Pflegestärkungsgesetz 2 – Pflegereform 2016 – 2017

Stempel rot rel REFORMHeute wollen wir uns mit dem Thema Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschäftigen. Es ist zwar noch ein langer Weg bis all die Dinge umgesetzt sind, die in 2017 gelten sollen. Hierzu gibt es bereits heute erste Erkenntnisse, wie das Ganze aussehen soll. Die bis heute bekannten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 werden dann der Vergangenheit angehören und die neuen Pflegegrade von 1, 2, 3, 4 & 5 werden diese dann ersetzen.

Im Jahr 2017 steht uns eine Reform der Pflegstufen bevor. Die bisherigen Pflegestufen standen schon länger in der Kritik, da die Bedürfnisse des Personenkreises mit eingeschränkter Altagskompetenz, relativ schwach eingestuft waren. Besonders Menschen mit Demenzerkrankungen waren hiervon betroffen. Weiterlesen

Waren wir nicht alle schon mal ein Pflegefall?

Baby relaxingHallo Liebe Leser, heute wollen wir uns mal wieder dem Thema Pflege widmen. Wenn man sich so bei den Beratern umhört, bekommt man immer wieder nur das Thema Pflege mit einem Szenario des Schreckens erklärt. Aber ist es nicht so, dass jeder der diesen Blog liest schon einmal in seinem Leben für eine gewisse Zeit ein Pflegefall der Stufe 3 war? Ich kenne keinen Menschen, der als fertiger Erwachsener zur Welt gekommen ist. Weiterlesen

Pflegereform 2015 – Pflegestärkungsgesetz – Was sich ändert

Daughter spending time with elderly motherHeute wollen wir uns ein wenig mit der Pflegereform 2015 und die Auswirkungen auf Bedürftige, Pflegekräfte und Familienangehörige beschäftigen. Lange schon im Gespräch waren einschneidende Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz, nun wurde diese auch entsprechend durch den Bundesrat gewunken.

Durch die Veränderung zum Jahr 2015 wird sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige so einiges ändern. Nicht nur die Leistungen in den Pflegestufen 0 bis 3 werden sich verbessern, sondern auch für Angehörige, die erkrankte oder bedürftige in eigenener Leistung pflegen. Auf den Punkt gebracht, werden Pflegekräfte entlastet und die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt. Weiterlesen

Gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz

Fotolia_22101387_200x276Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.

Erst wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht und die an Alzheimer oder Demenz erkrankte Person Dinge des altäglichen Lebens nicht mehr eigenständig erledigen können, werden sie in eine der Pflegstufen eingeordnet. Hierunter fallen tägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder aber auch hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Pflegestufe dann ausgesprochen wird, liegt an der Einschätzung des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Weiterlesen

Pflegeversicherung sinnvoll? – Die Stiftung Warentest gibt Antworten

Question markEs gibt eine Frage, die so alt ist wie die Menschheit. Die Frage nach dem Sinn des Lebens. Viele haben sich an dieses Thema schon heran gewagt. Einige haben den Sinn gefunden und wieder andere sagen ganz schlicht, der Sinn des Lebens, ist Leben. Man muss es wohl so sehen, dass es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort gibt und jeder für sich selbst die Antwort auf die Frage finden muss. Und auch wenn es keine Masterantwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens gibt, so können wir stattdessen mit Sicherheit sagen, woraus das Leben selbst besteht. Zu einem großen Teil nämlich besteht es aus Fragen. Den ganzen Tag über stellen wir uns und stellt das Leben uns Fragen. Das geht schon morgens los: Was frühstücken wir? Wie warm wird es heute und was ziehen wir an? Fahre ich mit dem Auto zur Arbeit oder mit der Bahn, oder nehme ich heute einmal das Rad? So geht es den ganzen Tag – jeden Tag in unserem Leben. So lange bis wir uns am Abend in unser Bett legen und den Tag mit der Frage beschließen, wie unser morgiger Tag aussehen wird.  Zum Glück gibt es etwas, dass wir den ganzen Fragen entgegen setzen können – Antworten. Nicht auf jede Frage gibt es eine Antwort und nicht alle Antworten die wir uns oder die uns andere geben, sind auch richtig. Aber alle bewirken eines – wir halten uns an ihnen und lassen uns leiten. Sie helfen uns, Entscheidungen zu treffen. Die Stiftung Warentest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe auch mit Fragen beschäftigt. Und zwar mit Fragen, rund um die Pflegeversicherung. Nachdem die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 05/13 die Pflegezusatztarife getestet hatte, sind für einige Leser weitere Fragen aufgekommen, auf die das Magazin nun antworten gibt. Wir schauen uns das heute einmal genauer an.

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Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegerenteversicherung?

Gleich drei Dinge auf einmal

Will man sich für den Pflegefall absichern, steht man erst einmal vor der Frage, welche Art der Absicherung einem am meisten zusagt bzw. welche Art davon für den jeweiligen und individuellen Fall am meisten Sinn macht. Zur Auswahl stehen gleich drei Vertragsarten.

  • Die Pflegekostenversicherung,
  • Die Pflegetagegeldversicherung
  • Die Pflegerentenversicherung.

Dieser Blog-Artikel soll einmal verständlich die einzelnen Varianten vorstellen und die jeweiligen Tarifeigenschaften für den Laien darstellen.

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