eine Versicherung – vielleicht auch mit bestem Wissen und Gewissen – abzuschließen und dann im Leistungsfall festzustellen, dass die Kosten nicht übernommen werden oder gar aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung der Versicherungsschutz vom Versicherer gekündigt wird. In diesem Fall haben sie nämlich brav über einen gewissen Zeitraum Ihre Beiträge bezahlt und stehen dann plötzlich mit leeren Händen da. Diesen Super-Gau kann man vermeiden, in dem man sich vorab ausreichend informiert und ein paar wenige Punkte beachtet. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen, nicht irgendwann vor diesem Problem zu stehen.

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Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Wartezeiten erleben wir viele in unserem Leben. Wir warten auf den Bus, auf das Essen im Restaurant. Auf unsere Partnerin, bis sie im Bad fertig ist. Und wir warten im Stadion, bei Festen oder anderen öffentlichen Anlässen in der Schlange vor dem WC. Eigentlich sollte sich einmal jemand intensiv Gedanken darüber machen, wie viel Zeit wir in unserem Leben im Schnitt mit Warten zubringen. Oft könnte man bei genauerer Planung einige dieser Wartezeit von vorn herein vermeiden und seine Zeit so besser und sinnvoller nutzen. Es gibt aber auch Wartezeiten, gegen die man einfach nichts machen kann – die man in Kauf nehmen muss. So ist es zum Beispiel, wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt. Zum Beispiel den einer Zahnzusatzversicherung. Auch da hat man zu Beginn des Versicherungsvertrages eine Wartezeit. Wie die genau aussieht, was sie bedeutet und warum es diese gibt – all diese und noch weitere Fragen werden wir heute in unserem Blog beantworten.

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Die Auswirkungen der UNISEX-Tarife in der Zahnzusatzversicherung

Dass die Versicherungswelt zum 21.12.2012 aufgrund der UNISEX-Umstellung einen Wandel mitmachen muss, haben die meisten in der Zwischenzeit wohl mitbekommen. Fernseh- Plakat- und Radiowerbung gibt es dazu zu genüge. Und auch hier haben wir dieses Thema in den letzten Wochen schon eingehend behandelt. Die grundsätzliche Situation ist klar, Männer, die bisher teilweise deutlich geringere Beiträge zu leisten hatten, müssen in Zukunft mit einer teilweise satten Beitragserhöhung rechnen. Bisher unklar war, wie sich die Beiträge von Frauen entwickeln werden. Während die – wohl auch berechtigte – Annahme von den meisten Verbrauchern in die Richtung ging, dass im Umkehrschluss die Beiträge von Frauen gesenkt werden sollten, also eine Beitragsmittelung vorgenommen werden soll, haben Experten das schon immer anders prognostiziert. Kaum eine Gesellschaft wird sich die Chance entgehen lassen, höhere Beiträge auszurufen. Jetzt, da der Stichtag der Umstellung näher kommt und die ersten Gesellschaften ihre UNISEX-Tarife rausbringen, lassen sich erste Schlußfolgerungen ziehen. Die ersten Beispiele zeigen auf jeden Fall, dass die Experten zum Großteil eine Bestätigung ihrer Prognosen bekommen. Bis zum heutigen Tag, sind uns zwei UNISEX-Tarife schon bekannt, die vorher Bisex-Tarife waren. Wie die Entwicklung der Beitragsstruktur dieser Tarife aussieht, schauen wir uns einfach mal etwas genauer an.

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Die Bayerische und ihr Zahnzusatztarif V.I.P. dental

Neu auf dem Markt der Zahnzusatzversicherungen ist „Die Bayerische“ mit ihrem Tarif V.I.P. dental, der in drei verschiedenen Tarifstufen angeboten wird. Die Gesellschaft „Die Bayerische“ gibt es schon seit mehr als einhundertfünzig Jahren. Im Jahre 1858 gründeten die Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen den so genannten Pensions- und Leichenverein, der dann später zur „Sterbekasse bayerischer Staatsdiener“ wurde. Seit 1972 firmiert das Unternehmen als Bayerische Beamten Lebensversicherungs a.G.. Bereits im Jahre 1962 wurde mit der Bayerischen Beamten Versicherungs AG (BBV) eine Sachversicherungstochter gegründet, die seit dem Jahr 2012 als „Die Bayerische“ am Markt agiert. Den Zahnzusatzversicherungstarif V.I.P. dental gibt es am Markt seit dem 01.01.2012. Im Test der Zeitschrift Ökotest aus dem Juli 2012 hat dieser Tarif, der damals noch unter dem Dach der BBV angeboten wurde, den zweiten Platz unter allen Zahnzusatztarifen belegt. Wie eingangs schon erwähnt, wird der V.I.P. dental in drei Tarifvarianten angeboten, die wir uns nun einmal näher anschauen wollen.

