Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie – Sinnvoll?

Werte Leser unseres Blogs, heute stellen wir uns der Frage ist eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll? Ein Besuch beim Kieferorthopäden wird für ettliche Menschen nicht nur unangenehm, sondern auch extrem teuer. Anders als in den 80iger und 90iger Jahren beteiligt sich eine gesetzliche Krankenkasse nicht mehr an allen Kosten. Speziell Erwachsene bleiben auf den Kosten der Kieferorthopädie ohne eine entsprechende Zahnzusatzversicherung sitzen. Jedoch gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung auch hier so einiges zu berücksichtigen.

Eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen hängt immer von den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, ab. Hier wird eine Einstufung in die Grade 1 – 5 vorgenommen.

  • Kieferindikationsgruppe 1 (KIG 1):
  1. Obere Schneidezähne stehen bis max. 3 mm vor – Sagittale Stufe distal D1 bis 3 mm
  2. Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten bis zu 1mm – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O1 bis 1mm
  3. Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von 1mm bis max. 3mm – Vertikale Stufe tief T1 < 1mm – 3 mm
  4. Platzmangel mit einem Platzbedarf von bis zu 1mm – Platzmangel P1 > 1 mm
  • Kieferindikationsgruppe 2 (KIG 2):
  1. Die oberen Schneidezähne stehen mehr als 3mm, bis zu max. 6mm vor – Sagittale Stufe distal D3 < 3 – 6 mm
  2. Offener Biss mit einem Abstand von 1 bis maximal 2 mm – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O2 < 1 – 2 mm
  3. Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von > 3mm. Zudem berühren die Zähne das Zahnfleisch – Vertikale Stufe tief T2 < 3mm o/m Gingivakontakt
  4. Es liegt ein Kopfbiss vor. D.h. die oberen sowie unteren Schneidezähne stehen Kante auf Kante – Transversale Abweichung K2 Kopfbiss
  5. Ein Engstand von 1mm bis max. 3mm wird diagnostiziert – Kontrapunktabweichung Engstand E2 < 1 – 3 mm
  6. Platzmangel mit einem Platzbedarf bis zu 3 mm – Platzmangel P2 bis 3mm
  • Kieferindikationsgruppe 3 (KIG 3):
  1. Offener Biss mit einem Abstand von 2mm bis max. 4 mm – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O3 < 2 mm – 4 mm
  2. Tiefbiss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von mehr als 3 mm. Die unteren Schneidezähne verletzen dabei das Zahnfleisch – Vertikale Stufe tief T3 < 3mm traum. Gingivakontakt
  3. Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten – Transversale Abweichung K3 beidseitiger Kreuzbiss
  4. Engstand von 3 mm bis max. zu 5 mm – Kontrapunktabweichung Engstand E3 < 3mm – 5 mm
  5. Platzmangel mit Platzbedarf von < 3 mm – 4 mm – Platzmangel P3 < 3 mm – 4 mm
  • Kieferindikationsgruppe 4 (KIG 4):
  1. Zahn ist nicht vorhanden (nicht angelegt) – Zahnunterzahl (Aplasie oder Zahnverlust) U4 Unterzahl (nur wenn präpothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädische Lückenschluss indiziert)
  2. Es liegt eine Durchbruchstörung vor – Durchbruchstörungen S4 Retension (außer 8er)
  3. Obere Schneidezähne stehen mehr als 6 mm und bis max. 9 mm vor – Sagittale Stufe distal D4 < 6 mm – 9 mm
  4. Es besteht ein Vorbiss. D.h. die unteren Schneidezähne stehen bis zu 3 mm vor den oberen Schneidezähnen – Sagittale Stufe mesial M4 0 mm – 3 mm
  5. Offener Biss mit einem Abstand von mehr als 4 mm – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O4 < 4mm habituell offen
  6. Die Seitenzähne des Oberkiefers stehen außen vor den Seitenzähnen des Unterkiefers – Transversale Abweichung B4 Bukkal-/Lingualokklusion
  7. Kreuzbiss auf einer Kieferseite –Transversale Abweichung K4 einseitiger Kreuzbiss
  8. Engstand von über 5mm – Kontrapunktabweichung Engstand E4 < 5mm
  9. Platzmangel im Kiefer, mit Platzbedarf von mehr als 4 mm – Platzmangel P4 < 4mm
  • Kieferindikationsgruppe 5 (KIG 5):
  1. Es liegt eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich vor – Kraniofaziale Anomalien A5 Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bzw. andere kraniofaziale Anomalien
  2. Verlagerung von Zähnen – Durchbruchstörungen S5 Verlagerung (außer 8er)
  3. Die oberen Schneidezähne stehen mehr als 9mm vor – Sagittale Stufe distal D5 < 9 mm
  4. Es liegt ein Vorbiss vor, bei dem die unteren Schneidezähne über 3 mm vor den oberen stehen – Sagittale Stufe mesial M5 < 3 mm
  5. Ein offener Biss, in der Regel angeboren, der einen Abstand von über 4 mm aufweist – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O5 < 4mm (skelettal offen)

Sollte eine Einstufung in KIG 1 – 2 vorliegen, so sieht die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung für die zu behandelnde Person vor. Selbst wenn ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde der Meinung ist, dass eine Behandlung medizinisch notwendig sei. Für diesen Fall empfiehlt es sich für die Eltern eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie abzuschließen. Doch auch hier muss man dann genau schauen, in wie weit ein Versicherer bei KIG 1 – 2 bezahlt. Hier empfiehlt sich nicht unbedingt „Geiz ist Geil“, hierzu später mehr.

