Ein Thema, dass immer wieder aufkommt und doch viele beschäftigt, ist die Frage, ob Zahnlücken – also fehlende Zähne – im Nachhinein noch versicherbar sind. Heute wollen wir uns mit diesem Thema einmal ein bisschen näher befassen. Was viele so nicht denken: Ja, grundsätzlich sind fehlende Zähne versicherbar und können auf verschiedene Art und Weise, durch Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, im Nachhinein auf Kosten der Gesellschaft durch zum Beispiel ein Implantat ersetzt werden. Welche Möglichkeiten der Markt der Zahnzusatzversicherung hier bietet, wollen wir uns im Folgenden einmal etwas genauer anschauen.
Archiv für den Monat: Juli 2012
Test der Zahnversicherung Öko-Test 07/2012
Nachdem im Mai 2012 die Zeitschrift Stiftung Warentest bzw. Finanztest die Zahnzusatztarife auf Herz und Nieren geprüft hat, zieht die Zeitschrift Öko-Test in der aktuellen Ausgabe 07/2012 nach und will Ihren Lesern auf der Suche nach einer passenden Absicherung im Zahnbreich, eine Entscheidungshilfe mit auf den Weg geben. Auf den ersten Blick reibt man sich etwas verwundert die Augen. Tarife, die beim Test vor zwei Monaten noch den Klassen-Primus darstellten, sollen nun plötzlich doch nicht so gut sein und finden sich z.B. im hinteren Mittelfeld wieder. Wie es dazu kommt und was der Leser für Schlüsse daraus ziehen kann, will ich heute in diesem Blog einmal versuchen zu erläutern.
Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegerenteversicherung?
Gleich drei Dinge auf einmal
Will man sich für den Pflegefall absichern, steht man erst einmal vor der Frage, welche Art der Absicherung einem am meisten zusagt bzw. welche Art davon für den jeweiligen und individuellen Fall am meisten Sinn macht. Zur Auswahl stehen gleich drei Vertragsarten.
- Die Pflegekostenversicherung,
- Die Pflegetagegeldversicherung
- Die Pflegerentenversicherung.
Dieser Blog-Artikel soll einmal verständlich die einzelnen Varianten vorstellen und die jeweiligen Tarifeigenschaften für den Laien darstellen.
Die Unisex-Tarife kommen noch in diesem Jahr
Die neuen Unisex-Tarife werden zum 21.12.2012 realisiert. Was der europäische Gerichteshof einst im März 2011 beschlossen hat, wird nun also zum Ende des Jahres eingeführt. Doch worum geht es eigentlich?
Der neuen Regelung nach dürfen ab besagtem Datum nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Das heißt, dass Frauen & Männer künftig den selben Beitrag zu entrichten haben und das Geschlecht nach Einführung dieser Regelung bei der Beitragsberechnung keine Rolle mehr spielen darf. Die Diskriminierungsgegner jubeln auf. War es doch ihr Anliegen, endlich auch auf diesem Sektor für Gleichstellung zu sorgen. Doch – die Frage ist berechtigt – ist das wirklich gerecht? Und mit was für Folgen werden wir alle rechnen müssen? Was das genau bedeuted, werden wir in diesem Blog einmal versuchen genauer zu beleuchten und verständlich darzustellen.