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Zahnzusatzversicherung für Zahnimplantate

Eine Zahnersatzrechnung ist teuer, insbesondere wenn es um Zahnimplantate geht. Wie stark ihr Konto durch ein Implantat erleichtert wird, lässt sich freilich nicht pauschal beantworten. Maßgebend dafür ist in erster Linie der Aufwand, die Schwierigkeit der Operation und nicht zuletzt die Materialien, die dabei eingesetzt werden. Auch in welchem Labor oder gar in welchem Land diese Materialien hergestellt werden, stellen einen entscheidenden Faktor dar. Wie bei einem Auto gibt es hier natürlich auch verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich überlegen, ob Sie sich einen Fiat kaufen, einen Mercedes oder einen Porsche. Genau so verhält es sich auch bei den Implantaten. Ob Sie sich für die vergleichsweise einfache-, die solide- oder für die Luxuslösung entscheiden, beeinflusst letztlich die Kosten in entscheidendem Maße.

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Was Zahnbeschwerden auslösen können

Eigentlich macht man das nicht. Ein Unding. Es verbietet sich. Wer einen Blog hat, schreibt seine eigenen Artikel und „kupfert“ nicht von anderen ab. Dieses mal wollen wir aber eine kleine Ausnahme machen. Die uns allen bekannten Herrschaften vom Axel-Springer-Verlag, die Tageszeitung mit den 4 großen Buchstaben. Die, die jeder hasst aber doch irgendwie jeder liest. Also die BILD eben, hat heute vor zwei Tagen einen Artikel in ihrer Onlineversion rausgebracht, den wir heute gerne einmal aufgreifen wollen. Mit eigenen Worten aber inhaltlich eben doch gleich. Es geht – wie kann es anders sein – um die lieben Beißerchen in unserem Mund und um deren Gesundheit. Allerdings nicht nur um die Beißerchen, sondern um die Gesundheit bzw. die gesundheitlichen Probleme den ganzen Körper betreffend, die Zahnprobleme auslösen können. Vor zwei Tagen, also am 25. September, war der Tag der Zahngesundheit, den 1991 25 Organisationen aus Zahnärzteschaft und Krankenkassen in’s Leben gerufen haben. Grund genug also für die liebe BILD, die ja auch bekanntlich zuerst mit den Toten gesprochen hat, einmal 10 Krankheiten vorzustellen, die von den Zähnen ausgehen können. Und damit Ihr (liest ja bekanntlich eh keiner), Euch nicht die Mühe machen müsst, das Internetangebot der BILD aufzusuchen, stellen wir Euch heute hier und nicht exklusiv diese 10 Krankheiten vor, die evtl. durch Probleme mit der Mundgesundheit zusammen hängen können.

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Ist ein Zahnzusatztarif einer GKV sinnvoll?

Bei der Suche, nach einem Zahnzusatztarif, der den Schadensfall im Zahnbereich optimal abdeckt, ist man zunächst einmal einem wahrhaften Dschungel an Tarifen ausgesetzt. Doch bevor man sich an die Tarife wagen kann, muss man für sich selbst erst einmal entscheiden, an welcher Stelle man sich absichern möchte. Neben den zahlreichen privaten Versicherern, besteht auch die Möglichkeit, einen Tarif bei einer gesetzlichen Kasse abzuschließen, die eigens einen Tarif mit einem Kooperationspartner ausgehandelt hat. Wie sinnvoll und ob diese Wahl wirklich klug ist, wollen wir heute und hier einmal etwas näher beleuchten.

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Professionelle Zahnreinigung

Seit einigen Jahren wird von den Zahnärzten die professionelle Zahnreinigung (PZR) angeboten. Diese geht weit über das hinaus, was jeder Mensch tgl. durch Putzen mit der Zahnbürste und Zahnseide erreichen kann und sollte generell in einem Rythmus von sechs – zwölf Monaten durchgeführt werden. Wie oft genau man zur PZR gehen sollte, hängt natürlich auch davon ab, welche Beschaffenheit das Zahnfleisch hat, oder wie gut man selbst beim tgl. Zähneputzen seine Beißerchen reinigt. Genau so sind auch allgemeine Lebensumstände mit entscheident, wie oft die Helferin beim Zahnarzt die zahnmedizinische Prohylaxe durchführen sollte. Durchgeführten Studien nach – so kann man es bei Wikipedia nachlesen – ist auch der Wohnort und die Lebensgewohnheit mit entscheident für die dentale Gesundheit. In einem Vergleich deutscher Großstädte hat man demnach herausgefunden, dass in Nürnberg lebende Menschen, aufgrund der überdurschnittlich guten Wasserqualität, nur alle zwei Jahre zur PZR gehen müssen. Ist man allerdings anfällig für Karries oder hat eine paradontale Vorschädigung, kann es auch schon mal erforderlich sein, dass man diese alle drei – sechs Monate machen lassen sollte.

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