Sollte jedoch eine Einstufung in KIG 3 – 5 vorliegen, so werden prinzipiell alle Kosten und Leistungen der medizinisch notwendigen Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Achtung: es werden hier aber nur die Kosten der Regelversogung getragen. Die Zuzahlungen für Mehraufwendungen bleiben bei den Eltern haften. Die Regelversorgung beziffert ca. 80% der Gesamtkosten, ein Eigenanteil von 20% ist von den Eltern zu tragen. Die Regelversorgung umfasst nur die Metallspange und die einfachste Form der Zahnkorrektur. Da die metallische Ausführung oftmals ein Bakterienherd ist, ausgelöst von der Korrodierung durch Speichel, was Zahnschäden mit sich bringen kann, empfiehlt es sich andere Materialen zu verwenden. Heute werden unter anderem Gold-, Keramik- oder Kunststoffbrackets verwendet, um dies zu verhindern. Diese sind aber nicht in der Regelversorgung enthalten. Auch hier empfiehlt es sich eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie zu haben, die auch diese sogenannten Mehrleistungen erstattet.

Es macht also Sinn, sich gegen dieses Risiko zu versichern. Versicherung ist nicht gleich Versicherung, und nicht jede Versicherung die bei allen KIG-Stufen leistet, leistet auch das was Sie sich vorstellen. Wichtig sind die Bedingungen und Tarifaussagen über den Leistungsumfang. Es zeigt sich gerade hier, dass Anbieter die monatlich sehr günstig sind, sich oftmals an die Aussage Regelversorgung anlehnen. Wenn man betrachtet was eine kieferorthopädische Behandlung kostet, kann man sich ausrechnen, was der Beitrag ausmachen müsste. Im Bundesdurchschnitt belaufen sich die Kosten auf 3.000 € bis 4.000 €. Wobei es auch Regionen gibt, in denen eine Kieferorthopäde über 6.000 € hierfür verlangt.

Um eine Versicherung zu bekommen, die später auch leistet sind jedoch einige Dinge zu beachten. Es gibt Versicherer die eine Wartezeit in den Verträgen verankert haben. Dies bedeutet, dass von Vertragsabschluss bis zum ersten Termin beim Zahnarzt und Kieferorthopäden eine gewisse Zeit verstrichen sein muss. Gibt es also einen Termin in der Wartezeit, bei dem eine Diagnose gefällt wird, ist der Versicherer aus der Leistungspflicht. Ferner darf auch vor Vertragsschluss der Zahnzusatzversicherung keine Vorerkrankung oder Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlung bekannt sein, sonst gibt es kein Geld von der Versicherung. Ein letzter Punkt ist auch wichtig, man sollte bei dem Anbieter immer darauf schauen, wie hoch die Leistungen in den ersten 4 bis 5 Versicherungsjahren ist. Hier gibt es große Unterschiede.

Fazit, eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ist sinnvoll, wenn man diese früh genug abschließt, damit ein Teil der Kosten für eine kieferorthpädische Behandlung übernommen werden kann.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie sind an einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie interessiert, dann folgen Sie dem Link und tragen sich kostenlos und unverbindlich bei uns ein. Wir beraten Sie gerne und haben sicherlich den richtigen Anbieter für Ihre Vorstellungen parat.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Tag

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5 thoughts on “Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie – Sinnvoll?

  1. Vielen Dank für die Erläuterung den verschiedenen KIG. Wir werden bald Eltern und wir haben uns überlegt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das könnte sich für eventuelle kieferorthopädischen Maßnahmen für das Kind lohnen. Wir möchten sicher sein, dass wir jede notwendige Behandlung bezahlen können, auch wenn das in der Einstufung 1-2 fällt.

  2. Wir hatten immer die Zahnzusatzversicherung. Und damit haben wir es nie bereut. Ich werde es genauso bei meinen Kindern mal machen, wenn sie mal Ästhetische Kieferorthopädie brauchen.

  3. Ich bin momentan dabei mir einen Zahnersatz anfertigen zu lassen. Ich bin froh, dass ich so einen kompetenten Zahnarzt gefunden habe. Zum Glück geht das Einsetzen des Zahnersatz schnell.

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