Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema der Stiftung Warentest Private Krankenversicherung im aktuellen Heft. Im Finanztest 05/2014 hat sich die Stiftung Warentest 107 Tarife der Privaten Krankenversicherung unter die Lupe genommen, bei denen lediglich 5 mit sehr gut beurteilt wurden. Im Focus standen Tarife der privaten Krankenversicherer für Beamte, Angestellte und für Selbständige im Preis-Leistungs-Verhältnis. Jedoch wurden nur Tarife in Augenschein genommen, die als die leistungsstärkste gelten und den Mindestvorgaben von Finanztest entsprochen haben. Hauptvoraussetzung war mindestens der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Bei insgesamt 34 Angeboten stellen sich Versicherte nach Angaben von Stiftung Warentest besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Generell können sich Angestellte die über 53.550 € im Jahr Brutto verdienen privat krankenversichern. Es stellt sich immer wieder die Frage macht es Sinn oder nicht. Wer dann die Leistungen und den Beitrag miteinander vergleicht, stellt häufig in jungen Jahren fest, dass er/sie in der privaten Krankenversicherung deutlich weniger bezahlt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die gesamten Tests die es gibt hinken aber oft an einer Stelle, hier werden Beiträge und Leistungen von zwei völlig verschiedenen Systemen miteinander verglichen. Wer die private Krankenversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht, sollte hier dann aber auch die Mehrleistungen vergleichen. So wird in den herangezogenen Tarifen immer ein höheres Leistungskonzept mit den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen. Um einen wirklichen Vergleich zu haben sollte man dann zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung und eine Krankentagegeldversicherung hinzu rechnen, damit dann ein effektiver Vergleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung stattfinden kann.

Heute wollen wir erneut auf das Thema Pflegezusatzversicherung eingehen und einen Bereich ansprechen, der noch immer nicht wirklich klar definiert wird. Wir wollen über das Thema Demenz sprechen. Wir werden alle immer älter und leben sehr lange am Leben aktiv Teil. Was aber, wenn unser Köper zwar noch kann und will, der Verstand aber leider die vielen Daten nicht mehr zuordnen kann. Früher war dies selten der Fall, nur durch die höhere Alterserwartung steigen auch die Erkrankungen von Alzheimer und Demenz. Neben den bekannten Pflegestufen 1 bis 3 wurde noch die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Kategorie werden in aller Regel Menschen eingestuft, die an Demenz erkrankt sind. Da bei Alzheimer und oder bei Demenz zu Beginn keine Pflegestufe festgestellt wird, erhalten betroffene auch lediglich Leistung in Form eines zweckgebundenen Betreuungsgeldes aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Summe beträgt monatlich zwischen 100 € und 200 € und soll die Angehörigen entlasten.