Pflegestärkungsgesetz 2 – Pflegereform 2016 – 2017

Stempel rot rel REFORMHeute wollen wir uns mit dem Thema Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschäftigen. Es ist zwar noch ein langer Weg bis all die Dinge umgesetzt sind, die in 2017 gelten sollen. Hierzu gibt es bereits heute erste Erkenntnisse, wie das Ganze aussehen soll. Die bis heute bekannten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 werden dann der Vergangenheit angehören und die neuen Pflegegrade von 1, 2, 3, 4 & 5 werden diese dann ersetzen.

Im Jahr 2017 steht uns eine Reform der Pflegstufen bevor. Die bisherigen Pflegestufen standen schon länger in der Kritik, da die Bedürfnisse des Personenkreises mit eingeschränkter Altagskompetenz, relativ schwach eingestuft waren. Besonders Menschen mit Demenzerkrankungen waren hiervon betroffen. Weiterlesen

Stiftung Warentest Private Krankenversicherung 2014

ft052014-200Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema der Stiftung Warentest Private Krankenversicherung im aktuellen Heft. Im Finanztest 05/2014 hat sich die Stiftung Warentest 107 Tarife der Privaten Krankenversicherung unter die Lupe genommen, bei denen lediglich 5 mit sehr gut beurteilt wurden. Im Focus standen Tarife der privaten Krankenversicherer für Beamte, Angestellte und für Selbständige im Preis-Leistungs-Verhältnis. Jedoch wurden nur Tarife in Augenschein genommen, die als die leistungsstärkste gelten und den Mindestvorgaben von Finanztest entsprochen haben. Hauptvoraussetzung war mindestens der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Bei insgesamt 34 Angeboten stellen sich Versicherte nach Angaben von Stiftung Warentest besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Generell können sich Angestellte die über 53.550 € im Jahr Brutto verdienen privat krankenversichern. Es stellt sich immer wieder die Frage macht es Sinn oder nicht. Wer dann die Leistungen und den Beitrag miteinander vergleicht, stellt häufig in jungen Jahren fest, dass er/sie in der privaten Krankenversicherung deutlich weniger bezahlt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die gesamten Tests die es gibt hinken aber oft an einer Stelle, hier werden Beiträge und Leistungen von zwei völlig verschiedenen Systemen miteinander verglichen. Wer die private Krankenversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht, sollte hier dann aber auch die Mehrleistungen vergleichen. So wird in den herangezogenen Tarifen immer ein höheres Leistungskonzept mit den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. Um einen wirklichen Vergleich zu haben sollte man dann zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung und eine Krankentagegeldversicherung hinzu rechnen, damit dann ein effektiver Vergleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung stattfinden kann.

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