Nachdem wir uns in der letzten Woche den Test von Stiftung Warentest angeschaut haben, schauen wir heute einmal, wie die Zeitschrift Öko-Test die Tarife der Pflegezusatzversicherung bewertet. Vorweg sei schon einmal gesagt, dass beide Tests nicht im Gleichschritt über die Ziellinie laufen. Tarife, die bei der Stiftung Warentest noch auf dem Siegertreppchen standen, müssen sich bei der Bewertung der Zeitschrift Ökotest, teilweise mit einem Platz in der Verfolgergruppe zurechtfinden. Zunächst schauen wir uns aber einmal die Bewertung an. Zeigen, welche Tarife dieses mal das Rennen gemacht haben und welche Tarife dem Urteil von Öko Test nach, eher nicht zu empfehlen sind. Am Ende dieses Artikel wollen wir uns dann bemühen aufzuzeigen, wie es zu diesen unterschiedlichen Bewertungen kommen kann und werden auch ein Fazit dazu ziehen. Während Stiftung Warentest ihren Test an zwei Altergruppen festgemacht hat (45 und 55 Jahre), geht Öko-Test einen Schritt weiter und zieht vier Altersstufen als Bewertungsgrundlage heran (35, 55, 60 und 65 Jahre). Zur einfachen Veranschaulichung konzentrieren wir uns heute auf die Altersstufen 35 und 55 Jahre, für Männer und Frauen.
Archiv für den Monat: November 2012
Test 2012: Pflegezusatzversicherung Stiftung Warentest
Dass manche Menschen in Deutschland – vorwiegend Männer – Unterhalt zu bezahlen haben, ist hinlänglich bekannt. Ist die Beziehung der Eltern gescheitert und die Kinder leben bei einem Elternteil, so hat das andere Elternteil monatlich einen gewissen Betrag an Unterhalt zu leisten. So weit so gut. Aber nicht nur für Kinder kann Unterhalt anfallen, auch für die Eltern. Sind die Eltern Pflegebedürftig und müssen in einem Heim untergebracht werden, kommen schnell einmal 3.000 bis 4.000 EUR im Monat zusammen. Der Anteil, den die gesetzliche Pflegeversicherung in der Pflegestufe III übernimmt, liegt dagegen bei rund 1.500 EUR. Die Differenz muss nun irgendwoher kommen. Zunächst einmal geht es an das Einkommen und das Vermögen der Eltern. Lebt zum Beispiel nur die Mutter im Pflegeheim, muss als erstes der Ehemann für die Pflege aufkommen. Ist dort auch nichts zu holen, geht es an das Hab und Gut der Eltern. Das Eigenheim muss – sofern nicht einer der Elternteile noch darin lebt – verkauft werden. Lediglich Möbel (sofern sie keine Luxusgüter sind) und ein sogenannter Notgroschen von 2.600 EUR in Bar, dürfen behalten werden. Sind diese Ressourcen alle aufgebraucht, sind die Kinder in der Pflicht. 1.500 EUR sind quasi unantastbar, alles was darüber hinaus geht, ist somit für die Kosten das Pflegeplatzes einzusetzen. Nicht zuletzt um diesen Ernstfall abzusichern, empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Doch welche ist die Richtige, welche leistet auch wirklich gut und deckt das in dem Maße ab, wie ich mir das wünsche? Auch hier gibt es natürlich Testberichte einschlägiger Magazine. Heute schauen wir uns den derzeit aktuellen Test von Finanztest 02/2011 mal etwas genauer an. In der kommenden Woche knöpfen wir uns dann den Test der Zeitschrift Ökotest 03/11 vor.
Die Auswirkungen der UNISEX-Tarife in der Zahnzusatzversicherung
Dass die Versicherungswelt zum 21.12.2012 aufgrund der UNISEX-Umstellung einen Wandel mitmachen muss, haben die meisten in der Zwischenzeit wohl mitbekommen. Fernseh- Plakat- und Radiowerbung gibt es dazu zu genüge. Und auch hier haben wir dieses Thema in den letzten Wochen schon eingehend behandelt. Die grundsätzliche Situation ist klar, Männer, die bisher teilweise deutlich geringere Beiträge zu leisten hatten, müssen in Zukunft mit einer teilweise satten Beitragserhöhung rechnen. Bisher unklar war, wie sich die Beiträge von Frauen entwickeln werden. Während die – wohl auch berechtigte – Annahme von den meisten Verbrauchern in die Richtung ging, dass im Umkehrschluss die Beiträge von Frauen gesenkt werden sollten, also eine Beitragsmittelung vorgenommen werden soll, haben Experten das schon immer anders prognostiziert. Kaum eine Gesellschaft wird sich die Chance entgehen lassen, höhere Beiträge auszurufen. Jetzt, da der Stichtag der Umstellung näher kommt und die ersten Gesellschaften ihre UNISEX-Tarife rausbringen, lassen sich erste Schlußfolgerungen ziehen. Die ersten Beispiele zeigen auf jeden Fall, dass die Experten zum Großteil eine Bestätigung ihrer Prognosen bekommen. Bis zum heutigen Tag, sind uns zwei UNISEX-Tarife schon bekannt, die vorher Bisex-Tarife waren. Wie die Entwicklung der Beitragsstruktur dieser Tarife aussieht, schauen wir uns einfach mal etwas genauer an.
Die Bayerische und ihr Zahnzusatztarif V.I.P. dental
Neu auf dem Markt der Zahnzusatzversicherungen ist „Die Bayerische“ mit ihrem Tarif V.I.P. dental, der in drei verschiedenen Tarifstufen angeboten wird. Die Gesellschaft „Die Bayerische“ gibt es schon seit mehr als einhundertfünzig Jahren. Im Jahre 1858 gründeten die Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen den so genannten Pensions- und Leichenverein, der dann später zur „Sterbekasse bayerischer Staatsdiener“ wurde. Seit 1972 firmiert das Unternehmen als Bayerische Beamten Lebensversicherungs a.G.. Bereits im Jahre 1962 wurde mit der Bayerischen Beamten Versicherungs AG (BBV) eine Sachversicherungstochter gegründet, die seit dem Jahr 2012 als „Die Bayerische“ am Markt agiert. Den Zahnzusatzversicherungstarif V.I.P. dental gibt es am Markt seit dem 01.01.2012. Im Test der Zeitschrift Ökotest aus dem Juli 2012 hat dieser Tarif, der damals noch unter dem Dach der BBV angeboten wurde, den zweiten Platz unter allen Zahnzusatztarifen belegt. Wie eingangs schon erwähnt, wird der V.I.P. dental in drei Tarifvarianten angeboten, die wir uns nun einmal näher anschauen wollen.