Stiftung Warentest Private Krankenversicherung 2014

ft052014-200Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema der Stiftung Warentest Private Krankenversicherung im aktuellen Heft. Im Finanztest 05/2014 hat sich die Stiftung Warentest 107 Tarife der Privaten Krankenversicherung unter die Lupe genommen, bei denen lediglich 5 mit sehr gut beurteilt wurden. Im Focus standen Tarife der privaten Krankenversicherer für Beamte, Angestellte und für Selbständige im Preis-Leistungs-Verhältnis. Jedoch wurden nur Tarife in Augenschein genommen, die als die leistungsstärkste gelten und den Mindestvorgaben von Finanztest entsprochen haben. Hauptvoraussetzung war mindestens der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Bei insgesamt 34 Angeboten stellen sich Versicherte nach Angaben von Stiftung Warentest besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Generell können sich Angestellte die über 53.550 € im Jahr Brutto verdienen privat krankenversichern. Es stellt sich immer wieder die Frage macht es Sinn oder nicht. Wer dann die Leistungen und den Beitrag miteinander vergleicht, stellt häufig in jungen Jahren fest, dass er/sie in der privaten Krankenversicherung deutlich weniger bezahlt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die gesamten Tests die es gibt hinken aber oft an einer Stelle, hier werden Beiträge und Leistungen von zwei völlig verschiedenen Systemen miteinander verglichen. Wer die private Krankenversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht, sollte hier dann aber auch die Mehrleistungen vergleichen. So wird in den herangezogenen Tarifen immer ein höheres Leistungskonzept mit den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. Um einen wirklichen Vergleich zu haben sollte man dann zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung und eine Krankentagegeldversicherung hinzu rechnen, damit dann ein effektiver Vergleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung stattfinden kann.

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Zahnzusatzversicherung laufende Behandlung

iStock_000017663711_200x150Lieber Leser, heute wollen wir uns mal wieder dem Thema Zahnzusatzversicherung laufende Behandlung widmen. Immer mehr Menschen in Deutschland wählen eine Zahnzusatzversicherung, die Ihnen künftige Kostenbelastung durch Zahnbehandlung oder Zahnersatz ersparen soll. Viele Anfragen die uns erreichen, richten sich jedoch oft nicht auf eine Absicherung in der Zukunft, sondern auf akute oder laufende Behandlung. Hierfür ist die aggressive Werbung der ERGO „Wir machens, auch wenn es schon passiert ist“ verantwortlich. Dem Interessenten einer Zahnzusatzversicherung laufende Behandlung wird die Möglichkeit eines Abschlusses aufgezeigt, welche aber nicht dem entspricht was er sich erhofft. Der beworbene Tarif der ERGO ist auf dem freien Versicherungsmarkt leider nicht beziehbar und er deckt auch nur einen Bruchteil der Kosten ab, die eventuell anstehen. Dieser Tarif erhöht lediglich die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung.

Deshalb ist es um so wichtiger, sich rechtzeitig und frühzeitig um einen passenden Versicherungsschutz zu kümmern, bevor eine laufende Behandlung beginnt. Weiterlesen

Gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz

Fotolia_22101387_200x276Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.

Erst wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht und die an Alzheimer oder Demenz erkrankte Person Dinge des altäglichen Lebens nicht mehr eigenständig erledigen können, werden sie in eine der Pflegstufen eingeordnet. Hierunter fallen tägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder aber auch hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Pflegestufe dann ausgesprochen wird, liegt an der Einschätzung des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Weiterlesen