Pflegestärkungsgesetz 2 – Pflegereform 2016 – 2017

Stempel rot rel REFORMHeute wollen wir uns mit dem Thema Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschäftigen. Es ist zwar noch ein langer Weg bis all die Dinge umgesetzt sind, die in 2017 gelten sollen. Hierzu gibt es bereits heute erste Erkenntnisse, wie das Ganze aussehen soll. Die bis heute bekannten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 werden dann der Vergangenheit angehören und die neuen Pflegegrade von 1, 2, 3, 4 & 5 werden diese dann ersetzen.

Im Jahr 2017 steht uns eine Reform der Pflegstufen bevor. Die bisherigen Pflegestufen standen schon länger in der Kritik, da die Bedürfnisse des Personenkreises mit eingeschränkter Altagskompetenz, relativ schwach eingestuft waren. Besonders Menschen mit Demenzerkrankungen waren hiervon betroffen. Weiterlesen

Pflegereform 2015 – Pflegestärkungsgesetz – Was sich ändert

Daughter spending time with elderly motherHeute wollen wir uns ein wenig mit der Pflegereform 2015 und die Auswirkungen auf Bedürftige, Pflegekräfte und Familienangehörige beschäftigen. Lange schon im Gespräch waren einschneidende Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz, nun wurde diese auch entsprechend durch den Bundesrat gewunken.

Durch die Veränderung zum Jahr 2015 wird sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige so einiges ändern. Nicht nur die Leistungen in den Pflegestufen 0 bis 3 werden sich verbessern, sondern auch für Angehörige, die erkrankte oder bedürftige in eigenener Leistung pflegen. Auf den Punkt gebracht, werden Pflegekräfte entlastet und die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt. Weiterlesen

Gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz

Fotolia_22101387_200x276Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.

Erst wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht und die an Alzheimer oder Demenz erkrankte Person Dinge des altäglichen Lebens nicht mehr eigenständig erledigen können, werden sie in eine der Pflegstufen eingeordnet. Hierunter fallen tägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder aber auch hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Pflegestufe dann ausgesprochen wird, liegt an der Einschätzung des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Weiterlesen