Pflegereform 2017 – Pflegeversicherung – Zahlen und Fakten

Kreidetafel, Tafel, Schild mit PflegestrkungsgesetzDas Dritte Pflegestärkungsgesetz, also die Pflegereform 2017, wurde vom Kabinett am 28.06.2016 beschlossen. Dies bedeutet, zum 01.01.2017 greift dann die Pflegereform des PSG III. Vorteil, viele die heute noch keine Leistung bekommen haben, werden dann eher Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Schätzungen zu Folge werden ca. 500.000 Menschen mehr Leistungen beziehen. Zeit sich mit dem Thema Pflegereform 2017 anzunehmen.

Was bedeutet die Pflegereform 2017 für die Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung? Die größten Veränderungen bestehen darin, dass die Pflegestufen in die künftigen Pflegegrade geändert werden. So gibt es künftig dann 5 Pflegegrade, die sich verstärkt auch den Leistungen Demenz und auch der eingeschränkten Altagskompetenz widmen. Fakt ist, es gibt für die gesetzlich und privaten Versicherten mehr Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Dies ist jedoch weiterhin nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Pflegekosten liegen weit höher. Eine zusätzliche Absicherung bleibt weiterhin eine wichtige Säule in der Absicherung der Angehörigen und in der Sicherstellung des eigenen Vermögens.

Weiterhin gilt, wer seine Angehörigen von zusätzlichen Kosten in der Pflege bewahren möchte, sollte sich auch in Zukunft mit dem Thema Pflegezusatzversicherung beschäftigen. Noch ist nicht von allen Versicheren bekannt, wie diese auf die neue Situation der Pflegereform reagieren werden. Nur wenige Anbieter präsentieren heute schon neue Produkte, hier wird dann Ende Oktober und Anfang November mit neuen Produkten gerechnet.

Betrachten wir die Verschiebung der Leistungen und die neuen Pflegegrade. Hier die bisherigen Pflegstufen und deren Lesitungen:

Pflegeart Laienpflege Ambulante Pflege Stationäre Pflege
Pflegestufe 0 123,00 €    231,00 €   231,00 €
Pflegestufe I 244,00 €    468,00 € 1.064,00 €
Pflegestufe II 458,00 € 1.144,00 € 1.330,00 €
Pflegestufe III 728,00 € 1.612,00 € 1.612,00 €
Härtefälle 0,00 € 1.995,00 € 1.995,00 €

Reform Stempel rotKünftig sprechen wir von Pflegegraden. Diese setzen sich wie folgt zusammen

  • Pflegegrad 1 komplett neu
  • Pflegegrad 2 bisher Pflegestufe 1 und aus Pflegestufe 0 die Demenz
  • Pflegegrad 3 bisher Pflegestufe 2 und aus Pflegestufe 1 die Demenz
  • Pflegegrad 4 bisher Pflegestufe 3 und aus Pflegestufe 2 die Demenz
  • Pflegegrad 5 bisher Härtefälle und aus Pflegestufe 3 die Demenz

Das ganze schaut dann in Zahlen wie folgt aus:

Pflegeart Laienpflege Ambulante Pflege Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 125,00 €        0,00 €    125,00 €
Pflegegrad 2 316,00 €    689,00 €    770,00 €
Pflegegrad 3 545,00 € 1.298,00 € 1.262,00 €
Pflegegrad 4 728,00 € 1.612,00 € 1.775,00 €
Pflegegrad 5 901,00 € 1.995,00 € 2.005,00 €

Wie man klar erkennen kann, werden hier künftig aus der gesetzlichen Pflegeversicherung mehr Leistungen durch die Pflegereform an die Versicherten bezahlt. Es kommt also zu einer Verschiebung der Leistungen. Fakt ist, die Lücke die zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten bestand, wird auch in Zukunft weiter bestehen. Wie oben bereits angemerkt, sind noch nicht viel Versicherer auf dem Stand 01.01.2017. Hier gilt vielmehr, abwarten und schauen, was kommt da auf uns zu. So gibt es Aussagen von Versicherern, dass Sie wohl im 2ten Quartal 2017 erst die neuen Produkte präsentieren werden. Was aber nicht zwingend der Fall sein muss. Es ist durchaus möglich, dass die Anbieter im November und Dezember Ihre Produkte final präsentieren werden.

Was noch nicht bekannt ist, wie sich die Annahmerichtlinien der Versicherer bezüglich der Pflegereform 2017 verändern werden. Auch ist die Frage der künftigen Beiträge noch nicht ganz klar. Sicher ist, dass die Beiträge sich verteuern werden, um wieviel ist jeodch noch nicht bekannt. Man hört verschiedene Zahlen, die aber nicht bindend sind.

Wer sich mit dem Thema Pflegezusatzversicherung beschäftigt, der sollte sich noch in diesem Jahr dem mit einem Abschluss beschäftigen. Zum einen sichert man sich das jüngere Eintrittsalter und es gelten die Gesundheitsfragen von Heute. Sollten Sie dann dennoch Ihren Vertrag in die neue Pflegewelt umstellen wollen, dann können Sie dies dann innerhalb der gewählten Gesellschaft tun. Den bei der Pflegereform 2017 handelt es sich um eine Änderung im Gesetz, welches dann den Versicherer verpflichtet Sie in die neue Pflegegradewelt ohne erneute Gesundheitsprüfung umzustellen.

Nutzen Sie also die Chance bis zum Jahresende und schließen Sie noch eine Pflegezusatzversicherung ab. Kostenlose und neutrale Beratung bekommen Sie bei uns. Wir schauen, bei welchem Versicherer für Sie persönlich die besten Leistungen vorhanden sind. Wir haben auch Lösungen für Personen, die schon anderweitig wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurden. Die Gesllschaft spielt bei uns keine Rolle, der Anbieter muss zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrem Gesundheitszustand passen. Schauen Sie vorbei und fordern Sie ein kostenloses Angebot an.

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