Zahnzusatzversicherung: Besser mit oder ohne Altersrückstellung?

Bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung stoßen Interessenten zwangsläufig auch immer wieder auf diese eine wichtige Frage: „Wie sicher und stabil sind die Beiträge?“ Grundsätzlich gibt es laienhaft ausgedrückt zwei Varianten –
mit Altersrückstellung & ohne Altersrückstellung. Im Fachjargon wird das folgender Maßen beschrieben:

  • Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung
  • Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung

Hierbei geht es um zwei wesentliche Faktoren, die ich hier einmal näher erläutern möchte.

Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung weist eine Beitragskalkulation analog zur Lebensversicherung auf. Im Detail heißt das, dass bei dieser Art Altersrückstellungen gebildet werden. Geregelt ist das Ganze im Versicherungsaufsichtsgesetz. Der Versicherer trifft diese Vorsorgemaßnahmen, um dem Versicherten auch im Alter eine bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Das Prinzip ist recht einfach: Junge Leute zahlen in der Regel mehr, als sie an Leistung verbrauchen und davon werden die Kosten aufgefangen, die ältere Versicherte naturgemäß in einem höheren Maß verursachen.

Wichtig ist hier zu wissen, dass die Beiträge gleich bleiben und nicht gestaffelt nach Lebensalter ansteigen. Somit lohnt es sich, so früh wie möglich in diesen Tarif einzusteigen. Der Beitrag eines solchen Tarifes richtet sich nach dem so genannten Äquivalenzprinzip und damit nach dem Gesundheitsstand bei Abschluss, dem Lebensalter und nach dem Geschlecht.

Sollten Sie in diesem Tarif für den Versicherer ein zu hohes Risiko darstellen, da Sie z.B. zu viele Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Gesellschaft nicht einfach kündigen. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt.

Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung

Bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung werden keine Altersrückstellung gebildet, die Beiträge sind auf den ersten Blick niedriger, steigen aber entweder mit dem Erreichen eines neuen Lebensalters um kleine Eurobeträge oder in einer festgesetzten Staffelung z.B. mit dem 21., dem 31., dem 41., und dem 51. Lebensjahr. Die Beitragstabelle, in der aufgeführt ist, wann die Beiträge wie hoch steigen, wir dem Versicherungsnehmer in aller Regel bei Abschluss des Tarifes ausgehändigt. Aber auch hier ist man nicht davor geschützt, eine außerordentliche Beitragserhöhung in Kauf nehmen zu müssen. Sofern der Versicherer nachweisen kann, dass er sich z.B. bei der Beitragskalkulation verrechnet hat und der Tarif nicht wirtschaftlich ist, kann der Beitrag einfach angepasst werden. Wenn Sie in einem Zahnzusatztarif für den Versicherer ein zu hohes Risiko darstellen, weil Sie zu viele Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Gesellschaft in den ersten drei Jahren einfach den Tarif kündigen.

Fazit

Ein Zahnzusatztarif nach Art der Lebensversicherung ist insbesondere für junge und gesunde Leute zu empfehlen, da diese mit einem niedrigeren Beitrag einsteigen, der mit steigendem Alter nicht angepasst wird. Allerdings sollte man schon gewillt sein, diesen Tarif nicht frühzeitig wieder zu verlassen, da man sonst seine ganzen Altersrückstellungen verlieren wird.

Sofern man auf der Suche nach einem Tarif ist, der einem vielleicht einen fehlenden Zahn nach der Wartezeit ersetzt und man wird diesen Tarif danach evtl. wieder kündigen, empfiehlt sich eher ein Tarif nach Art der Schadenversicherung, da dieser in der Regel günstiger ist.

Individuelle Bedürfnisse geben den Ausschlag

Wie immer muss man den Bedarf immer ganz individuell erörtern und abwägen. Diese und noch einige weitere Punkte geben schlussendlich den Ausschlag, für welchen Tarif man sich entscheidet. Unsere Experten sind für Sie da. Ein kurzer Anruf unter der 0800 4668399 genügt und wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif mit dem passenden Tarifmodell zu finden.
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