Versichern heißt vorsorgen!

Es ist nicht allzu lange her, da haben wir uns an selbiger Stelle schon einmal mit diesem Thema befasst: Versichern heißt vorsorgen und nicht, sich erst darum zu kümmern, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Eigentlich liegt es uns auch absolut fern, uns zu wiederholen. Wenn das Thema nicht so überaus wichtig wäre. Mehrmals tgl. erhalten wir Anrufe von besorgten Patienten, die gerade vom Arzt gekommen sind und nun vor einer größeren Behandlung stehen. Tausende Euro sollen Sie für Implantate bezahlen, die sie natürlich nicht haben. Und was macht man da? „Oh“ denkt man sich „da gibt es doch auch Zahnzusatzversicherungen. Da schließ ich mal schnell etwas ab und lass mir das von denen bezahlen“. Allerdings: So geht das natürlich nicht! Ist die Diagnose gestellt, ist es zu spät!

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Von welchem Betrag wird die Erstattung abgezogen?

Immer wieder gibt es Irritationen, was die Grundlage der Erstattung einer Zahnzusatzversicherung angeht. Leistet die Zusatzversicherung nun nachdem die GKV ihren Pflichtteil übernommen hat oder bevor deren Leistungen vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen wurde? Wie meistens im Leben lässt sich auch diese Frage nicht pauschal und allgemein geltend für alle Tarife auf dem Markt beantworten. Grundsätzlich kann man sagen, dass die meisten Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung „auf Basis des Rechnungsbetrages“ leisten. Aber auch hier gibt es Unterschiede – wenn auch nicht viele. Mit diesem Blog möchten wir versuchen, die offenen Fragen zu beantworten.

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Immer diese Beitragsanpassung…

Auf der Suche nach einer Absicherung, sei es für die Zähne, für das Krankenhaus, den Heilpraktiker oder was auch immer, sind viele Dinge wichtig und müssen vor Abschluss genau beleuchtet und überlegt werden. Dazu gehört auf jeden Fall auch das immer wieder aufkommende Thema „Beitragsanpassung“. Klar, wer will schon eine Versicherung abschließen, die vermeintlich günstig ist und kurze Zeit später flattert der Brief der Gesellschaft in’s Haus, dass zum kommenden Jahr eine saftige Anpassung stattfindet? So etwas ist ärgerlich! Klar ist aber auch, ganz umgehen kann man so einen Fall leider nie. Man wird immer wieder mit Anpassungen rechnen müssen. Was man aber tun kann, ist, das Risiko der Erhöhung von vornherein so klein wie möglich zu halten bzw. schon bei Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, dass man z.B. einen Tarif wählt, der eine Altersrückstellung hat.

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Was genau wird als fehlender Zahn gewertet?

Im letzten Blog haben wir uns dem Thema “Sind fehlende Zähne versicherbar” gewidmet:
>>Link zum Artikel

Heute wollen wir uns einmal der immer wieder aufkommenden Frage stellen, was überhaupt ein fehlender Zahn ist.
Entscheidet man sich dazu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, kommt man an der Frage nach fehlenden Zähnen einfach nicht vorbei. Fast alle Gesellschaften (mit wenigen Ausnahmen) möchten diese Gesundheitsfrage bei Abschluss einer Zusatzversicherung für die Zähne beantwortet haben. Und dabei ist es völlig egal, ob in diesem Tarif die Zahnlücken, also die fehlenden Zähne, mitversichert sind oder nicht. Immer wieder gibt es um diese Frage kleine Irritationen, die wir hier einmal genauer anschauen wollen.

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