Gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz

Fotolia_22101387_200x276Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.

Erst wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht und die an Alzheimer oder Demenz erkrankte Person Dinge des altäglichen Lebens nicht mehr eigenständig erledigen können, werden sie in eine der Pflegstufen eingeordnet. Hierunter fallen tägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder aber auch hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Pflegestufe dann ausgesprochen wird, liegt an der Einschätzung des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Weiterlesen