Pflege-Bahr vs. UNISEX

„Alles neu, macht der Mai“. So zumindest heißt es in einem alten Volkslied von H. Adam v. Kamp aus dem Jahre 1818. Auch die Versicherungsbranche steht vor einem großen Wandel. Allerdings kann hier der Mai in der Tat wenig dafür. Als „Schuldige“ ausgemacht werden, kann Frau Juliane Kokott aus Hamburg. Die Generalanwältin empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Anfängen dieses Jahres, ein Gesetz zu erlassen, wonach in der Versicherungswelt nicht mehr zwischen Männlein und Weiblein unterschieden werden darf. Diskriminierend sei das Ganze. Die Beurteilung nach dem Risikofall lässt sie allerdings in ihren Gedanken außen vor. Ganz zu schweigen davon, dass Frauen nicht grundsätzlich benachteiligt waren bei dieser Unterscheidung der Geschlechter. So zahlen sie in der KfZ-Versicherung und in der Risikolebensversicherung bislang noch weniger Beiträge, als Männer. Sei es drum. Der EuGH ist dieser Empfehlung gefolgt und somit muss sich die Branche ab dem 21.12.2012 auf einen großen Wandel einstellen. Geht es um die Pflegezusatzversicherung, gibt es einen weiteren „Schuldigen“, der für Veränderungen verantwortlich ist. Herrn Daniel Bahr. Seines Zeichens Bundesminister für Gesundheit (FDP). Er hat erwirkt, dass ab 2013 Pflegezusatzversicherungen staatlich befördert werden.

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